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Stand: 14.09.2026

Kleingewerbe anmelden: Kosten der Anmeldung und laufende Kosten (2026)

Kurz gesagt: Die Anmeldung eines Kleingewerbes kostet 15 bis 65 Euro Gebühr beim Gewerbeamt, je nach Gemeinde; ein Unterschied zwischen Kleingewerbe und größerem Gewerbe besteht nicht. Weitere Kosten entstehen nur, wenn Nachweise nötig sind: Führungszeugnis 13 Euro, Gewerbezentralregisterauszug 13 Euro, Handwerkskarte 20 bis 60 Euro, Erlaubnisse wie § 34c oder die Gaststättenerlaubnis 150 bis über 1.000 Euro. Im laufenden Betrieb kommen Berufsgenossenschaft (ab etwa 50 bis 100 Euro im Jahr), Betriebshaftpflicht (100 bis 500 Euro) und der IHK-Beitrag dazu, der bei Gewerbeertrag bis 5.200 Euro ganz entfällt.

Kosten der Anmeldung

PostenKostenWann
Gewerbeanmeldung (GewA 1)15 bis 65 Euro, z. B. Berlin 26 Euro, Hamburg 20 Euro, München 50 Euro, viele Gemeinden in NRW 26 Euroimmer
Online-Anmeldungmeist gleiche Gebühr, teils günstiger (Berlin online 15 Euro)wenn angeboten
Führungszeugnis (Belegart O)13 Eurobei überwachungsbedürftigen und erlaubnispflichtigen Gewerben
Gewerbezentralregisterauszug13 Euroebenso
Handwerkskarte / Eintragung Handwerksrolle20 bis 60 Euro (zulassungsfrei) bis 100 bis 300 Euro (Anlage A)bei Handwerk
Reisegewerbekarte40 bis 200 EuroVerkauf außerhalb fester Betriebsstätte
Erlaubnis § 34c GewO (Makler)150 bis 500 EuroImmobilien
Gaststättenerlaubnis100 bis über 1.000 EuroAlkoholausschank
Vollmacht für Drittekostenlos, ggf. Beglaubigung 10 Eurobei Anmeldung durch Bevollmächtigte

Das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft und die IHK erheben für die Anmeldung selbst keine Gebühren. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, die Steuernummer und die Umsatzsteuer-ID sind kostenlos.

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Laufende Kosten im ersten Jahr

PostenTypische KostenHinweis
IHK-Grundbeitrag0 Euro bei Gewerbeertrag bis 5.200 Euro; sonst 30 bis 200 EuroGründer zwei Jahre frei bis 25.000 Euro Gewerbeertrag
Handwerkskammer0 Euro im Gründungsjahr, danach ermäßigt bei Gewinn unter 25.000 Eurostatt IHK bei Handwerk
BerufsgenossenschaftMindestbeitrag je nach BG 50 bis 150 Euro, für Unternehmer meist freiwilligAnmeldung innerhalb einer Woche Pflicht
Betriebshaftpflicht100 bis 500 Eurobranchenabhängig, dringend empfohlen
Geschäftskonto0 bis 15 Euro im Monatnicht Pflicht, aber sinnvoll
Buchhaltungssoftware0 bis 20 Euro im MonatELSTER ist kostenlos
Steuerberater300 bis 1.500 Euro im Jahroptional
Rechtstexte (Impressum, AGB, Widerruf)0 bis 200 Eurobei Online-Verkauf
Krankenversicherung0 Euro im Nebenerwerb; hauptberuflich ab rund 250 Euro im Monatsiehe Krankenversicherung

Dazu kommen die branchenspezifischen Kosten: Material, Werkzeug, Miete, Verpackung, Werbung. Ein Online-Dienstleister vom Küchentisch startet mit unter 200 Euro Gesamtkosten; ein Imbiss oder eine Werkstatt braucht fünfstellige Beträge, bevor der erste Euro verdient ist.

Steuern als Kosten


Steuern fallen erst auf den Gewinn an: Einkommensteuer ab einem Gesamteinkommen von 12.348 Euro, Gewerbesteuer ab 24.500 Euro Gewerbeertrag, Umsatzsteuer erst ab 25.000 Euro Umsatz ohne Kleinunternehmerregelung. Vorauszahlungen setzt das Finanzamt anhand der Schätzung im Fragebogen fest, ab 400 Euro Jahressteuer. Die Übersicht: Kleingewerbe und Steuern.

Häufige Fragen

Kostet die Anmeldung eines Kleingewerbes weniger als die eines normalen Gewerbes?


Nein, die Gebühr ist dieselbe; das Gewerbeamt kennt kein „Kleingewerbe“. Nur die Nachweise, die bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten dazukommen, verursachen zusätzliche Kosten.

Muss ich den IHK-Beitrag zahlen, wenn ich fast nichts verdiene?


Nein. Nicht im Handelsregister eingetragene Gewerbetreibende sind vom Grundbeitrag befreit, solange der Gewerbeertrag 5.200 Euro nicht übersteigt. Ein Beitragsbescheid kommt trotzdem oft automatisch; dann reicht der Nachweis des Gewinns.

Fallen monatliche Fixkosten an, wenn das Gewerbe ruht?


Bei einem angemeldeten Gewerbe ohne Umsatz bleiben Berufsgenossenschaft (Mindestbeitrag) und Versicherungen; IHK und Finanzamt kosten bei Gewinn null nichts. Wer länger pausiert, sollte das Gewerbe abmelden statt ruhen lassen; Details unter Gewerbe ruhen lassen.

Sind die Anmeldekosten steuerlich absetzbar?


Ja. Gebühren, Führungszeugnis, Beratung und alle Ausgaben vor der Gründung sind vorweggenommene Betriebsausgaben und mindern den Gewinn des ersten Jahres.

Verwandte Ratgeber: Kosten der Gewerbeanmeldung im Detail, Gewerbe online anmelden.

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