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Stand: 14.09.2026

Gewerbe anmelden in Österreich und der Schweiz: Die Unterschiede zu Deutschland (2026)

Kurz gesagt: Österreich kennt wie Deutschland eine Gewerbeanmeldung, aber mit anderen Regeln: Für reglementierte Gewerbe (rund 80, vom Friseur bis zum Baumeister) ist ein Befähigungsnachweis Pflicht, freie Gewerbe werden nur angemeldet; zuständig ist die Bezirkshauptmannschaft oder der Magistrat, und mit der Anmeldung entstehen Pflichtmitgliedschaft in der Wirtschaftskammer und Pflichtversicherung bei der Sozialversicherung der Selbständigen. Die Schweiz hat keine Gewerbeanmeldung: Wer sich selbstständig macht, lässt sich von der AHV-Ausgleichskasse als selbstständigerwerbend anerkennen; Handelsregister und Mehrwertsteuer werden ab 100.000 Franken Umsatz Pflicht. Deutsche brauchen in Österreich keine Bewilligung, in der Schweiz eine Aufenthaltsbewilligung B oder Grenzgängerbewilligung G.

Die drei Länder im Vergleich

DeutschlandÖsterreichSchweiz
AnmeldungGewerbeamt der Gemeinde, § 14 GewOBezirkshauptmannschaft oder Magistrat (Gewerbebehörde), Eintrag im GISAkeine; Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse des Kantons
Erlaubnispflichtwenige erlaubnispflichtige Gewerbe, Meisterpflicht in 53 Handwerkenrund 80 reglementierte Gewerbe mit Befähigungsnachweis, alle anderen freikantonale Bewilligungen für einzelne Berufe
Kosten der Anmeldung15 bis 65 Eurogebührenfrei seit 2020 (Bundesverwaltungsabgaben entfallen), NeuFöG für weitere BefreiungenHandelsregister 200 bis 600 Franken, sonst nichts
KammerIHK oder HWK, Beitragsbefreiung bei kleinen GewinnenWirtschaftskammer (WKO), Pflicht, Grundumlage nach Fachgruppekeine Pflichtkammer
Sozialversicherungfreiwillig GKV oder PKV, Rente meist freiwilligPflichtversicherung bei der SVS (Kranken, Unfall, Pension), rund 27 Prozent des Gewinns, MindestbeitragAHV/IV/EO 10,6 Prozent, Krankenversicherung privat nach KVG Pflicht
Umsatzsteuer19 / 7 Prozent, Kleinunternehmer bis 25.000 Euro20 / 10 / 13 Prozent, Kleinunternehmer bis 55.000 Euro8,1 / 2,6 / 3,8 Prozent, Registrierung ab 100.000 Franken
Für Deutsche–Niederlassungsfreiheit, Anmeldung wie Inländer; Strafregisterbescheinigung aus DeutschlandAufenthaltsbewilligung B (Wohnsitz CH) oder Grenzgängerbewilligung G; bis 90 Tage Meldeverfahren
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Österreich

Schweiz

  • Gewerbe anmelden in der Schweiz: Ausgleichskasse, Handelsregister, Mehrwertsteuer, Bewilligungen für Deutsche und andere EU/EFTA-Bürger, reglementierte Berufe

Häufige Fragen

Kann ich als Deutscher ohne Umzug ein Gewerbe in Österreich anmelden?


Ja, wenn Sie dort einen Standort haben. Für die Anmeldung braucht es eine Betriebsstätte in Österreich; wohnen können Sie in Deutschland. Sozialversicherung und Steuern richten sich dann nach den EU-Koordinierungsregeln und dem Doppelbesteuerungsabkommen.

Ist die Gewerbeanmeldung in Österreich teurer als in Deutschland?


Die Anmeldung selbst ist gebührenfrei. Teurer sind die Folgekosten: Wirtschaftskammer-Grundumlage und vor allem die SVS-Pflichtversicherung mit Mindestbeiträgen von einigen hundert Euro im Quartal, auch bei geringem Gewinn.

Brauche ich in der Schweiz eine Bewilligung, um selbstständig zu arbeiten?


Als EU-Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz die Aufenthaltsbewilligung B, mit Wohnsitz in Deutschland die Grenzgängerbewilligung G, jeweils beim Migrationsamt des Kantons. Nachzuweisen ist eine tragfähige Selbstständigkeit. Für gelegentliche Dienstleistungen bis 90 Tage im Jahr reicht das Online-Meldeverfahren.

Gilt meine deutsche Gewerbeanmeldung auch in Österreich oder der Schweiz?


Nein. Wer dauerhaft in einem anderen Land tätig wird, meldet dort neu an. Grenzüberschreitende Dienstleistungen von Deutschland aus sind in Österreich bei reglementierten Gewerben anzuzeigen (Dienstleistungsanzeige beim Wirtschaftsministerium), in der Schweiz über das 90-Tage-Meldeverfahren.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  • Österreichische Gewerbeordnung 1994 (GewO), § 5 (freie und reglementierte Gewerbe), § 339 (Anmeldung): ris.bka.gv.at
  • Unternehmensserviceportal Österreich, Gewerbeanmeldung: usp.gv.at
  • Sozialversicherung der Selbständigen (SVS): svs.at
  • Staatssekretariat für Migration, selbstständige Erwerbstätigkeit von EU/EFTA-Angehörigen: sem.admin.ch
  • KMU-Portal des Bundes (Schweiz), Firmengründung: kmu.admin.ch
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