Unterlagen für die Gewerbeanmeldung: Checkliste 2026
Kurz gesagt: Für eine einfache Gewerbeanmeldung als Einzelunternehmer brauchen Sie drei Dinge: einen gültigen Personalausweis (oder Reisepass mit Meldebescheinigung), das ausgefüllte Formular GewA 1 und die Gebühr von 15 bis 65 Euro. Alles Weitere hängt vom Fall ab: Handelsregisterauszug bei eingetragenen Unternehmen, Handwerkskarte bei Handwerk, Erlaubnis bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten, Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug bei überwachungsbedürftigen Gewerben, Aufenthaltstitel bei Nicht-EU-Bürgern, Vollmacht bei Anmeldung durch Dritte. Nicht nötig sind Businessplan, Steuernummer, Kapitalnachweis oder Geschäftskonto.
Checkliste nach Fall
| Unterlage | Immer | Wann zusätzlich | Woher, Kosten |
|---|---|---|---|
| Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung | ja | – | Führerschein und Studentenausweis reichen nicht |
| Formular GewA 1, ausgefüllt und unterschrieben | ja | – | Download, Ausfüllhilfe |
| Gebühr | ja | – | 15 bis 65 Euro, bar, Karte oder Überweisung (Kosten) |
| Handelsregisterauszug | e.K., OHG, KG, GmbH, UG, AG; bei GmbH in Gründung der notarielle Gesellschaftsvertrag | Registergericht, online 10 bis 20 Euro | |
| Gesellschaftsvertrag | GbR, falls vorhanden (nicht Pflicht); jeder Gesellschafter meldet an | – | |
| Handwerkskarte | zulassungspflichtiges Handwerk (Anlage A) und zulassungsfreies Handwerk (Anlage B) | Handwerkskammer, 20 bis 300 Euro (Handwerker) | |
| Erlaubnis oder Erlaubnisantrag | Gaststätte mit Alkohol, Makler/Bauträger/Verwalter (§ 34c), Bewachung (§ 34a), Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler (§ 34d/f), Pfandleiher, Spielhalle, Fahrschule, Güterkraftverkehr, Pflegedienst | zuständige Erlaubnisbehörde (Erlaubnisse) | |
| Führungszeugnis (Belegart O) | erlaubnispflichtige und überwachungsbedürftige Gewerbe (§ 38 GewO: Gebrauchtwarenhandel mit Elektronik, Schmuck, Antiquitäten, Kfz; Reisebüro; Schlüsseldienst; Auskunfteien) | Bürgeramt oder online, 13 Euro (Details) | |
| Gewerbezentralregisterauszug | wie Führungszeugnis | Bürgeramt oder online, 13 Euro | |
| Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts | Gaststättenerlaubnis, einige Erlaubnisse nach § 34 GewO | Finanzamt, kostenlos | |
| Aufenthaltstitel | Nicht-EU-Bürger: Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis mit Gestattung der Selbstständigkeit | Ausländerbehörde (Details) | |
| Vollmacht und Ausweiskopie des Gründers | Anmeldung durch Dritte | formlos (Muster) | |
| Ermächtigung und Genehmigung des Familiengerichts | Minderjährige | Amtsgericht (Details) | |
| Reisegewerbekarte | Verkauf außerhalb fester Betriebsstätte (statt Gewerbeanmeldung, gleiche Behörde) | Gewerbeamt, 40 bis 200 Euro (Reisegewerbe) | |
| Inlandsbevollmächtigter und inländische Anschrift | ausländische Unternehmen ohne Sitz in Deutschland | – |
Was Sie nicht brauchen
- Businessplan: nur für Förderungen, Kredite und die Genehmigung bei Minderjährigen
- Steuernummer: kommt erst nach der Anmeldung vom Finanzamt
- Kapitalnachweis oder Geschäftskonto: nur bei GmbH und UG im Rahmen der notariellen Gründung
- Qualifikationsnachweis: nur bei reglementierten Berufen und Handwerk
- Meldebescheinigung: nur, wenn der Ausweis keine aktuelle Adresse zeigt oder Sie den Reisepass nutzen
- Mietvertrag der Betriebsstätte: nur bei Gaststättenerlaubnis oder wenn das Amt Zweifel an der Betriebsstätte hat
Nachreichen und Fristen
Fehlende Erlaubnisse verhindern nicht die Anmeldung, wohl aber den Start der erlaubnispflichtigen Tätigkeit; das Amt setzt eine Frist und meldet die Anmeldung der Erlaubnisbehörde. Führungszeugnis und Registerauszug bei überwachungsbedürftigen Gewerben fordert das Gewerbeamt nach der Anmeldung selbst an oder gibt Ihnen vier bis sechs Wochen zum Nachreichen. Die Handwerkskarte sollte vorliegen; ohne sie informiert das Amt die Handwerkskammer, die dann prüft.
Bei der Online-Anmeldung laden Sie dieselben Dokumente als PDF hoch; der Ausweis wird durch den Online-Ausweis oder die BundID ersetzt.
Häufige Fragen
Reicht der Reisepass für die Gewerbeanmeldung?
Ja, zusammen mit einer aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als drei bis sechs Monate, je nach Amt), weil der Pass keine Adresse enthält. Der Personalausweis genügt allein.
Brauche ich für ein Kleingewerbe weniger Unterlagen?
Nein, dieselben. Einzelunternehmer ohne erlaubnispflichtige Tätigkeit brauchen nur Ausweis, Formular und Gebühr, ob Klein- oder Vollgewerbe.
Muss ich ein Führungszeugnis für einen Online-Shop vorlegen?
Nur, wenn Sie mit gebrauchten hochwertigen Waren (Elektronik, Schmuck, Antiquitäten) handeln. Für Neuware und die meisten Dienstleistungen ist kein Führungszeugnis nötig.
Was ist, wenn mein Ausweis abgelaufen ist?
Beantragen Sie zuerst einen neuen; ein abgelaufener Ausweis wird nicht akzeptiert. Die vorläufige Bescheinigung des Bürgeramts über die Beantragung reicht in vielen Ämtern in Verbindung mit dem alten Ausweis.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 14 GewO, Anzeige; § 38 GewO, überwachungsbedürftige Gewerbe; §§ 30 ff. GewO, erlaubnispflichtige Gewerbe: gesetze-im-internet.de/gewo
- Gewerbeanzeigeverordnung, § 1 (Vordruck), § 2 (Nachweise): gesetze-im-internet.de/gewanzv
- § 30 Abs. 5 BZRG, Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden; § 150 GewO, Gewerbezentralregisterauskunft: gesetze-im-internet.de/bzrg/__30.html
- § 21 AufenthG, selbstständige Tätigkeit: gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__21.html
- Handwerksordnung, § 1, § 6 (Eintragung), Anlagen A und B: gesetze-im-internet.de/hwo