§ 34a GewO: Bewachungsgewerbe anmelden – Unterrichtung, Sachkundeprüfung, Bewacherregister
Die Sicherheitsbranche boomt – doch kaum ein Gewerbe ist so streng reguliert: Wer ein Bewachungsunternehmen gründen will, braucht die Erlaubnis nach § 34a GewO, muss eine Sachkundeprüfung ablegen und wird im Bewacherregister erfasst. Dieser Artikel ergänzt unseren Berufe-Ratgeber Sicherheitsdienst / Security Gewerbe anmelden um alle Details zur Erlaubnis.
Wer braucht die Erlaubnis nach § 34a?
Erlaubnispflichtig ist die gewerbsmäßige Bewachung fremden Lebens oder Eigentums – vom Objektschutz über Veranstaltungssicherheit bis zum Türsteher-Service. Die Erlaubnis benötigt der Unternehmer (bei Gesellschaften: die Gesellschaft, geprüft werden die Vertretungsberechtigten). Angestellte Wachleute brauchen keine eigene Erlaubnis, wohl aber einen Qualifikationsnachweis und die Freigabe im Bewacherregister.
Unterrichtung oder Sachkundeprüfung? Der wichtige Unterschied
Das Gesetz kennt zwei Qualifikationsstufen bei der IHK:
Die Unterrichtung (40 Stunden)
Das Basisniveau: eine 40-stündige Unterrichtung bei der IHK ohne Prüfung, nur mit Anwesenheits- und Verständniskontrolle. Sie genügt für angestellte Wachpersonen in einfachen Tätigkeiten (z. B. Objektschutz, Pförtnerdienste).
Die Sachkundeprüfung (§ 34a-Schein)
Eine echte IHK-Prüfung mit schriftlichem (120 Minuten) und mündlichem Teil zu Recht, Umgang mit Menschen, Sicherheitstechnik und Unfallverhütung. Sie ist Pflicht für den Unternehmer selbst sowie für Beschäftigte in besonders sensiblen Tätigkeiten:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum (Citystreifen)
- Schutz vor Ladendieben (Kaufhausdetektive)
- Türsteher in Diskotheken
- Bewachung von Flüchtlingsunterkünften und Großveranstaltungen in leitender Funktion
Die Prüfungsgebühr liegt je nach IHK bei etwa 150–200 Euro; Vorbereitungskurse kosten zusätzlich einige Hundert Euro. Wer eine einschlägige Ausbildung mitbringt (z. B. Fachkraft für Schutz und Sicherheit, Polizei- oder Justizvollzugsdienst), ist von Unterrichtung und Prüfung befreit.
Die weiteren Erlaubnisvoraussetzungen
Neben der Sachkunde prüft die Behörde:
- Zuverlässigkeit: Erweiterte Prüfung mit unbeschränkter Auskunft aus dem Bundeszentralregister und Regelanfrage bei den Verfassungsschutzbehörden. Einschlägige Verurteilungen der letzten fünf bzw. zehn Jahre sind K.-o.-Kriterien.
- Geordnete Vermögensverhältnisse: Kein Insolvenzverfahren, kein Eintrag im Schuldnerverzeichnis.
- Berufshaftpflichtversicherung: Nachweis einer Haftpflicht mit den Mindestsummen der Bewachungsverordnung.
Welche Nachweise generell zur Anmeldung gehören, listet der Ratgeber Gewerbeanmeldung: Erforderliche Unterlagen; Führungszeugnis und Registerauszug erklärt Artikel Führungszeugnis & Gewerbezentralregisterauszug (→ Artikel C7).
Das Bewacherregister
Seit 2019 läuft die gesamte Branche über das bundesweite Bewacherregister: Unternehmer müssen sich und jede Wachperson dort anmelden; die Behörde prüft die Zuverlässigkeit und gibt das Personal frei. Ohne Freigabe und Registrierungs-ID darf niemand eingesetzt werden. Planen Sie die Prüfzeiten (teils mehrere Wochen) bei Neueinstellungen ein.
Kosten und Ablauf im Überblick
- Sachkundeprüfung bei der IHK ablegen (sofern keine Befreiung)
- Erlaubnisantrag bei der zuständigen Behörde mit allen Nachweisen (Gebühr je nach Land ca. 400–1.500 Euro)
- Eintragung im Bewacherregister
- Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt
- Personal qualifizieren, im Register anmelden und Freigaben abwarten
Fazit
Das Bewachungsgewerbe hat die höchsten Zugangshürden aller § 34-Erlaubnisse: Sachkundeprüfung, erweiterte Zuverlässigkeitsprüfung, Haftpflicht und Bewacherregister. Wer die Anforderungen erfüllt, startet dafür in einen wachsenden Markt mit stabiler Nachfrage. Kalkulieren Sie drei bis sechs Monate Vorlauf von der Prüfungsanmeldung bis zum ersten Auftrag.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Unterrichtung und Sachkundeprüfung nach § 34a?
Die 40-stündige Unterrichtung ist eine reine Schulung ohne Prüfung und genügt für einfache angestellte Wachtätigkeiten. Die Sachkundeprüfung ist eine echte IHK-Prüfung mit schriftlichem und mündlichem Teil – sie ist Pflicht für Unternehmer sowie für sensible Tätigkeiten wie Citystreifen, Kaufhausdetektive und Türsteher.
Brauche ich als Security-Unternehmer selbst die Sachkundeprüfung?
Ja, wer ein Bewachungsgewerbe als Unternehmer betreiben will, muss die Sachkundeprüfung bestehen; die Unterrichtung reicht hier nicht. Befreit sind nur Personen mit gleichwertigen Qualifikationen, etwa der Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder bestimmten Laufbahnprüfungen aus Polizei und Justiz.
Was kostet die Erlaubnis nach § 34a GewO insgesamt?
Rechnen Sie mit rund 150 bis 200 Euro für die Sachkundeprüfung, gegebenenfalls mehreren Hundert Euro für Vorbereitungskurse, 400 bis 1.500 Euro Erlaubnisgebühr je nach Bundesland sowie den Kosten für Führungszeugnis, Registerauszüge und die Berufshaftpflichtversicherung. Insgesamt liegen die Startkosten meist im vierstelligen Bereich.
Was ist das Bewacherregister?
Das Bewacherregister ist ein bundesweites elektronisches Register, in dem alle Bewachungsunternehmen und Wachpersonen erfasst werden. Unternehmer müssen jede Wachperson vor dem Einsatz anmelden; die Behörde prüft deren Zuverlässigkeit und erteilt eine Freigabe. Der Einsatz nicht freigegebenen Personals ist verboten und bußgeldbewehrt.
Bekomme ich die 34a-Erlaubnis mit Vorstrafen?
Das hängt von Art und Alter der Verurteilung ab. Bei Verurteilungen wegen einschlägiger Delikte wie Körperverletzung, Eigentums- oder Waffendelikten in den letzten fünf Jahren wird die Zuverlässigkeit in der Regel verneint; bei bestimmten schweren Delikten gelten zehn Jahre. Die Behörde holt eine unbeschränkte Registerauskunft ein, verschweigen lässt sich also nichts.
Dürfen meine Mitarbeiter sofort nach der Einstellung arbeiten?
Nein, jede Wachperson muss zuerst im Bewacherregister angemeldet und von der Behörde freigegeben werden, was einige Wochen dauern kann. Zudem muss der jeweilige Qualifikationsnachweis – Unterrichtung oder Sachkundeprüfung je nach Tätigkeit – vorliegen. Planen Sie diese Vorlaufzeit bei Personalentscheidungen ein.