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Aktualisiert: 18.02.2026

Gewerbeamt Stuttgart

Gewerbe anmelden in Stuttgart: Gewerbeamt Stuttgart


In Stuttgart erfolgt die Gewerbeanmeldung über die Gewerbebehörde Stuttgart. Jedoch gibt es auch hier eine Sonderregelung für Gewerbeanzeigen von nicht erlaubnispflichtigen Gewerben – diese können auch beim Bürgerbüro aufgegeben werden.

Wer in Stuttgart ein Gewerbe anmelden möchte, sollte sich vorab ausreichend über die Voraussetzungen informieren. So bietet Stuttgart eine Reihe von Möglichkeiten für Existenzgründer sich über das Thema Gewerbeanmeldung zu informieren und beraten zu lassen. Existenzgründer, die ein Gewerbe in Stuttgart anmelden wollen, benötigen die sogenannte Gewerbebestätigung (den Gewerbeschein). Die Gewerbeanzeige hat mit Beginn des Gewerbes zu erfolgen. Erfolgt dies nicht, erhebt die Gewerbebehörde Stuttgart ein Bußgeld.** Meldet ein Existenzgründer sein Gewerbe an, werden über die Gewerbebehörde Stuttgart auch die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer, das Finanzamt, das Registergericht und die Berufsgenossenschaften informiert.

Gewerbeanmeldung bei der Gewerbebehörde / Gewerbeamt Stuttgart


In Stuttgart gibt es eine einheitliche Stelle für die Aufgabe der Gewerbeanzeige. Dabei handelt es sich um das Amt für öffentliche Ordnung, Gewerbe- und Gaststättenrecht. Die Gewerbeanmeldung in Stuttgart kostet 42 Euro. Um das persönliche Vorsprechen etwas zu vereinfachen, kann das Formular für Gewerbeanmeldung** bereits auf der Internetseite der Stadt Stuttgart heruntergeladen und zuhause ausgefüllt werden. Sollte ein persönlicher Besuch nicht möglich sein, haben Gründer die Möglichkeit eine Person zu bevollmächtigen oder den Antrag per Post einzureichen. In diesem Fall sollte vorab geklärt werden, ob eine Kopie des Personalausweises ausreichend ist.

Gewerbeanmeldung beim zuständigen Bürgerbüro


In Stuttgart haben Existenzgründer die Möglichkeit die Gewerbeanmeldung im zuständigen Bürgerbüro zu tätigen. Dieses leitet den Antrag an die Gewerbebehörde weiter. Das Angebot gilt jedoch nur für nicht erlaubnispflichtige Gewerbe. Zu diesen zählen unter anderem Makler, Gastwirte, Taxifahrerunternehmer und viele mehr. In diesen Berufsgruppen gibt es bestimmte Voraussetzungen, die nur direkt vom Amt für öffentliche Ordnung, Gewerbe- und Gaststättenrecht überprüft werden können.

Beratungsangebote nutzen


Die Industrie- und Handelskammer Stuttgart hat zusätzlich ein Starter Center als zentrale Anlaufstelle für Gründer aus der Region Stuttgart gegründet. Alle die ein Gewerbe anmelden möchten finden hier weitgehend kostenfreie Informations- und Beratungsangebote. Neben den Infos zur Gewerbeanmeldung gibt es auch eine umfangreiche Liste an hilfreichen Links.

Checkliste für die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt Stuttgart

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bevollmächtige benötigen die Vollmacht und den eigenen Personalausweis
  • Bei juristischen Personen eine Kopie des Handelsregisterauszuges
  • Bei der Gründung einer GmbH den Gesellschaftervertrag
  • Bei erlaubnis-, zulassungs- oder überwachungsbedürftigen Tätigkeiten sind unter anderem Erlaubnisurkunden, Handelsregisternachweise oder ähnliches nötig

Adresse Gewerbeamt Stuttgart


Gewerbe- und Gaststättenrecht** Eberhardstraße 37
70173 Stuttgart

Internetseite**

Gewerbeamt Köln
 

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