Gewerbeanmeldung: Erforderliche Unterlagen
Erforderliche Unterlagen für den Gewerbeschein
Nichts ist ärgerlicher als nach langer Wartezeit vor dem zuständigen Sachbearbeiter des Gewerbeamtes zu stehen, um dann festzustellen, dass eine Unterlage fehlt. Damit das nicht passiert, sollte im Vorfeld gründlich recherchiert werden.
Wer bei der Anmeldung eines Gewerbes bereits alle erforderlichen Unterlagen dabei hat, spart sich ärgerliche Wartezeiten und doppelte Wege. Je nach Standort des zugründeten Unternehmens kann die Anfahrt und die Warteschlange einige Zeit in Anspruch nehmen.
Bei der Vorbereitung hilft die folgende Checkliste:
Bearbeitungsgebühr für den Gewerbeschein
Die Bearbeitungskosten für den Gewerbeschein sind von Gemeinde zu Gemeinde und Stadt zu Stadt unterschiedlich. Das Gleiche gilt für die Bezahlmethode. Je nach Standort muss beziehungsweise kann diese direkt vor Ort, mit einem Verrechnungscheck oder auch per Überweisung an die zuständige Behörde bezahlt werden. Bei einer Überweisung sollte der Überweisungsbeleg zur Anmeldung mitgebracht werden.
Ausgefülltes Formular
Das Formular zur Gewerbeanmeldung erhalten Unternehmer direkt beim Gewerbeamt. Wer sich die Zeit mit dem Ausfüllen vor Ort sparen möchte, kann sich den entsprechenden Vordruck auf dem Computer zuhause herunterladen, am Bildschirm ausfüllen und ausdrucken. Gefordert werden in der Regel die folgenden Angaben: persönliche Daten, private Adresse, Telefon- und Faxnummer sowie die betriebliche Adresse, Telefon- und Faxnummer. Zudem sind der Beginn der Tätigkeit, die voraussichtliche Anzahl der Mitarbeiter und die Art der Tätigkeit anzugeben. Hier empfiehlt es sich, die Art der angemeldeten Tätigkeit nicht zu eng zu fassen, um sich späteren Änderungsaufwand zu ersparen. Dieser Vordruck wird vom zuständigen Beamten abgestempelt und unterschrieben. Im Anschluss wird das Dokument dem Anmelder zurückgegeben. Bei diesem Schriftstück handelt es sich bereits um den sogenannten Gewerbeschein: der Beleg für die offizielle Anmeldung Ihres Gewerbes.
Identitätsnachweis durch Personalausweis oder Reisepass
Wer ein Gewerbe anmelden will, muss sich unbedingt mit gültigen Papieren ausweisen können. Also sollte rechtzeitig überprüft werden, ob der Personalausweis noch gültig ist. Alternativ ist auch das Vorlegen eines Reisepasses inklusive Meldebescheinigung möglich. Der Identitätsnachweis durch einen Führerschein, Studentenausweis oder ähnliches wird hingegen nicht akzeptiert.
Genehmigungen und Nachweise
Es gibt einige Berufsgruppen für welche weitere Nachweise erforderlich sind. Dazu zählen unter anderem Handwerker, Makler oder Gast- und Beherbergungsgewerbetreibende. Die Erlaubnis hängt von verschiedenen Nachweisen ab: häufig wird ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes. Genauere Auskünfte geben die örtlichen Industrie- und Handelskammern.
Handelsregisterauszug
Wenn das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist, muss dem Gewerbeamt ein Auszug aus dem Handelsregister vorgelegt werden. Dies gilt auch für Unternehmen, die in einem ausländischen Handelsregister eingetragen sind. Die Eintragungsunterlagen müssen in diesem Fall sogar in deutscher Übersetzung vorliegen.
Aufenthaltsgenehmigung
Ausländische Staatsangehörige müssen zusätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung der zuständigen Ausländerbehörde vorlegen. Wichtig dabei ist, dass die Aufenthaltsgenehmigung die Erlaubnis beinhaltet, eine Gewerbetätigkeit aufzunehmen zu dürfen.
Inlandsbevollmächtigter für ausländische Unternehmen
Bei einem ausländischen Unternehmen verlangt das Gewerbeamt die Angabe eines Inlandsbevollmächtigten. Außerdem muss eine inländische Anschrift angegeben werden.
____________________________________________
Infos über die GBR und die Limited
Alles über das Einzelunternehmen und die Freiberufler
Informatives über den Ebayhandel und dem Gewerbeamt Hamburg
Aktuelles zur [Gewerbe]() und die Umsatzsteuer
Häufige Fragen
Was kostet die Gewerbeanmeldung in meiner Stadt oder Gemeinde?
Die Bearbeitungsgebühr für den Gewerbeschein ist von Gemeinde zu Gemeinde und Stadt zu Stadt unterschiedlich. Auch die akzeptierten Bezahlmethoden variieren, von direkter Barzahlung vor Ort bis hin zu Überweisung. Es empfiehlt sich, sich vorab beim zuständigen Gewerbeamt über die genauen Kosten und Zahlungsmodalitäten zu informieren.
Wo erhalte ich das Formular für die Gewerbeanmeldung?
Das Formular zur Gewerbeanmeldung bekommen Sie direkt beim örtlichen Gewerbeamt. Viele Behörden bieten den entsprechenden Vordruck auch auf ihrer Webseite zum Download an. So können Sie das Formular bequem zuhause am Computer ausfüllen und ausdrucken, um Zeit vor Ort zu sparen.
Welche Angaben muss ich im Gewerbeanmeldeformular machen?
Im Formular sind Ihre persönlichen Daten, private Adresse sowie Telefon- und Faxnummer anzugeben. Des Weiteren werden die betriebliche Adresse, Telefon- und Faxnummer, der Beginn der Tätigkeit, die voraussichtliche Mitarbeiterzahl und eine genaue Beschreibung der Art der Tätigkeit gefordert. Achten Sie darauf, die Tätigkeit nicht zu eng zu fassen, um späteren Änderungsaufwand zu vermeiden.
Welche Ausweisdokumente werden bei der Gewerbeanmeldung akzeptiert?
Für den Identitätsnachweis ist ein gültiger Personalausweis zwingend erforderlich. Alternativ können Sie auch einen Reisepass in Kombination mit einer Meldebescheinigung vorlegen. Ein Führerschein, Studentenausweis oder ähnliche Dokumente werden hingegen nicht als Identitätsnachweis akzeptiert.
Benötige ich für bestimmte Berufe zusätzliche Genehmigungen oder Nachweise?
Ja, für einige Berufsgruppen wie Handwerker, Makler oder Gast- und Beherbergungsgewerbetreibende sind weitere Nachweise oder Genehmigungen erforderlich. Dazu zählen oft ein polizeiliches Führungszeugnis oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes. Genauere Auskünfte erhalten Sie bei den örtlichen Industrie- und Handelskammern (IHKs).
Was ist der Gewerbeschein und wann erhalte ich ihn?
Der Gewerbeschein ist der offizielle Beleg für die Anmeldung Ihres Gewerbes. Sie erhalten ihn direkt nach der erfolgreichen Bearbeitung Ihrer Anmeldung. Der zuständige Beamte stempelt und unterschreibt hierfür das ausgefüllte Formular, welches Ihnen dann als Ihr Gewerbeschein zurückgegeben wird.
Ist ein Handelsregisterauszug für die Gewerbeanmeldung immer erforderlich?
Ein Handelsregisterauszug ist nur dann erforderlich, wenn Ihr Unternehmen bereits im Handelsregister eingetragen ist. Dies betrifft in der Regel Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder UGs sowie bestimmte Personengesellschaften. Für Einzelunternehmen ist ein Handelsregisterauszug bei der Gewerbeanmeldung üblicherweise nicht notwendig.