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Stand: 11.09.2026

Kleingewerbe-Formular ausfüllen: GewA 1 Feld für Feld

Kurz gesagt: Für ein Kleingewerbe gibt es kein eigenes Formular. Sie füllen dieselbe Gewerbe-Anmeldung GewA 1 aus wie jeder andere Betrieb, brauchen von den 33 Feldern aber nur rund 15: Ihre Personalien (Felder 4 bis 11), die Betriebsstätte (Feld 15), die genaue Tätigkeit (Feld 18), Nebenerwerb ja oder nein (Feld 19), den Starttermin (Feld 20) sowie Datum und Unterschrift (32, 33). Die übrigen Felder betreffen Gesellschaften, Handwerksbetriebe, erlaubnispflichtige Gewerbe und Übernahmen.

Welches Formular ist das richtige?


Das Formular heißt GewA 1, Gewerbe-Anmeldung nach § 14 oder § 55c der Gewerbeordnung. Es ist bundesweit einheitlich in der Gewerbeanzeigeverordnung festgelegt. Sie bekommen es beim Gewerbeamt Ihrer Gemeinde, als PDF auf deren Website oder im Serviceportal Ihres Bundeslandes, wo Sie es in vielen Fällen auch direkt online ausfüllen und absenden können.

„Kleingewerbe“ steht nirgends auf dem Formular. Ob Ihr Betrieb ein Kleingewerbe ist, entscheidet sich später über Umsatz, Gewinn und Rechtsform, nicht über die Anmeldung. Mehr dazu unter Was ist ein Kleingewerbe?

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Die 33 Felder im Überblick

FeldInhaltFür ein Kleingewerbe als Einzelunternehmer
1 bis 3Eingetragener Name mit Rechtsform, Registereintrag, Geschäftsbezeichnung1 und 2 leer lassen (kein Registereintrag). Feld 3 nur, wenn Sie einen Geschäftsnamen führen, z. B. „Gartenpflege Meier“
4 bis 10Name, Vornamen, Geschlecht, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeitausfüllen, genau wie im Ausweis
11Anschrift der Wohnung, Telefon, E-Mailausfüllen; Telefon und E-Mail sind freiwillig, erleichtern aber Rückfragen
12 bis 14Zahl der Gesellschafter oder gesetzlichen Vertreter, Beteiligung der öffentlichen Hand, Betriebsleiterleer lassen (nur Gesellschaften, AG, Zweigniederlassungen)
15Betriebsstätte (Anschrift)ausfüllen; die Wohnadresse ist zulässig, wenn Sie von zu Hause arbeiten
16 und 17Hauptniederlassung, frühere Betriebsstätteleer lassen (nur Zweigstellen und Ummeldungen)
18Angemeldete Tätigkeitausfüllen, so genau wie möglich (siehe unten)
19Nebenerwerb ja oder neinankreuzen
20Datum des Beginnsausfüllen
21Art des Betriebes: Industrie, Handwerk, Handel, Sonstigesankreuzen, meist „Handel“ oder „Sonstiges“
22Zahl der Beschäftigten bei Geschäftsaufnahme, ohne Inhaber„keine“ ankreuzen, wenn Sie allein starten
23 und 24Hauptniederlassung, Zweigniederlassung, Zweigstelle; Reisegewerbe„Hauptniederlassung“ ankreuzen
25Grund: Neugründung, Übernahme, Umwandlung, Verlegung„Neugründung“ ankreuzen
26 und 27Name des früheren Gewerbetreibenden, bisheriger Unfallversicherungsträgerleer lassen (nur bei Übernahme oder Umzug)
28Liegt eine Erlaubnis vor?nur bei erlaubnispflichtiger Tätigkeit, z. B. Gastronomie, Bewachung, Makler
29Handwerkskarte (nur Handwerke der Anlage A)nur bei zulassungspflichtigem Handwerk
30 und 31Aufenthaltstitel und dessen Auflagennur für Nicht-EU-Bürger
32 und 33Datum, Unterschriftausfüllen, ohne Unterschrift ist die Anzeige unwirksam

Die vier Felder, an denen es hakt

Feld 18: Angemeldete Tätigkeit


Das ist das wichtigste Feld, und das einzige, bei dem das Gewerbeamt regelmäßig nachfragt. Beschreiben Sie, was Sie konkret tun werden, so wie es das Formular selbst vorgibt: „Herstellung von Möbeln“, „Großhandel mit Lebensmitteln“, „Elektroinstallationen und Elektroeinzelhandel“. Zu allgemeine Angaben wie „Handel“ oder „Dienstleistungen“ werden nicht akzeptiert, zu enge Angaben zwingen Sie später zur kostenpflichtigen Ummeldung.

Bewährte Formulierungen für typische Kleingewerbe:

  • „Onlinehandel mit Kleidung und Accessoires über eigene Website und Marktplätze“
  • „Erstellung von Websites und Grafikdesign für Unternehmen“
  • „Hausmeisterservice: Gartenpflege, Winterdienst, kleinere Reparaturen ohne handwerkliche Tätigkeiten der Anlage A HwO“
  • „Nachhilfeunterricht für Schüler in Mathematik und Englisch“ (prüfen Sie hier, ob Sie nicht Freiberufler sind)
  • „Vermittlung von Versicherungen“ (erlaubnispflichtig nach § 34d GewO, Feld 28 ausfüllen)

Bei mehreren Tätigkeiten unterstreichen Sie den Schwerpunkt. Eine Erweiterung um verwandte Tätigkeiten ist üblich („und damit verbundene Beratung“). Was Sie nicht anmelden dürfen, ohne die Voraussetzungen zu erfüllen: zulassungspflichtige Handwerke ohne Handwerkskarte und erlaubnispflichtige Gewerbe ohne Erlaubnis. Das Gewerbeamt weist Sie in beiden Fällen ab oder meldet unter Vorbehalt an. Eine Übersicht der erlaubnispflichtigen Tätigkeiten finden Sie unter Erlaubnisse und Genehmigungen.

Feld 19: Nebenerwerb


Kreuzen Sie „ja“ an, wenn Sie hauptberuflich angestellt, in Ausbildung, im Studium oder in Rente sind und das Gewerbe nebenbei betreiben. Die Angabe hat keine steuerliche Wirkung, sie geht aber an IHK und Krankenkasse und beeinflusst dort die Einstufung. Was Nebenerwerb für Sozialversicherung und Steuern bedeutet, erklärt unsere Seite Nebengewerbe anmelden.

Feld 20: Datum des Beginns


Tragen Sie den Tag ein, an dem Sie die Tätigkeit tatsächlich aufnehmen. Das kann der Tag der Anmeldung sein oder ein Termin in naher Zukunft. Liegt der Beginn in der Vergangenheit, melden Sie rückwirkend an; das ist möglich, kann aber ein Bußgeld auslösen. Ab diesem Datum laufen Ihre Pflichten: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, IHK-Mitgliedschaft, Berufsgenossenschaft.

Feld 21: Art des Betriebes


„Handwerk“ nur, wenn Sie ein Handwerk der Anlage A oder B ausüben. Online-Händler kreuzen „Handel“ an, Dienstleister „Sonstiges“. Die Angabe steuert, ob Ihre Anmeldung an die Handwerkskammer oder an die IHK geht.

Unterlagen, Gebühr, Abgabe


Zum Formular gehören:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Nicht-EU-Bürgern der Aufenthaltstitel, der die selbstständige Tätigkeit erlaubt
  • bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten die Erlaubnis oder der Nachweis über den Antrag
  • bei Handwerken der Anlage A die Handwerkskarte

Die Gebühr liegt je nach Gemeinde zwischen 15 und 65 Euro, in den meisten Bundesländern zwischen 20 und 40 Euro. Details unter Kosten der Gewerbeanmeldung. Abgeben können Sie das Formular persönlich, per Post oder online. Die abgestempelte Kopie ist Ihr Gewerbeschein.

Häufige Fehler

  • Tätigkeit zu allgemein. „Dienstleistungen aller Art“ wird nicht angenommen.
  • Wohnadresse ohne Erlaubnis des Vermieters als Betriebsstätte. Zulässig ist das nur, wenn keine Kundschaft kommt und keine Lärm- oder Verkehrsbelästigung entsteht. Was Mietvertrag und Wohnungseigentum zulassen, steht unter Gewerbe in der Mietwohnung.
  • Feld 21 „Handwerk“ ohne Handwerksbezug. Löst eine Anfrage der Handwerkskammer aus.
  • Feld 22 leer gelassen. Wenn Sie niemanden beschäftigen, „keine“ ankreuzen, sonst kommt eine Nachfrage der Berufsgenossenschaft.
  • Unterschrift vergessen. Ohne Unterschrift in Feld 33 gilt die Anzeige als nicht erstattet.

Was nach der Abgabe passiert


Das Gewerbeamt leitet Ihre Anmeldung automatisch weiter an Finanzamt, IHK oder Handwerkskammer, Berufsgenossenschaft, Statistisches Landesamt und, bei Beschäftigten, an die Agentur für Arbeit. Innerhalb weniger Wochen erhalten Sie Post vom Finanzamt mit der Aufforderung, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER auszufüllen. Dort treffen Sie die Entscheidung über die Kleinunternehmerregelung. Den vollständigen Ablauf beschreibt Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?

Häufige Fragen

Gibt es ein eigenes Formular für das Kleingewerbe?


Nein. Alle Gewerbe werden mit dem Formular GewA 1 angemeldet. Ein Kleingewerbe unterscheidet sich erst nach der Anmeldung von anderen Betrieben, etwa durch die einfache Buchführung und die Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt.

Welche Felder muss ich als Einzelunternehmer ausfüllen?


Felder 4 bis 11 (Person), 15 (Betriebsstätte), 18 (Tätigkeit), 19 (Nebenerwerb), 20 (Beginn), 21 (Art), 22 (Beschäftigte), 23 (Hauptniederlassung), 25 (Neugründung) sowie 32 und 33 (Datum, Unterschrift). Feld 3 nur bei einer Geschäftsbezeichnung, Felder 28 bis 31 nur bei Erlaubnis, Handwerk oder Aufenthaltstitel.

Kann ich meine Wohnung als Betriebsstätte angeben?


Ja, in Feld 15. Das ist für Kleingewerbe ohne Kundenverkehr die Regel. Klären Sie vorher, ob Ihr Mietvertrag oder die Teilungserklärung eine gewerbliche Nutzung ausschließt.

Was trage ich bei „Art des Betriebes“ ein, wenn ich online verkaufe?


„Handel“. Bei Dienstleistungen wie Design, Beratung oder Betreuung „Sonstiges“. „Handwerk“ nur bei Tätigkeiten der Anlagen A oder B der Handwerksordnung.

Muss ich die Kleinunternehmerregelung im Gewerbeformular angeben?


Nein. Das GewA 1 kennt keine steuerlichen Angaben. Die Entscheidung für oder gegen die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG treffen Sie im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt.

Kann ich das Formular online abgeben?


In den meisten Bundesländern ja, über das Landesportal oder das Serviceportal Ihrer Stadt. Welche Portale es gibt und wo die Online-Anmeldung günstiger ist, zeigt Gewerbe online anmelden.

Quellen und Rechtsgrundlagen

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