GmbH - Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Die GmbH, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ist ist die am weitesten verbreitete Rechtsform in Deutschland. Bei dieser Kapitalgesellschaft haftet die Gesellschaft nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen, während das Privatvermögen der Gesellschafter unberührt bleibt.

Vor über 100 Jahren (genauer: 1892) wurde in Deutschland eine Rechtsform eingeführt, die seitdem zu den beliebtesten Gesellschaftsformen zählt: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz GmbH. Im Jahr 1909 gab es noch 15.508 dieser Gesellschaften. 1972 stieg die Zahl schon auf mehr als 100.000 an.
Da stellt sich die Frage, warum steht die GmbH so hoch in der Gunst von potentiellen Existenzgründern steht? Die Antwort liegt auf der Hand: Die Haftung der GmbH ist auf die Höhe der Einlage beschränkt und die private Haftung fällt weg. Ein klarer Vorteil gegenüber anderen Rechtsformen.
Prämissen bei der GmbH-Gründung
Fakt ist: Existenzgründer haften bei der GmbH nicht mit ihrem privaten Vermögen. Die GmbH ist also besonders geeignet für Gründer, die ihre Haftung beschränken möchten. Von mindestens einer Person (Ein-Personen-GmbH) kann eine GmbH gegründet werden. Die Höhe der Mindesteinlage beträgt 25.000 Euro. Voraussetzungen für die Gründung einer GmbH sind der Eintrag ins Handelsregister sowie der Abschluss eines Gesellschaftsvertrages. Und der muss Folgendes beinhalten: den Namen der GmbH, den Sitz der Gesellschaft, den Unternehmensgegenstand (Beschreibung des Tätigkeitsfeldes) und die Höhe des Stammkapitals.
Auch die Höhe von Stammeinlagen der einzelnen Gesellschafter muss im Gesellschaftsvertrag festgeschrieben sein. Ferner sollten im Rahmen des Gesellschaftsvertag auch noch andere Aspekte geklärt werden: Und zwar sollte der Kontrakt Angaben über die Gewinn- und Verlustverteilungen sowie die Zuweisung von Stimmrechten der einzelnen Gesellschafter beinhalten. Ebenfalls wichtig ist die Vorgehensweise beim Ausscheiden oder Todesfall eines Gesellschafters.
Pflichten bei einer GmbH
Der Gesellschaftervertrag muss notariell beurkundet sein und von allen Gesellschaftern in Anwesenheit des Notars unterzeichnet werden. Aktiv wird die GmbH erst, wenn der Gesellschaftervertrag geschlossen, die Eintragung in das Handelsregister erfolgt, ein Geschäftsführer ernannt und mindestens ein Teil der Stammeinlagen erbracht worden ist. Die GmbH unterliegt der Buchhaltungs- und Gewerbesteuerpflicht. Als Kapitalgesellschaft unterliegt sie zudem der Körperschaftssteuer (25%) sowie der Umsatz-, Gewerbe-, Lohn- und der Kapitalertragssteuer.
Vorläufige Rechtsformen: Vorgründungsgesellschaft und GmbH i.G.
Bis alle Voraussetzungen für das Bestehen einer GmbH erfüllt sind, gibt es zwei Vorstufen, die es den Gesellschaftern ermöglichen bereits vorab tätig zu werden. Sobald die GmbH Gründung beschlossene Sache ist und der Gesellschaftsvertrag ausgearbeitet sowie die notarielle Beurkundung in Bearbeitung sind, tritt die Vorgründungsgesellschaft in Kraft. Diese Rechtsform ist gleichzustellen mit der GbR oder gegebenenfalls sogar mit der oHG. In dieser Phase sind die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen haftbar.
Stehen nur noch die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und die Eintragung ins Handelsregister an, tritt die nächste Rechtsform GmbH i.G. (in Gründung) in Kraft. In dieser Phase müssen die Stammeinlagen der Gesellschafter eingezahlt, ein Geschäftsführer ernannt und die Anmeldung ins Handelsregister getätigt werden. Im Grunde sind die Gesellschafter in diesem Zeitraum nicht mehr persönlich haftbar, jedoch gibt es auch hier Ausnahmen, wenn zum Beispiel das Gesellschaftsvermögen unter dem Stammkapital liegt.
Nachteile der GmbH
In Deutschland ist die GmbH eine etablierte Gesellschaftsform, die auch im Ausland einen guten Ruf genießt. Dennoch sind die 25.000 Euro Mindestkapital im Vergleich zu anderen Gesellschaftsformen mit beschränkter Haftung in der Europäischen Union ziemlich hoch. Zudem ist die Gründung einer GmbH mit einem vergleichsweise hohen bürokratischen Aufwand verbunden und nimmt einige Zeit in Anspruch.
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