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Vollmacht für die Gewerbeanmeldung

Wer sein eigenes Gewerbe anmelden möchte, aber aus bestimmten Gründen den Besuch beim Gewerbeamt nicht wahrnehmen kann, kann in der Regel anderen Personen eine Vollmacht ausstellen. Jedoch muss dabei einiges beachtet werden.

Gewerbeamt und Vollmacht

Soll die Gewerbeanmeldung über das zuständige Ordnungsamt oder Gewerbeamt erfolgen, gibt es unterschiedliche Bestimmungen über die Anmeldung einer bevollmächtigten Person. Generell muss der Gründer eine Vollmacht auf die ausgewählte Person ausstellen. Des Weiteren wird eine Kopie des Personalausweises benötigt. Je nach Stadt kann auch der originale Lichtbildausweis Pflicht sein. Aus diesem Grund ist es ratsam sich vorab bei der zuständigen Behörde zu vergewissern.

Vollmacht für Gewerbeanmeldung bei der Handelskammer

Je nach Stadt oder Region kann die Anmeldung des neuen Gewerbes auch über die zuständige Handelskammer durchgeführt werden. Sollte der Gründer zum gewünschten Termin verhindert sein, kann dieser eine andere Person damit beauftragen. Mitzubringen ist in diesem Fall eine Vollmacht und eine Kopie des Personalausweises des Gründers. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass je nach Stadt und Berufsgruppe unterschiedliche Institutionen für die Gewerbeanmeldung zuständig sind.

Checkliste für die Vollmacht

Es gibt in Deutschland keine Vorschrift, wie eine Vollmacht auszusehen hat. Somit gibt es auch kein offizielles Dokument für die Vollmacht bei der Gewerbeanmeldung. Damit es bei der Gewerbeanmeldung keine Probleme gibt, sollten folgende Punkte bedacht werden:

  • Name und Anschrift des Gründers
  • Name und Anschrift der Bevollmächtigten
  • Inhalt der Vollmacht: Die Berechtigung zur Gewerbeanmeldung
  • Gültigkeitszeitraum/ -zeitpunkt
  • Unterschrift des Gründers

Zudem sollte bereits vorab der Antrag der Gewerbeanmeldung von dem Gründer ausgefüllt und unbedingt unterschrieben werden.

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