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Aktualisiert: 05.06.2026

Ab wann Gewerbe anmelden?

Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?


Freiberufler, Landwirte, Gastwirte...wann muss ich als selbständiger Existenzgründer meine Tätigkeit als Gewerbe anmelden und bei welchen Berufen ist eine Gewerbeanmeldung nicht notwendig?

Nicht für jede Tätigkeit ist die Gewerbeanmeldung notwendig. Grundsätzlich müssen sie ihr Gewerbe anmelden, wenn Sie

  • eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen wollen,
  • einen bereits bestehenden Gewerbebetrieb übernehmen,
  • einen Gewerbebetrieb in eine andere Kommune verlegen,
  • eine Zweigstelle gründen,
  • die Rechtsform wechseln oder
  • einen neuen Gesellschafter aufnehmen.

Eine Ausnahme stellen so genannte „freiberufliche“ Tätigkeiten und die Urproduktion dar für die sie jeweils keine Gewerbeanmeldung vornehmen müssen. Zu den freiberuflichen Tätigkeiten zählen vor allem künstlerische, ärztliche oder heilberufliche Tätigkeiten, sowie Dienstleistungen höherer Art, zu denen Rechtsanwälte, Architekten und Wirtschaftsprüfer gehören.

Des Weiteren ist keine Gewerbeanmeldung für Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Bergbau notwendig, da diese Tätigkeiten unter die Urproduktion fallen und somit keinen Gewerbeschein benötigen.

Es sei aber zu beachten, dass die freien Berufe und die Tätigkeiten der Urproduktion zwar keine Gewerbeanmeldung benötigen, aber beim zuständigen Finanzamt angezeigt werden sollten.

 

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Häufige Fragen

Frage 1?


Wann muss ich in Deutschland ein Gewerbe anmelden?

Grundsätzlich müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden, wenn Sie eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen oder einen bereits bestehenden Betrieb übernehmen. Dies gilt auch bei der Verlegung eines Gewerbebetriebs in eine andere Kommune, der Gründung einer Zweigstelle oder einem Wechsel der Rechtsform. Ebenso ist eine Anmeldung nötig, wenn Sie einen neuen Gesellschafter aufnehmen.

Frage 2?


Für welche Tätigkeiten ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich?

Eine Gewerbeanmeldung ist für freiberufliche Tätigkeiten sowie für die Urproduktion nicht notwendig. Dazu zählen beispielsweise künstlerische, ärztliche oder heilberufliche Berufe und Dienstleistungen höherer Art wie Rechtsanwälte. Auch Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Bergbau fallen unter diese Ausnahmen.

Frage 3?


Benötigen Freiberufler eine Gewerbeanmeldung?

Nein, Freiberufler benötigen grundsätzlich keine Gewerbeanmeldung. Ihre Tätigkeiten werden nicht als Gewerbe, sondern als freiberuflich eingestuft. Beispiele hierfür sind Ärzte, Künstler, Rechtsanwälte oder Architekten.

Frage 4?


Was versteht man unter Urproduktion und braucht man dafür einen Gewerbeschein?

Unter Urproduktion versteht man Tätigkeiten, die direkt aus der Natur Rohstoffe gewinnen, wie Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Bergbau. Für diese spezifischen Tätigkeiten ist keine Gewerbeanmeldung notwendig. Sie fallen nicht unter die Definition einer gewerblichen Tätigkeit im Sinne des Gewerberechts.

Frage 5?


Muss ich mein Gewerbe anmelden, wenn ich es umziehe oder die Rechtsform ändere?

Ja, auch bei Änderungen eines bestehenden Gewerbebetriebs ist eine Meldung notwendig. Dies gilt, wenn Sie Ihren Gewerbebetrieb in eine andere Kommune verlegen oder die Rechtsform wechseln. Ebenso müssen Sie eine Zweigstelle gründen oder einen neuen Gesellschafter aufnehmen.

Frage 6?


Muss ich das Finanzamt informieren, auch wenn ich keine Gewerbeanmeldung benötige?

Ja, auch wenn Sie keine Gewerbeanmeldung benötigen, müssen Sie Ihre Tätigkeit dem zuständigen Finanzamt anzeigen. Dies betrifft insbesondere freiberufliche Tätigkeiten und die Urproduktion. Das Finanzamt benötigt diese Informationen für steuerliche Zwecke und zur Vergabe einer Steuernummer.

Frage 7?


Wann gilt eine Tätigkeit als gewerblich und erfordert eine Anmeldung?

Eine Tätigkeit gilt als gewerblich, wenn sie selbstständig, nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird und nicht zu den freien Berufen oder der Urproduktion zählt. Die Gewerbeanmeldung ist erforderlich, sobald diese Kriterien erfüllt sind. Sie müssen die Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit beim zuständigen Gewerbeamt melden.

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