Nachteile bei Kleingründungen
So verlockend die Kleingründung ist, so groß ist auch die Gefahr durch unzureichende Vorbereitung mit seinem Projekt zu scheitern. Neugründer sollten sich deshalb bereits vor der Gewerbeanmeldung bereits umfassend über alle Eventualitäten informieren.
Viele Kleingründer starten mit einer guten Idee, haben aber vielleicht nicht die notwendigen Qualifikationen um auf dem Markt zu bestehen. Häufig fehlt es an dem jeweiligen Branchenwissen oder am unternehmerischen Denken. Daher ist es wichtig sich im Vorfeld über die eigenen Stärken und Schwächen im Klaren zu sein und mögliche Diskrepanzen zum Beispiel durch Weiterbildung zu beseitigen.
Unvollständiges Konzept
Wer für sein Projekt einen Kredit bei einer Bank beantragen will, muss einen umfangreichen Businessplan vorlegen, der bis ins kleinste Detail ausgearbeitet und durchdacht sein sollte. Die Banken können oft wertvolle Ratschläge geben und können ein unvollständiges Konzept bereits vor der Gründung ablehnen.
Da bei Kleingründungen meistens der Schritt zur Bank ausbleibt, erfolgt demzufolge auch keine Prüfung des Geschäftskonzeptes durch qualifizierte Personen. Hilfreich kann es also sein, sich im Umfeld von Erfahrenden beraten zu lassen. Auch entsprechende Gründerseminare der Agentur für Arbeit können eine gute Vorbereitung sein.
Keine Finanzierung
Vor allem Kleingründungen benötigen nur ein geringes Startkapital, was sie für Banken aber wieder uninteressant macht. Der Betrag ist oftmals zu klein als dass es für die Bank wirtschaftlich wäre. Für geringe Beträge kann deshalb oft kein Startkapital aufgetrieben werden und das Projekt muss zu 100 Prozent selbst finanziert werden. Hierdurch kann es zu einer Unterfinanzierung kommen, die das Konzept am Markt nicht wettbewerbsfähig werden lässt.
Keine Ausweisung der Umsatzsteuer
Da bei Kleingewerben die Ausweisung von Umsatzsteuern entfällt, können folglich auch auf den Rechnungen keine Umsatzsteuern angegeben werden. Dies kann besonders bei Kunden, die ebenfalls unternehmerisch tätig sind, problematisch werden.
Vielfach benötigen sie eine Rechnung mit Umsatzsteuer, um ihrerseits den Vorsteuerabzug geltend machen zu können. Eine entsprechende Ausweisung der Umsatzsteuer beim Finanzamt kann unter Umständen also sinnvoll sein.
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