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Gewerbeanmeldung bei Gastronomen

Wer sich mit einem Gastronomiegewerbe selbstständig machen und ein dafür ein Gewerbe anmelden möchte, muss ein paar Besonderheiten beachten: Alle gastronomischen Gewerbe sind erlaubnispflichtige Gewerbe und anders als bei anderen Existenzgründungen, reicht der einfache Gewerbeschein nicht aus.

Für jede Existenzgründung in Gewerben des Gaststätten- und Hotelgewerbes braucht es eine Erlaubnis (Konzession):

  • Dazu gehören alle stehenden Gewerbe der Schankwirtschaft, an denen Getränke vor Ort verzehrt werden.
  • Alle Gewerbe der Speisewirtschaft, bei denen Speisen vor Ort verzehrt werden.
  • Sämtliche Beherbergungsbetriebe, also für jeden oder bestimmte Personenkreise zugängliche Betriebe zur Beherbergung von Gästen.

Gaststättengewerbe mit Erlaubnis, ohne Erlaubnis und gar kein Gaststättengewerbe

Zu den stehenden Gewerben gehören die gastronomischen Gewerbebetriebe, die an einem feststehenden Ort bewirten und somit nicht zum Reisegewerbe oder Marktverkehr zählen. Bei Straußwirtschafen, dem Ausschank von selbst hergestelltem Wein durch einen Winzer, gelten gesonderte Bedingungen, diese benötigen in der Regel keine Gewerbeanmeldung.

Keine Erlaubnis zur Führung eines Gaststätten- oder Hotelgewerbes braucht, wer beispielsweise unentgeltliche Kostproben anbietet, nur Milcherzeugnisse verabreicht oder bei der Zimmervermietung nicht mehr als acht Gäste gleichzeitig beherbergt.

Kein Gaststättengewerbe ist es, wenn die Speisen nach Hause geliefert werden, wie es beim Pizza- oder Partyservice der Fall ist. Darunter fallen auch Personen, die ihre Speisenzubereitung als Mietkoch anbieten. Demzufolge bedarf es auch hier keiner Genehmigung. Allerdings unterliegen auch diese Dienste den Bestimmungen des Lebensmittel- und Hygienerechts, sowie der Lebensmittelüberwachung.

Erlaubnis zur Gewerbeanmeldung beantragen

Die Erlaubnis zur Führung eines Gaststätten- oder Hotelgewerbes wird beim zuständigen Ordnungsamt beantragt. Die Zuständigkeit richtet sich nach Sitz des geplanten Gewerbebetriebes. Beim Ordnungsamt wird ein förmlicher Antrag auf Erteilung der Erlaubnis gestellt. Die auszufüllenden Anträge und Formulare bieten viele Ordnungsämter auch online an.

Die Gaststättenerlaubnis wird nur für eine bestimmte Person, bestimmte Räumlichkeiten und bestimmte Betriebsart erteilt und kann nicht durch Dritte ausgeübt werden.

Wer ein Gaststätten- oder Hotelgewerbe übernimmt kann eine vorläufige Erlaubnis erhalten, um das Gewerbe während des Beantragens der Erlaubnis und des Prüfungsverfahrens nicht schließen zu müssen.

Gaststättenunterricht und Erstbelehrung für die Erlaubnis zur Gewerbeanmeldung

Je nach Standort des Gastronomiebetriebes gibt es unterschiedliche Voraussetzungen, die der Antragsteller erfüllen muss. Wer bereits einen Berufsabschluss im gastronomischen Bereich vorweisen kann, in dem lebensmittelrechtliche Kenntnisse vermittelt wurden, wird in der Regel von der Teilnahme an dieser Unterrichtung befreit.

Wer dieses nicht nachweisen kann, muss je nach Gesetzgebung des jeweiligen Bundeslandes an einer Gaststättenunterrichtung teilnehmen. Dies ist bei einer Industrie- und Handelskammer möglich. In einigen Bundesländern ist die Teilnahme nur verpflichtend, wenn in dem Gastro Gewerbe Alkohol ausgeschenkt werden soll. Für Gastronome in spe ist außerdem eine Erstbelehrung des Gesundheitsamts oder eines Amtsarztes verpflichtend.

Benötigte Unterlagen zur Gaststättenerlaubnis

Zur Erteilung der Erlaubnis werden zudem meistens folgende Unterlagen gefordert: Führungszeugnis, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Mehrfertigung des Pacht- oder Mietvertrages für die Gaststätte und detaillierte Angabe zu der Beschaffenheit der Räumlichkeiten, die beispielsweise durch Grundrisszeichnungen und Lagepläne veranschaulicht werden.

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