Gewerbeanmeldung Formular Download: GewA 1 als PDF (2026)
Kurz gesagt: Das Formular zur Gewerbeanmeldung ist bundeseinheitlich (Anlage 1 der Gewerbeanzeigeverordnung, GewA 1) und kostenlos. Sie können es als PDF von gesetze-im-internet.de oder von der Website Ihrer Gemeinde herunterladen, am Rechner ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und mit Ausweiskopie beim Gewerbeamt abgeben oder per Post schicken. In den meisten Gemeinden ist die Online-Anmeldung über das Landesportal die schnellere Alternative; dort füllen Sie dieselben Felder digital aus und identifizieren sich mit BundID. Ein Download-Formular ist nur bei persönlicher oder postalischer Anmeldung nötig.
Wo Sie das Formular bekommen
| Quelle | Was Sie erhalten | Hinweis |
|---|---|---|
| Gewerbeanzeigeverordnung, Anlage 1 | das amtliche Muster GewA 1 als PDF, bundesweit gültig | gesetze-im-internet.de/gewanzv/anlage_1.html |
| Website Ihrer Gemeinde | meist dasselbe Formular, teils als ausfüllbares PDF mit Vorbelegung der Behörde | Adresse und Link im Gewerbeamt-Verzeichnis |
| Wirtschaftsservice-Portal des Landes | Online-Formular mit Identifikation, kein Download nötig | Gewerbe online anmelden |
| Gewerbeamt vor Ort | Papierformular | wird beim Termin ausgefüllt |
Alle Gemeinden müssen das amtliche Muster verwenden (§ 1 GewAnzV); ein bei einer Stadt heruntergeladenes Formular ist deshalb auch bei jeder anderen gültig. Für die Ummeldung gilt GewA 2 (Anlage 2), für die Abmeldung GewA 3 (Anlage 3), beide ebenfalls auf gesetze-im-internet.de.
So gehen Sie vor
- PDF herunterladen und am Rechner ausfüllen; die Felder erklärt die Anleitung Feld für Feld.
- Ausdrucken und in Feld 32 unterschreiben.
- Mit Personalausweis (persönlich) oder Ausweiskopie (Post) und den nötigen Nachweisen beim zuständigen Gewerbeamt einreichen (Unterlagen).
- Gebühr von 15 bis 65 Euro zahlen; bei Post überweist man nach Gebührenbescheid oder legt einen Zahlungsbeleg bei.
- Die gestempelte Ausfertigung ist Ihr Gewerbeschein.
Wann die Online-Anmeldung besser ist
Alle Bundesländer bieten die Gewerbeanmeldung inzwischen online an, meist über ein zentrales Wirtschaftsservice-Portal, in Berlin und Hamburg über die Serviceportale der Stadt. Sie brauchen dafür einen Online-Ausweis oder eine BundID mit ELSTER-Zertifikat, bezahlen per Karte und erhalten die Bescheinigung als PDF. Vorteil: keine Wege, keine Wartezeit, sofortige Plausibilitätsprüfung der Felder. Nachteil: Ohne Online-Ausweis oder mit erlaubnispflichtiger Tätigkeit bleibt der Papierweg.
Häufige Fragen
Ist das Formular kostenlos?
Ja. Kosten entstehen nur für die Anmeldung selbst (15 bis 65 Euro Gebühr). Anbieter, die das Formular gegen Geld verkaufen oder „Eintragungen in Gewerberegister“ per Rechnung anbieten, sind unseriös; das amtliche Gewerberegister erhebt keine Gebühren für Einträge.
Kann ich das ausgefüllte PDF per E-Mail schicken?
Die meisten Gewerbeämter akzeptieren keine einfache E-Mail, weil die Unterschrift fehlt. Möglich sind Post, persönliche Abgabe oder die Online-Anmeldung mit elektronischer Identifikation. Einzelne Ämter nehmen eingescannte, unterschriebene Formulare per E-Mail mit Ausweiskopie an; fragen Sie vorher.
Gibt es das Formular auf Englisch oder in anderen Sprachen?
Das amtliche Formular ist deutsch. Viele Städte stellen Ausfüllhilfen in Englisch, Türkisch, Arabisch und weiteren Sprachen bereit; die Angaben müssen aber in deutscher Sprache erfolgen.
Brauche ich für ein Kleingewerbe ein anderes Formular?
Nein. GewA 1 gilt für jede Gewerbeanmeldung, vom Nebengewerbe bis zur GmbH. Die Ausfüllhilfe speziell für kleine Einzelunternehmen: GewA 1 für das Kleingewerbe.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Gewerbeanzeigeverordnung (GewAnzV), § 1 (Vordrucke), Anlagen 1 bis 3: gesetze-im-internet.de/gewanzv
- § 14 GewO, Anzeigepflicht: gesetze-im-internet.de/gewo/__14.html
- Onlinezugangsgesetz (OZG), digitale Verwaltungsleistungen: gesetze-im-internet.de/ozg
- Verwaltungsportal des Bundes, Leistung „Gewerbe anmelden“ mit Verlinkung der Landesportale: verwaltung.bund.de