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Aktualisiert: 16.07.2026

Gaststättenkonzession: Voraussetzungen, Kosten und Ablauf

Wer Bier, Wein oder Cocktails ausschenken will, braucht in den meisten Fällen eine Gaststättenerlaubnis – umgangssprachlich die Konzession. Sie ist die zentrale Hürde jeder Gastro-Gründung und muss vor der Eröffnung vorliegen. Dieser Artikel vertieft unseren Ratgeber Gastronomie: Schritte zur Gewerbeanmeldung und erklärt Voraussetzungen, Unterlagen, Kosten und typische Stolperfallen.

Wann brauche ich eine Konzession – und wann nicht?


Seit der Föderalismusreform regeln die Bundesländer das Gaststättenrecht, die Grundlinie ist aber überall ähnlich: Erlaubnispflichtig ist der Ausschank alkoholischer Getränke. Keine Konzession brauchen Sie in der Regel für:

  • Betriebe ohne Alkohol: Café, Imbiss oder Eisdiele mit alkoholfreien Getränken – hier genügt die Gewerbeanmeldung (plus Anzeige nach Landesrecht)
  • den Verkauf von Flaschenbier & Co. zum Mitnehmen (Handel statt Ausschank)
  • Beherbergungsbetriebe, die nur Hausgäste bewirten

In einigen Ländern (z. B. Brandenburg, Thüringen, Saarland) wurde die Erlaubnispflicht durch ein Anzeigeverfahren ersetzt – prüfen Sie die Rechtslage Ihres Bundeslands. Für zeitlich befristete Anlässe wie Feste gibt es die günstigere Gestattung („Schankerlaubnis") als vorübergehende Variante.

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Die Voraussetzungen im Überblick


Die Konzession ist personen- und raumbezogen – geprüft werden Sie und Ihr Lokal:

1. Persönliche Zuverlässigkeit


Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug und steuerliche Unbedenklichkeit dürfen keine einschlägigen Einträge zeigen (Details → Artikel C7 dieses Clusters). Kritisch sind insbesondere Delikte im Zusammenhang mit Lebensmitteln, Alkohol, Steuern oder Gewalt.

2. Die Gaststättenunterrichtung der IHK


Vor der Erlaubnis müssen Sie an einer Unterrichtung über lebensmittelrechtliche Vorschriften bei der IHK teilnehmen (Dauer wenige Stunden, Kosten ca. 50–100 Euro). Befreit sind einschlägig Vorgebildete wie Köche, Restaurantfachleute oder Metzger.

3. Geeignete Räume


Die Räumlichkeiten müssen bau-, brandschutz- und hygienerechtlich für den Gaststättenbetrieb geeignet sein: ausreichende Gasttoiletten, Lüftung, ggf. eine baurechtliche Nutzungsänderung, wenn die Fläche bisher anders genutzt wurde. Klären Sie das vor Unterzeichnung des Mietvertrags mit dem Bauamt – der häufigste und teuerste Gründerfehler in der Gastronomie.

4. Hygieneschulung nach dem Infektionsschutzgesetz


Sie und Ihr Personal benötigen die Belehrung nach § 43 IfSG durch das Gesundheitsamt – das frühere „Gesundheitszeugnis" (→ Artikel C6 dieses Clusters).

Unterlagen und Ablauf des Antrags


Beim Gewerbe-/Ordnungsamt einzureichen sind üblicherweise:

  • Antrag auf Gaststättenerlaubnis, Personalausweis
  • Führungszeugnis (Belegart O) und Gewerbezentralregisterauszug
  • Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt
  • Nachweis der IHK-Unterrichtung
  • Miet- oder Kaufvertrag, Grundriss/Lageplan der Räume
  • ggf. Baugenehmigung bzw. Nutzungsänderung
  • bei Gesellschaften: Gesellschaftsvertrag, Handelsregisterauszug

Die Bearbeitung dauert je nach Kommune vier bis acht Wochen, bei nötigen Umbauten länger. Erst danach folgt die Gewerbeanmeldung mit der Konzession als Nachweis – siehe Gewerbeanmeldung: Erforderliche Unterlagen.

Was kostet die Gaststättenkonzession?


Die Gebühren variieren stark nach Kommune und Betriebsgröße: von rund 100 Euro für kleine Schankwirtschaften bis über 1.000 Euro für große Restaurants und Diskotheken; teils wird nach erwartetem Umsatz gestaffelt. Hinzu kommen ca. 50–100 Euro IHK-Unterrichtung, ca. 25–35 Euro für die IfSG-Belehrung, rund 30 Euro für Führungszeugnis und Registerauszug sowie die Gebühr der Gewerbeanmeldung.

Fazit


Die Gaststättenkonzession ist machbar, verlangt aber Vorlauf: IHK-Unterrichtung, Behördennachweise und vor allem geeignete Räume. Die goldene Regel für Gastro-Gründer lautet daher: Erst die baurechtliche Eignung und die Erlaubnisfähigkeit klären, dann den Mietvertrag unterschreiben. Wer ohne Alkohol startet, spart sich die Konzession komplett und kann sie später nachbeantragen.

Häufige Fragen

Brauche ich für ein Café ohne Alkohol eine Konzession?


Nein, erlaubnispflichtig ist im Regelfall nur der Ausschank alkoholischer Getränke. Ein Café, Imbiss oder Restaurant mit ausschließlich alkoholfreien Getränken benötigt lediglich die Gewerbeanmeldung und je nach Bundesland eine Anzeige des Gaststättenbetriebs – die übrigen Pflichten wie Hygieneschulung und geeignete Räume gelten aber trotzdem.

Was kostet eine Gaststättenkonzession?


Die Erlaubnisgebühr liegt je nach Kommune und Betriebsgröße zwischen etwa 100 und über 1.000 Euro. Hinzu kommen rund 50 bis 100 Euro für die IHK-Unterrichtung, etwa 25 bis 35 Euro für die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz sowie kleinere Beträge für Führungszeugnis und Registerauszüge.

Wie lange dauert es, bis ich die Konzession erhalte?


Bei vollständigen Unterlagen dauert die Bearbeitung meist vier bis acht Wochen. Verzögerungen entstehen vor allem, wenn die Räume baurechtlich noch nicht für die Gastronomie genehmigt sind und eine Nutzungsänderung erforderlich wird. Planen Sie die Konzession daher früh in Ihren Eröffnungszeitplan ein.

Was ist die Gaststättenunterrichtung der IHK?


Eine mehrstündige Pflichtveranstaltung über lebensmittelrechtliche Grundlagen, deren Teilnahmebescheinigung dem Konzessionsantrag beiliegen muss. Eine Prüfung findet nicht statt. Befreit sind Personen mit einschlägiger Ausbildung, etwa Köche, Hotel- und Restaurantfachleute oder Fleischer.

Ist die Konzession übertragbar, wenn ich ein Lokal übernehme?


Nein, die Gaststättenerlaubnis ist personen- und raumbezogen und geht bei einem Betreiberwechsel nicht über. Als Übernehmer beantragen Sie eine eigene Konzession; für die Übergangszeit gibt es in den meisten Ländern eine vorläufige Erlaubnis, mit der Sie den Betrieb nahtlos fortführen können.

Was gilt für den Ausschank auf Festen und Veranstaltungen?


Für vorübergehende Anlässe wie Straßenfeste oder Vereinsfeiern genügt eine Gestattung, die formlos und deutlich günstiger bei der Gemeinde beantragt wird. Sie gilt nur für den konkreten Anlass und Zeitraum und ersetzt keine dauerhafte Konzession.

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