Vorteile von Kleingründungen
Die Kleingründung ist für Existenzgründer häufig der erste Schritt in die Selbständigkeit und dient als Basis für ein größeres Unternehmen in der Zukunft. Trotz der möglichen anfänglichen Unsicherheiten und Investitionen bringt die Kleingründung viele Vorteile.
Generell wird gesagt, dass eine Kleingründung mit einer Anfangsinvestition von bis zu 25.000 Euro auskommt. Aus diesem Grund können sich viele Kleingründungen aus eigenen Ersparnissen finanzieren und benötigen keinen Kredit von der Bank. So sparen Gründer nicht nur Zeit, für wohlmögliche aufwendige Verhandlungen mit Banken, sondern auch langfristige Zinszahlungen.
Kleingewerbebetreibende müssen keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen, können aber im Gegenzug auch keine gezahlten Umsatzsteuern verrechnen. Demnach muss auch keine doppelte Buchführung gemacht werden und für die Einkommenssteuererklärung ist lediglich eine einfache Einnahmen-Überschussrechnung nötig.
Geringes Risiko
Der Schritt in die Selbständigkeit kann für viele eine große Herausforderung bedeuten. Besonders wenn mehrere Existenzen vom Erfolg des Unternehmens abhängig sind. Wer als Einzelperson in die Existenzgründung startet und keine Anstellung von Mitarbeitern plant, kann zunächst ohne große finanzielle Belastungen und Verantwortung starten.
Gerade mit einer Kleingründung kann die Geschäftsidee in einer ersten Startphase vorsichtig getestet werden. Es wird sich schnell zeigen, ob die Idee marktfähig ist. In jedem Fall ist es anzuraten, sich vor der Gewerbeanmeldung ausreichend und gründlich über alle Eventualitäten zu informieren. Ansprechpartner können hier beispielsweise die Gewerbeämter, die Handelskammer oder die Agentur für Arbeit sein.
Geringer Zeitbedarf und höheres Einkommen
Nicht jeder Gründer kann oder will von Anfang an mit einem Vollzeitjob starten, sondern Schritt für Schritt die Idee ausarbeiten und weiterentwickeln. Besonders für Angestellte, die in ihrer Freizeit an dem neuen Projekt arbeiten möchten, bietet sich diese Geschäftsform an. Gleiches gilt zum Beispiel für Mütter, denen nur einige Stunden am Vormittag zur Verfügung stehen.
Gleichzeitig kann so das Einkommen aufgebessert werden, ohne dabei die Sicherheit durch das Angestelltenverhältnis aufzugeben. Wichtig ist jedoch dies vorab mit dem Arbeitgeber abzustimmen. Auch bei dem Bezug von Sozialleistungen muss eine Kleingründung bei der zuständigen Institution angegeben werden.
____________________________________________
Infos über die GmbH und die Limited
Alles über das Einzelunternehmen und die GBR
Informatives über die Steuernummer und dem Gewerbeamt Stuttgart
Aktuelles zur Gewerbe und dem Kleingewerbe