Infos zum Gesellschaftsvertrag der GbR
GbR als Rechtsform eines Unternehmens
Wie jede Rechtsform hat auch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sowohl Vor- als auch Nachteile. Besonders geeignet ist die GbR dabei für Gründer mit geringem Startkapital, die eine unkomplizierte Gründung anstreben.
Im Vergleich zu der Rechtsform der GmbH ermöglicht die GbR eine recht unkomplizierte und kostengünstige Art der Gründung. Somit ist diese vor allem für die Gründungsphase eines Unternehmens geeignet. Die GbR, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, läuft auch unter der Bezeichnung GdbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts) oder BGB-Gesellschaft. Die Rechtsform der GbR ist auf einen Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschaftern ausgelegt und sowohl für Gewerbetreibende als auch für Freiberufler möglich.
Da es sich bei der GbR um eine Art des Kleingewerbes handelt, darf der Umsatz des Gewerbes jährlich nicht über 260.000 Euro liegen bzw. der Gewinn des Unternehmens darf maximal 25.000 Euro im Jahr betragen. Werden diese Angaben überschritten, ist das Gewerbe im Handelsregister einzutragen. Das gleiche gilt für eine kaufmännische Tätigkeit der GbR – in beiden Fällen ist dies nach dem Gesetz eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) und keine GbR. Da es sich um Kleingewerbe handelt ist keine doppelte Buchführung notwendig, es reicht eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Vor- und Nachteile einer GbR
Die GbR als Rechtsform für ein neu zu gründendes Unternehmen hat neben der einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung weitere Vorteile. Grundsätzlich sind keine speziellen Formalitäten zu berücksichtigen und kein Mindestkapital notwendig. Außerdem bietet die GbR einen recht breiten Entscheidungsspielraum für die Gesellschafter des Unternehmens, hohes Ansehen sowie Kreditwürdigkeit. Nachteil der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist jedoch, dass im Falle des Falles die Gründer mit Gesellschafts- und Privatvermögen persönlich haften.
Für die unbegrenzte persönliche Haftung der Gesellschafter bietet das Gesetz im Gegenzug ein Höchstmaß an Kontrolle über die Abläufe im Unternehmen. Hierzu regelt der Gesellschaftsvertrag, den die Teilhaber einer GbR abschließen sollten, ob beispielsweise eine alleinige Geschäftsführung oder auch eine Aufgabenteilung erfolgen soll.
Gesellschaftsvertrag für die GbR abschließen
Zusätzlich zu den Vorschriften des Bundesgesetzbuchs (BGB) für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts empfiehlt es sich, einen Gesellschaftsvertrag abzuschließen. Ein geschlossener Gesellschaftsvertrag beinhaltet in der Regel Sinn und Zweck der GbR, deren Geschäftsführung, Einlagenhöhe, Gewinn- / Verlustverteilung, mögliche Auflösung der Gesellschaft und auch Vorgehensweise bei Ausscheiden oder Tod eines Gesellschafters.
Rechts- und Parteifähigkeit der GbR
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts hat nach außen die Möglichkeit, am Rechtsverkehr teilzunehmen, welcher den Abschluss von Verträgen und auch gesetzliche Ansprüche wie beispielsweise Schadenersatz umfasst. Somit besitzt eine GbR eine beschränkte Rechtsfähigkeit. Auch eine Parteifähigkeit ist der GbR gegeben, da die Gesellschaft bei Rechtsstreitigkeiten Klage einreichen und auch zur Angeklagten werden kann.
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Häufige Fragen
Was ist eine GbR und für wen eignet sie sich?
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine Rechtsform für mindestens zwei Gesellschafter, die ein gemeinsames Ziel verfolgen. Sie eignet sich besonders für Gründer mit geringem Startkapital, die eine unkomplizierte und kostengünstige Gründung anstreben. Sowohl Gewerbetreibende als auch Freiberufler können eine GbR gründen.
Welche Vorteile bietet die Rechtsform GbR gegenüber anderen Unternehmensformen?
Die Gründung einer GbR bietet mehrere Vorteile. Es sind keine speziellen Formalitäten zu berücksichtigen und es ist kein Mindestkapital erforderlich. Zudem ist die Buchführung in Form einer einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ausreichend, was den Verwaltungsaufwand reduziert.
Welche Nachteile hat die GbR in Bezug auf die Haftung der Gesellschafter?
Der größte Nachteil einer GbR ist die unbegrenzte persönliche Haftung der Gesellschafter. Im Falle von Schulden oder Forderungen haften die Gründer nicht nur mit dem Gesellschaftsvermögen, sondern auch mit ihrem privaten Vermögen. Dies birgt ein erhebliches Risiko für die einzelnen Gesellschafter.
Muss eine GbR einen Gesellschaftsvertrag abschließen?
Obwohl ein Gesellschaftsvertrag für eine GbR nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, wird sein Abschluss dringend empfohlen. Er regelt wichtige Aspekte wie die Geschäftsführung, Gewinn- und Verlustverteilung sowie die Vorgehensweise bei Auflösung oder dem Ausscheiden eines Gesellschafters. Ein schriftlicher Vertrag schafft Klarheit und vermeidet potenzielle Konflikte unter den Partnern.
Welche Umsatz- und Gewinngrenzen gelten für eine GbR?
Ja, als Kleingewerbe unterliegt eine GbR bestimmten Umsatz- und Gewinngrenzen. Der Jahresumsatz darf 260.000 Euro und der Jahresgewinn 25.000 Euro nicht überschreiten. Werden diese Werte überschritten, wandelt sich die GbR in der Regel in eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) um und muss ins Handelsregister eingetragen werden.
Ist für die Gründung einer GbR ein Mindestkapital erforderlich?
Nein, für die Gründung einer GbR ist kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital notwendig. Dies macht sie zu einer attraktiven Option für Gründer, die mit geringen finanziellen Mitteln starten möchten. Die Gesellschafter können stattdessen ihre Einlagen in Form von Geld, Sachwerten oder Arbeitsleistungen einbringen.
Welche Buchführungspflichten hat eine GbR?
Für eine GbR ist in der Regel eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) als Buchführung ausreichend. Eine doppelte Buchführung ist erst dann erforderlich, wenn die GbR aufgrund der Überschreitung bestimmter Umsatz- oder Gewinngrenzen zu einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) wird. Die EÜR ist eine unkomplizierte Methode zur Ermittlung des Gewinns.