Kleingewerbe und Kosten
Ein zweites Standbein mit einem Kleingewerbe aufzubauen ist in der Regel kein Problem. Stellt sich nur die Frage, welche Kosten auf den Existenzgründer zukommen.
Die eigentliche Gründung von einem Kleinunternehmen ist meistens kein großer Aufwand. Sind alle Dokumente zusammengetragen, kann die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt erfolgen. Doch hier kommen auf den Kleinunternehmer bereits die ersten Kosten zu.
Kosten für die Gewerbeanmeldung von einem Kleingewerbe
Generell lässt sich sagen, dass es keinen Unterschied macht, ob der Existenzgründer ein Kleingewerbe oder ein größeres Gewerbe anmelden möchte. Je nach Bundesland und Stadt fallen für die Gewerbeanmeldung festgesetzte Kosten an. Hierbei handelt es sich um die sogenannte Bearbeitungsgebühr. Die Kosten belaufen sich in Deutschland um die 15 bis 70 Euro. Eine Ausnahme können erlaubnispflichtige Gewerbe bilden, da für die Gewerbeanmeldung bestimmte Nachweise, Auszüge und Zeugnisse vorgelegt werden müssen, für deren Beschaffung ebenfalls Kosten anfallen können. Da es sich bei einem Kleingewerbe aber in der Regel nicht um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe handelt, sollte dieser Fall nur sehr selten aufkommen.
Weitere Kosten beim Kleingewerbe
Wie bereits beschrieben werden für die Gewerbeanmeldung von einem Kleingewerbe nur die Kosten für die Bearbeitungsgebühr fällig. Doch je nach Art des Kleingewerbes können weitere Kosten auf Gründer zukommen. Wie hoch diese ausfallen, lässt sich nicht so leicht sagen, da dies von Fall zu Fall unterschiedlich ist. Wer ein Kleingewerbe anmeldet, dass bequem von zu Hause aus am Rechner erledigt werden kann, hat natürlich in der Regel weniger Kosten als Kleingewerbetreibende, die zum Beispiel handwerkliche Produkte herstellen. Hobbybastler brauchen zum Beispiel Material, Verpackungen und entsprechende Räumlichkeiten. Wer sich nebenbei als Fitnesstrainer ein Kleingewerbe aufbauen möchte, muss mit Kosten für eine Betriebshaftpflichtversicherung rechnen.
Fazit für die Kosten von einem Kleingewerbe
Die Kosten für die Gewerbeanmeldung bei einem Kleingewerbe halten sich in Grenzen und zunächst muss lediglich die Bearbeitungsgebühr gezahlt werden. Alle weiteren Kosten sollten vorab gut durchdacht und kalkuliert werden.
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