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Gewerbeanmeldung für eine Photovoltaikanlage?

Stromerzeugung mit Sonnenenergie ist ein immer größer werdendes Thema. Viele Eigenheimbesitzer überlegen sich eine eigene Photovoltaikanlage anzuschaffen und somit eigenen Strom zu produzieren. Bleibt die Frage, ob in diesem Fall ein Gewerbe angemeldet werden muss.

Noch vor einigen Jahren waren die Kosten für eine eigene Anlage, die Sonnenenergie in Strom umwandelt, extrem hoch. Im Laufe der Zeit sind die Anschaffungskosten jedoch gesunken und Leistungsfähigkeit gestiegen. So wird in der Regel mehr Strom produziert als für den Eigenbedarf benötigt wird. Durch die Einspeisung des erzeugten Stroms in das öffentliche Stromnetz erhält der Eigentümer die sogenannte Photovoltaik Einspeisevergütung.

Wann muss ein Gewerbe für die Photovoltaikanlage angemeldet werden?

Solange der gewonnene Strom nur für den Eigenbedarf dient oder nur im geringen Maße in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird, muss in der Regel noch kein Gewerbe angemeldet werden. Ist die Leistung der Anlage deutlich stärker, kann der Eigentümer in den ersten Jahren dennoch von der Gewerbeanmeldung befreit werden, da durch die hohen Anschaffungskosten von einem Verlustgeschäft ausgegangen werden kann. Sobald Gewinne durch die Einspeisung in das öffentliche Stromnetz durch die Photovoltaikanlage eingefahren werden, muss unter Umständen ein eigenes Gewerbe angemeldet werden. Diese Entscheidung wird je nach Standort vom zuständigen Gewerbeamt gefällt.

Umsatzsteuer

Da es sich bei der Betreibung einer Photovoltaikanlage um eine unternehmerische Tätigkeit handelt, muss in den meisten Fällen die Umsatzsteuer abzuführen ist. Wird 50 % oder mehr des erzeugten Stroms in das öffentliche Stromnetz eingespeist, tritt dieser Fall ein. Demzufolge müssen 19 % Umsatzsteuer beim zuständigen Energieversorgungsunternehmen in Rechnung gestellt und eine Vorsteueranmeldung durchgeführt werden, bei der die 19 % Mehreinnahmen an das Finanzamt weitergeleitet werden. Wer die Anlage als Kleinunternehmer betreibt, kann sich von der Umsatzsteuerpflicht jedoch befreien lassen.