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Aktualisiert: 18.02.2026

Handwerk: Schritte zur Gewerbeanmeldung

Gewerbeanmeldung für Handwerker


Möchte ein Handwerker ein Gewerbe anmelden, so läuft diese im Vergleich zu anderen Geschäftszweigen etwas anders ab. Für selbstständige Handwerker reicht das Beantragen eines Gewerbescheinesnicht aus, es gibt weitere Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen.

Zur Gewerbeanmeldung eines Handwerkbetriebs gehört unter anderem die Eintragung in die sogenannte Handwerksrolle, ein Verzeichnis der Handwerkskammer, in der alle Inhaber von Handwerkerbetrieben eingetragen werden. Durch die Eintragung, für die der Meisterbrief vorgelegt werden muss, erhalten die Inhaber die sogenannte Handwerkskarte. Soll ein Gewerbe angemeldet werden, in dem es um sogenannte handwerksähnliche Berufe geht, so muss zwar kein Meisterbrief vorgelegt werden, aber dennoch die Eintragung in die Handwerksrolle erfolgen.
Dabei ist zu beachten, dass die Anmeldung bei der Handwerkskammer erfolgt, welche für den Betriebsstandort zuständig ist, falls dieser sich vom Wohnort unterscheidet.

Handwerkskarte zur Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt


Die Handwerkskarte kann nun zur eigentlichen Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt vorgelegt werden. Damit wird die Eintragung in das Gewerberegister vorgenommen. Das Gewerbeamt leitet nach dieser Gewerbeanmeldung des Handwerkbetriebes die Unterlagen an die weiteren zuständigen Stellen weiter. Dem Finanzamt, der Berufsgenossenschaft und dem Statistische Landesamt wird das neue Handwerkgewerbe gemeldet.

Genehmigung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde


Die Gewerbeanmeldung des Handwerkbetriebs reicht aber noch nicht ganz aus, um mit dem Gewerbe des selbstständigen Handwerks loszulegen. Zuvor muss noch eine Genehmigung bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde eingeholt werden.

Versicherung bei der Berufsgenossenschaft


Zwar erhält die Berufsgenossenschaft nach der Gewerbeanmeldung vom Gewerbeamt eine automatische Mitteilung über den neuen Handwerksbetrieb, dennoch kann es für den frischgebackenen selbstständigen Handwerker hilfreich sein, die Berufsgenossenschaft selbst zu kontaktieren. Hier kann geklärt werden, ob für den gewerblichen Handwerker eine Pflichtversicherung besteht oder sich freiwillig versichert werden kann. Mitarbeiter eines Handwerksbetriebes haben diese Wahl nicht, da für sie eine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft verpflichtend ist.

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