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Stand: 14.09.2026

Gewerbeanmeldung in der Gastronomie: Gaststättenerlaubnis, Belehrung, Ablauf (2026)

Kurz gesagt: Ein Gastronomiebetrieb wird wie jedes Gewerbe beim Gewerbeamt angemeldet. Eine Gaststättenerlaubnis (Konzession) ist nur nötig, wenn Sie alkoholische Getränke ausschenken; Cafés, Imbisse, Restaurants ohne Alkohol, Lieferdienste und Catering sind seit 2005 erlaubnisfrei. In neun Bundesländern mit eigenem Gaststättengesetz genügt statt der Erlaubnis eine Anzeige beim Ordnungsamt. Für alle gilt: Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz beim Gesundheitsamt, Hygienekonzept, Registrierung bei der Lebensmittelüberwachung und Baugenehmigung für die Nutzung der Räume als Gaststätte.

Wann die Gaststättenerlaubnis nötig ist

BetriebErlaubnis nach § 2 GastG (Bund) bzw. Landesrecht
Restaurant, Bar, Kneipe, Café mit Alkoholausschankja (in Anzeige-Ländern: Anzeige)
Restaurant, Café, Imbiss ohne Alkoholnein, erlaubnisfrei
Beherbergung (Hotel, Pension) ohne Alkoholausschanknein
Lieferdienst, Catering, Partyservice ohne Ausschank vor Ortnein, kein Gaststättengewerbe
Foodtruck, MarktstandReisegewerbekarte statt Gaststättenerlaubnis; Alkohol nur mit Gestattung
Straußwirtschaft eines WinzersAnzeige, keine Erlaubnis (§ 14 GastG)
Vereinsfest, einmalige Veranstaltung mit Alkoholvorübergehende Gestattung (§ 12 GastG)

Länder mit eigenem Gaststättengesetz: Baden-Württemberg (Erlaubnis bleibt), Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (dort Anzeige vier Wochen vor Eröffnung statt Erlaubnis, mit Zuverlässigkeitsprüfung). In den übrigen Ländern gilt das Bundes-Gaststättengesetz weiter.

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Voraussetzungen für die Erlaubnis

  • Zuverlässigkeit: Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O), Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, teils der Krankenkasse.
  • Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 GastG bei der IHK über lebensmittelrechtliche Vorschriften: wenige Stunden, etwa 50 bis 100 Euro. Befreit ist, wer eine Ausbildung in Gastronomie, Hotel, Bäckerei, Fleischerei oder Lebensmittelhandel abgeschlossen hat.
  • Geeignete Räume: Nutzungsänderung oder Baugenehmigung als Gaststätte, Brandschutz, Toiletten, Lüftung; nachzuweisen mit Mietvertrag, Grundriss und Lageplan.
  • Belehrung nach § 43 IfSG beim Gesundheitsamt für alle, die mit Lebensmitteln umgehen (20 bis 35 Euro), bei Mitarbeitern alle zwei Jahre zu wiederholen.

Die Erlaubnis gilt für eine Person, bestimmte Räume und eine Betriebsart. Wer einen bestehenden Betrieb übernimmt, erhält auf Antrag eine vorläufige Erlaubnis für bis zu drei Monate (§ 11 GastG), um den Betrieb während des Verfahrens weiterzuführen. Die Gebühr für die Erlaubnis liegt je nach Gemeinde bei 100 bis über 1.000 Euro, abhängig von Betriebsgröße und Prüfaufwand; Bearbeitungszeit vier bis acht Wochen.

Die richtige Reihenfolge

  1. Räume klären: Vor dem Mietvertrag beim Bauamt fragen, ob die Räume als Gaststätte genehmigt sind oder eine Nutzungsänderung nötig ist. Das ist der häufigste Grund für Verzögerungen.
  2. Unterrichtung bei der IHK und Belehrung beim Gesundheitsamt absolvieren, Führungszeugnis und Registerauszug beantragen (je 13 Euro, zwei bis vier Wochen).
  3. Gaststättenerlaubnis beantragen (oder Anzeige erstatten) beim Ordnungsamt der Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
  4. Gewerbe anmelden beim Gewerbeamt, meist dieselbe Behörde; die Erlaubnis muss vorliegen oder gleichzeitig beantragt sein (Ablauf).
  5. Nach der Anmeldung: Registrierung bei der Lebensmittelüberwachung (Veterinäramt), Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe innerhalb einer Woche, Finanzamt-Fragebogen innerhalb eines Monats, GEMA für Musik, Sondernutzungserlaubnis für Außengastronomie, ggf. Sperrzeitregelung und Spielgeräteerlaubnis (§ 33c GewO).

Unterlagen für den Erlaubnisantrag

  • Antragsformular des Ordnungsamts
  • Personalausweis, bei Nicht-EU-Bürgern Aufenthaltstitel
  • Führungszeugnis (Belegart O) und Gewerbezentralregisterauszug
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
  • Nachweis der IHK-Unterrichtung oder Ausbildungszeugnis
  • Belehrung nach § 43 IfSG
  • Miet- oder Pachtvertrag, Grundriss mit Nutzungsangaben, Lageplan, Baugenehmigung
  • bei Gesellschaften: Gesellschaftsvertrag, Handelsregisterauszug, Nachweise für jeden Geschäftsführer

Häufige Fragen

Brauche ich für ein Café ohne Alkohol eine Konzession?


Nein. Seit 2005 sind Speisen und alkoholfreie Getränke erlaubnisfrei. Sie melden das Gewerbe an, absolvieren die IfSG-Belehrung und registrieren sich bei der Lebensmittelüberwachung. Die Räume müssen trotzdem baurechtlich als Gaststätte zugelassen sein.

Wie lange dauert es bis zur Eröffnung?


Bei genehmigten Räumen und vollständigen Unterlagen vier bis acht Wochen für die Erlaubnis. Ist eine Nutzungsänderung nötig, dauert das Bauverfahren zusätzlich zwei bis sechs Monate.

Kann ich die Konzession des Vorbesitzers übernehmen?


Nein, sie ist personengebunden. Sie beantragen eine eigene Erlaubnis und erhalten für die Übergangszeit eine vorläufige Erlaubnis, sodass der Betrieb nicht schließen muss.

Was kostet die Gaststättenerlaubnis?


Je nach Gemeinde 100 bis über 1.000 Euro; Großstädte liegen meist bei 300 bis 800 Euro. Dazu kommen rund 100 Euro für Führungszeugnis, Registerauszug, Unterrichtung und Belehrung.

Quellen und Rechtsgrundlagen

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