Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?
Freiberufler, Landwirte, Gastwirte...wann muss ich als selbständiger Existenzgründer meine Tätigkeit als Gewerbe anmelden und bei welchen Berufen ist eine Gewerbeanmeldung nicht notwendig?
Nicht für jede Tätigkeit ist die Gewerbeanmeldung notwendig. Grundsätzlich müssen sie ihr Gewerbe anmelden, wenn Sie
- eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen wollen,
- einen bereits bestehenden Gewerbebetrieb übernehmen,
- einen Gewerbebetrieb in eine andere Kommune verlegen,
- eine Zweigstelle gründen,
- die Rechtsform wechseln oder
- einen neuen Gesellschafter aufnehmen.
Eine Ausnahme stellen so genannte „freiberufliche“ Tätigkeiten und die Urproduktion dar für die sie jeweils keine Gewerbeanmeldung vornehmen müssen. Zu den freiberuflichen Tätigkeiten zählen vor allem künstlerische, ärztliche oder heilberufliche Tätigkeiten, sowie Dienstleistungen höherer Art, zu denen Rechtsanwälte, Architekten und Wirtschaftsprüfer gehören.
Des Weiteren ist keine Gewerbeanmeldung für Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Bergbau notwendig, da diese Tätigkeiten unter die Urproduktion fallen und somit keinen Gewerbeschein benötigen.
Es sei aber zu beachten, dass die freien Berufe und die Tätigkeiten der Urproduktion zwar keine Gewerbeanmeldung benötigen, aber beim zuständigen Finanzamt angezeigt werden sollten.