Gewerbeummeldung – Veränderungen im Gewerbe
Wenn eine Veränderung im Gewerbe ansteht oder das Gewerbe umzieht, muss eine Gewerbeummeldung durchgeführt werden. Grundlegende Veränderungen im Gewerbe, wie eine neue Definition des Gewerbegegenstands oder eine Veränderung der Rechtsform, müssen beim zuständigen Gewerbeamt angegeben werden
Ein Gewerbe zieht um
Soll das bereits angemeldete Gewerbe an einen neuen Standort ziehen, ist der Gang zum Gewerbeamt unumgänglich. Sobald sich die Anschrift des Betriebes ändert, muss beim Gewerbeamt eine Gewerbeummeldung durchgeführt werden. Eine Ummeldung ist auch dann nötig, wenn es sich um Zweigniederlassungen oder Zweigstellen handelt.
Führt der Umzug des Gewerbes in eine andere Stadt oder Gemeinde, so reicht eine Gewerbeummeldung nicht aus. In diesem Fall muss das Gewerbe am bisherigen Standort zunächst abgemeldet werden, um dann am neuen Standort im dortigen Gewerbeamt wieder angemeldet zu werden. Dabei entsteht erneut die Gebühr zur Gewerbeanmeldung.
Gewerbeummeldung bei Veränderung des Gewerbegegenstandes
Eine Gewerbeummeldung muss auch dann erfolgen, wenn sich die Waren oder Dienstleistungen, die im Rahmen des Gewerbes angeboten werden, ändern. Das kann bei einer Ausdehnung der Waren und Leistungen der Fall sein oder bei einer Veränderung des Waren- oder Leistungssortiments.
Wer die Rechtsform des Gewerbes ändern möchte, kann dies in den meisten Fällen durch eine Gewerbeummeldung durchführen. Je nach Rechtsform kann aber auch eine erneute Gewerbeanmeldung erforderlich sein.
Personenbezogene Gewerbeummeldung
Ein weiter Grund für eine Gewerbeummeldung ist die Änderung des Namens des eingetragenen Verantwortlichen. Dies kann durch eine Hochzeit oder auch durch eine Scheidung vonnöten sein.
Auch bei einer Übernahme eines bereits bestehenden Geschäftes ist der Weg zum Gewerbeamt unumgänglich.
Checkliste: Gründe für eine Gewerbeummeldung
- Standortwechsel des Gewerbes
- Veränderungen des Gewerbegegenstandes
- Neue Rechtsform des Gewerbes
- Personenbezogene Namensänderung
Unterlagen zur Gewerbeummeldung
Die Gewerbeummeldung führt – genau wie die Gewerbeanmeldung – das zuständige Gewerbeamt durch. Dafür fällt in der Regel eine geringe Gewerbeummeldungsgebühr an.
Für die Gewerbeummeldung ist ein Personalausweis oder Reisepass notwendig, sowie die das Gewerbe betreffenden Nachweise, die auch bei einer Gewerbeanmeldung benötigt werden. Die Gewerbeummeldung kann schriftlich durchgeführt werden. Dann müssen sämtliche Unterlagen in Kopie dem Antrag zur Gewerbeummeldung beigelegt sein. Wer die Gewerbeummeldung persönlich vornimmt, braucht die originalen Dokumente nur vorzuzeigen.
Gewerbeummeldung schon bei der Gewerbeanmeldung vermeiden
Dass bei einer Ausdehnung oder anderer Veränderung des Gewerbes eine Gewerbeummeldung ansteht, sollte schon bei der Gewerbeanmeldung berücksichtigt werden. Es empfiehlt sich darum, die bei der Gewerbeanmeldung gemachte Bezeichnung des Gewerbes so zu wählen, dass sie möglichst viele Betätigungsfelder abdeckt.
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