Gewerbe anmelden in Österreich und der Schweiz: Die Unterschiede zu Deutschland (2026)
Kurz gesagt: Österreich kennt wie Deutschland eine Gewerbeanmeldung, aber mit anderen Regeln: Für reglementierte Gewerbe (rund 80, vom Friseur bis zum Baumeister) ist ein Befähigungsnachweis Pflicht, freie Gewerbe werden nur angemeldet; zuständig ist die Bezirkshauptmannschaft oder der Magistrat, und mit der Anmeldung entstehen Pflichtmitgliedschaft in der Wirtschaftskammer und Pflichtversicherung bei der Sozialversicherung der Selbständigen. Die Schweiz hat keine Gewerbeanmeldung: Wer sich selbstständig macht, lässt sich von der AHV-Ausgleichskasse als selbstständigerwerbend anerkennen; Handelsregister und Mehrwertsteuer werden ab 100.000 Franken Umsatz Pflicht. Deutsche brauchen in Österreich keine Bewilligung, in der Schweiz eine Aufenthaltsbewilligung B oder Grenzgängerbewilligung G.
Die drei Länder im Vergleich
| Deutschland | Österreich | Schweiz | |
|---|---|---|---|
| Anmeldung | Gewerbeamt der Gemeinde, § 14 GewO | Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat (Gewerbebehörde), Eintrag im GISA | keine; Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse des Kantons |
| Erlaubnispflicht | wenige erlaubnispflichtige Gewerbe, Meisterpflicht in 53 Handwerken | rund 80 reglementierte Gewerbe mit Befähigungsnachweis, alle anderen frei | kantonale Bewilligungen für einzelne Berufe |
| Kosten der Anmeldung | 15 bis 65 Euro | gebührenfrei seit 2020 (Bundesverwaltungsabgaben entfallen), NeuFöG für weitere Befreiungen | Handelsregister 200 bis 600 Franken, sonst nichts |
| Kammer | IHK oder HWK, Beitragsbefreiung bei kleinen Gewinnen | Wirtschaftskammer (WKO), Pflicht, Grundumlage nach Fachgruppe | keine Pflichtkammer |
| Sozialversicherung | freiwillig GKV oder PKV, Rente meist freiwillig | Pflichtversicherung bei der SVS (Kranken, Unfall, Pension), rund 27 Prozent des Gewinns, Mindestbeitrag | AHV/IV/EO 10,6 Prozent, Krankenversicherung privat nach KVG Pflicht |
| Umsatzsteuer | 19 / 7 Prozent, Kleinunternehmer bis 25.000 Euro | 20 / 10 / 13 Prozent, Kleinunternehmer bis 55.000 Euro | 8,1 / 2,6 / 3,8 Prozent, Registrierung ab 100.000 Franken |
| Für Deutsche | – | Niederlassungsfreiheit, Anmeldung wie Inländer; Strafregisterbescheinigung aus Deutschland | Aufenthaltsbewilligung B (Wohnsitz CH) oder Grenzgängerbewilligung G; bis 90 Tage Meldeverfahren |
Österreich
- Gewerbe in Österreich anmelden: freie und reglementierte Gewerbe, Befähigungsnachweis, Unterlagen, NeuFöG, SVS und WKO
- Gewerbe ab- und ummelden: Zurücklegung, Ruhendmeldung, Standortverlegung
- Gewerbeamt Wien: Magistratische Bezirksämter und MA 63
Schweiz
- Gewerbe anmelden in der Schweiz: Ausgleichskasse, Handelsregister, Mehrwertsteuer, Bewilligungen für Deutsche und andere EU/EFTA-Bürger, reglementierte Berufe
Häufige Fragen
Kann ich als Deutscher ohne Umzug ein Gewerbe in Österreich anmelden?
Ja, wenn Sie dort einen Standort haben. Für die Anmeldung braucht es eine Betriebsstätte in Österreich; wohnen können Sie in Deutschland. Sozialversicherung und Steuern richten sich dann nach den EU-Koordinierungsregeln und dem Doppelbesteuerungsabkommen.
Ist die Gewerbeanmeldung in Österreich teurer als in Deutschland?
Die Anmeldung selbst ist gebührenfrei. Teurer sind die Folgekosten: Wirtschaftskammer-Grundumlage und vor allem die SVS-Pflichtversicherung mit Mindestbeiträgen von einigen hundert Euro im Quartal, auch bei geringem Gewinn.
Brauche ich in der Schweiz eine Bewilligung, um selbstständig zu arbeiten?
Als EU-Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz die Aufenthaltsbewilligung B, mit Wohnsitz in Deutschland die Grenzgängerbewilligung G, jeweils beim Migrationsamt des Kantons. Nachzuweisen ist eine tragfähige Selbstständigkeit. Für gelegentliche Dienstleistungen bis 90 Tage im Jahr reicht das Online-Meldeverfahren.
Gilt meine deutsche Gewerbeanmeldung auch in Österreich oder der Schweiz?
Nein. Wer dauerhaft in einem anderen Land tätig wird, meldet dort neu an. Grenzüberschreitende Dienstleistungen von Deutschland aus sind in Österreich bei reglementierten Gewerben anzuzeigen (Dienstleistungsanzeige beim Wirtschaftsministerium), in der Schweiz über das 90-Tage-Meldeverfahren.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Österreichische Gewerbeordnung 1994 (GewO), § 5 (freie und reglementierte Gewerbe), § 339 (Anmeldung): ris.bka.gv.at
- Unternehmensserviceportal Österreich, Gewerbeanmeldung: usp.gv.at
- Sozialversicherung der Selbständigen (SVS): svs.at
- Staatssekretariat für Migration, selbstständige Erwerbstätigkeit von EU/EFTA-Angehörigen: sem.admin.ch
- KMU-Portal des Bundes (Schweiz), Firmengründung: kmu.admin.ch