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Kleingewerbe abmelden

Es gibt unterschiedliche Gründe, warum ein Gewerbe beziehungsweise ein Kleingewerbe abgemeldet werden muss – vom Wachstum über die Stilllegung bis hin zum Umzug. Fakt ist jedoch, die Abmeldung von einem Kleingewerbe ist in der Regel einfacher, als so mancher denkt.

Wie bereits erwähnt, kann es unterschiedliche Gründe geben, warum das Kleingewerbe abgemeldet werden muss. Der Vorgang für die Abmeldung von einem Kleingewerbe ist jedoch der gleiche. Wie bei der Anmeldung erfolgt auch die Gewerbeabmeldung beim zuständigen Gewerbeamt und ist in einigen Städten und Regionen sogar kostenlos.

Wer muss sein Kleingewerbe abmelden?

Ein Grund für das Abmelden des eigenen Kleingewerbes könnte der Ausbau des Unternehmens sein. Werden mehr Einnahmen generiert als bislang und die Kleinunternehmerregelung kann nicht mehr greifen, sollte das Kleingewerbe abgemeldet und ein neues Unternehmen mit entsprechender Rechtsform angemeldet werden.
Natürlich muss auch die Aufgabe eines Kleingewerbes beim Gewerbeamt angezeigt werden. Sobald es Veränderungen im Betrieb gibt, muss laut § 14 Gewerbeordnung, muss die zuständige Behörde darüber in Kenntnis gesetzt werden. Wird das Kleingewerbe also eingestellt, muss dieses abgemeldet werden.
Auch im Zuge eines Umzuges muss das Kleingewerbe unter Umständen abgemeldet werden. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn ein anderes Gewerbeamt für den neuen Betriebssitz verantwortlich ist. Erfolgt der Umzug von dem Kleingewerbe innerhalb der gleichen Stadt beziehungsweise Region, kann das Gewerbe einfach umgemeldet werden.

Ganz einfach das Kleingewerbe abmelden

Die Abmeldung von einem Kleingewerbe ist in der Regel unkompliziert und innerhalb weniger Minuten erledigt. In den meisten Städten oder Regionen kann das dafür nötige Formular einfach online heruntergeladen und ausgefüllt werden. Die Abmeldung von dem Kleingewerbe kann sowohl schriftlich als auch persönlich vor Ort beim Gewerbeamt erfolgen. Ähnlich wie bei der Gewerbeanmeldung muss auch hier ein Personalausweis (bei einem Antrag per Mail oder Post in Kopie) oder ein Reisepass mit Meldebestätigung vorgelegt werden. Das Abmelden von einem Kleingewerbe ist in vielen Städten wie Hamburg, Berlin oder Köln kostenlos, dies ist jedoch nicht überall der Fall. In München belaufen sich die Kosten zum Beispiel auf 25 Euro. Wer das Kleingewerbe persönlich abmelden möchte, sollte sich vorab informieren, ob eine Terminvereinbarung möglich ist, um eventuelle Wartezeiten zu vermeiden.
Übrigens: In einigen Städten und Bundesländern ist die komplette Abmeldung von dem Kleingewerbe auch online möglich.

Ruhendmeldung: Die Alternative zur Abmeldung vom Kleingewerbe

Soll das Gewerbe lediglich für einen gewissen Zeitraum nicht mehr betrieben werden, kann für das Kleingewerbe eine Ruhendmeldung gemacht werden. Diese wird allerdings nicht beim Gewerbeamt getätigt, sondern beim Finanzamt. Die Vorteile gegenüber der Abmeldung des Kleingewerbes sind, dass der Betrieb jederzeit wiederaufgenommen werden kann und das ohne große bürokratische Aufwände, wie zum Beispiel eine erneute Gewerbeanmeldung.

Checkliste für die Abmeldung von dem Kleingewerbe

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Gewerbeschein
  • Gegebenenfalls eine Kopie vom Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister
  • Bei bevollmächtigten Personen der Ausweis, eine Vollmacht sowie eine Kopie des Ausweises des Auftraggebers

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