Gewerbeanmeldung mit Vollmacht: Muster, Unterlagen, Regeln (2026)
Kurz gesagt: Sie müssen die Gewerbeanmeldung nicht persönlich erledigen. Eine bevollmächtigte Person kann sie für Sie einreichen, wenn sie eine schriftliche Vollmacht, eine Kopie Ihres Personalausweises (manche Ämter verlangen das Original), ihren eigenen Ausweis und das von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Formular GewA 1 mitbringt. Ein amtliches Vollmachtsformular gibt es nicht; ein formloses Schreiben mit Namen, Anschriften, Zweck, Datum und Unterschrift genügt. Ebenso funktioniert es bei Um- und Abmeldung. Die Alternative ohne Vollmacht ist die Online-Anmeldung mit BundID.
Wann eine Vollmacht sinnvoll ist
- Sie wohnen weit vom Betriebssitz entfernt oder sind im Ausland.
- Sie sind krank oder zeitlich verhindert, der Start soll aber nicht warten.
- Ein Steuerberater, Gründungsberater oder Anwalt übernimmt die Anmeldung als Teil der Gründungsbegleitung.
- Bei einer GbR meldet ein Gesellschafter für alle an; jeder Gesellschafter muss aber selbst unterschreiben oder bevollmächtigen.
- Bei GmbH und UG meldet der Geschäftsführer an; ein Mitarbeiter braucht dafür eine Vollmacht.
Wo die Online-Anmeldung mit Online-Ausweis oder BundID angeboten wird, erübrigt sich die Vollmacht oft: Sie unterschreiben elektronisch von überall (Gewerbe online anmelden).
Das nimmt der Bevollmächtigte mit
| Unterlage | Hinweis |
|---|---|
| Vollmacht im Original | unterschrieben vom Gründer; Beglaubigung nicht nötig |
| Ausweis des Gründers | Kopie beider Seiten; einige Ämter verlangen das Original oder eine beglaubigte Kopie, vorher nachfragen |
| Eigener Ausweis des Bevollmächtigten | Original |
| Formular GewA 1 | vom Gründer ausgefüllt und unterschrieben; der Bevollmächtigte darf nicht für ihn unterschreiben |
| Erlaubnisse, Handwerkskarte, Handelsregisterauszug | wie bei persönlicher Anmeldung |
| Gebühr | 15 bis 65 Euro, bar oder Karte |
Bei Nicht-EU-Bürgern ist zusätzlich der Aufenthaltstitel vorzulegen; manche Ämter bestehen dann auf persönlichem Erscheinen, um die Identität zu prüfen.
Muster einer Vollmacht
Vollmacht zur Gewerbeanmeldung
Ich, Max Mustermann, geboren am 01.01.1990, wohnhaft Musterstraße 1, 12345 Musterstadt,
bevollmächtige hiermit
Frau Erika Beispiel, geboren am 02.02.1985, wohnhaft Beispielweg 2, 12345 Musterstadt,
mich bei der Anmeldung meines Gewerbes „Einzelhandel mit Fahrradzubehör, auch über das Internet“
beim Gewerbeamt der Stadt Musterstadt zu vertreten, das Formular GewA 1 einzureichen,
Auskünfte zu erteilen und die Bescheinigung über die Gewerbeanmeldung entgegenzunehmen.
Die Vollmacht gilt bis zum 31.10.2026.
Musterstadt, 14.09.2026
_______________________
Max Mustermann
Nennen Sie den Zweck konkret (Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung) und die Gemeinde. Eine Befristung ist nicht Pflicht, aber sinnvoll. Für Steuerberater reicht eine allgemeine Vollmacht zur Vertretung gegenüber Behörden.
Was der Bevollmächtigte nicht darf
Er darf das Formular nicht selbst unterschreiben, keine Angaben ändern, die Sie nicht gemacht haben, und keine Erklärungen zur Zuverlässigkeit abgeben, die das Amt bei erlaubnispflichtigen Gewerben vom Inhaber persönlich verlangt. Bei Anmeldungen, die ein Führungszeugnis oder eine Erlaubnis voraussetzen (Gaststätte, Bewachung, Makler), verlangen viele Ämter das persönliche Erscheinen des Antragstellers zumindest im Erlaubnisverfahren.
Häufige Fragen
Muss die Vollmacht notariell beglaubigt sein?
Nein. Eine einfache schriftliche Vollmacht mit Unterschrift reicht. Ämter, die Zweifel haben, verlangen allenfalls das Original des Ausweises des Vollmachtgebers.
Kann mein Steuerberater das Gewerbe für mich anmelden?
Ja, mit Vollmacht. Viele Steuerberater und Gründungsberater bieten das als Teil der Gründungsbegleitung an und reichen die Anmeldung schriftlich oder online ein.
Kann ich die Anmeldung auch per Post schicken, statt jemanden zu bevollmächtigen?
Ja. Die meisten Gewerbeämter nehmen das unterschriebene GewA 1 mit Ausweiskopie per Post an; die Bescheinigung kommt nach Zahlung der Gebühr zurück. Das dauert einige Tage länger als der Weg über eine bevollmächtigte Person.
Gilt die Vollmacht auch für die Abmeldung und Ummeldung?
Nur, wenn sie das ausdrücklich nennt oder als allgemeine Vollmacht formuliert ist. Für jede weitere Anzeige ist sonst eine neue Vollmacht nötig.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 14 GewO, Anzeigepflicht (Anzeige kann durch Vertreter erfolgen): gesetze-im-internet.de/gewo/__14.html
- § 14 Verwaltungsverfahrensgesetz, Bevollmächtigte im Verwaltungsverfahren: gesetze-im-internet.de/vwvfg/__14.html
- §§ 164 ff. BGB, Stellvertretung und Vollmacht: gesetze-im-internet.de/bgb/__167.html
- Gewerbeanzeigeverordnung, Formular GewA 1: gesetze-im-internet.de/gewanzv