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Wer muss ein Gewerbe anmelden – Besonderheiten und Ausnahmen

Grundsätzlich muss jeder in Deutschland, der ein Gewerbe betreiben möchte, eine Gewerbeanmeldung durchführen, um einen Gewerbeschein zu bekommen. Doch auch hier gibt es einige Ausnahmen – für einige selbstständige Berufe ist kein Gewerbeschein erforderlich.

Um ordnungsgemäß ein Gewerbe betreiben zu dürfen, muss dieses zunächst angemeldet werden. Dies erfolgt durch das durch Beantragen eines Gewerbescheins bei der zuständigen Behörde. Im nächsten Schritt leitet das Gewerbeamt die aufgegebenen Daten an die weiteren zuständigen Stellen, wie das Finanzamt oder die Handelskammer weiter.

Das gilt für jeden, der ein eigenes Gewerbe anmelden möchte. Aber auch für diejenigen, die einen bereits bestehenden Gewerbebetrieb übernehmen, die Rechtsform des Gewerbes ändern, einen neuen Gesellschafter aufnehmen, oder eine Zweigstelle des Gewerbes gründen möchten.

Ausnahmen für Freie Berufe: Künstler, Ärzte & Co.

Es gibt einige Berufsgruppen, die für ihre Selbstständigkeit keinen Gewerbeschein brauchen. Das sind in erster Linie die sogenannten Freien Berufe und freiberufliche Tätigkeiten. Zu diesen freiberuflichen Tätigkeiten zählen vor allem künstlerische, ärztliche oder heilpraktische Tätigkeiten und Dienstleistungen. Folglich gehören Ärzte, Künstler oder Heilpraktiker diesen Freien Berufen an und sind von der Gewerbeanmeldung befreit. Zudem müssen auch Rechtsanwälte, Architekten, Wirtschaftsprüfer, Ingenieure oder Lotsen kein Gewerbe anmelden.

Urproduktion: Die Arbeit mit Rohstoffen ohne Gewerbeschein

Neben den Freien Berufen gibt es eine weitere Gruppe, die keinen Gewerbeschein beantragen muss: Berufstätige der Urproduktion. Bei der Urproduktion handelt es sich um Erwerbstätigkeiten, die sich mit der Gewinnung von Naturerzeugnissen also Rohstoffen beschäftigt. Dazu zählen Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gartenbau sowie Fischerei, Jagd und Bergbau.

Wichtig: Da für die Urproduktion oder die Freien Berufe die Gewerbeanmeldung entfällt, müssen Selbstständige sich eigenständig beim Finanzamt melden.

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