Kleingewerbe als Angestellter anmelden
Kleingewerbe als Angestellter
Generell darf jeder ein Kleingewerbe anmelden. Doch wie sieht es aus, wenn die Person im Angestelltenverhältnis ist? Alles rund zum Thema Kleingewerbe betreiben als Angestellter.
In Deutschland gilt die Berufs- und Gewerbefreiheit, dass heißt, jede Person ist dazu berechtigt ein eigenes Gewerbe beziehungsweise Kleingewerbe anzumelden. Dies ist sowohl im Grundgesetz als auch in der Gewerbeordnung festgehalten. Dort heißt es nach § 1 Gewerbeordnung: „Der Betrieb eines Gewerbes ist jedermann gestattet, soweit nicht durch dieses Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind“. Des Weiteren steht im Grundgesetz das „Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen“.
Als Angestellter ein Kleingewerbe anmelden – was sagt der Arbeitgeber?
Wer einen festen Job als Angestellter hat und dennoch davon träumt sich selbstständig zu machen, kann also ein Kleingewerbe anmelden. Doch hierbei gibt es einiges zu beachten und zu bedenken. Als Angestellter ist es ratsam sich zunächst seinen Arbeitsvertrag noch einmal genau unter die Lupe zu nehmen. Schließlich könnte eine Klausel vorliegen, welche es dem Angestellten untersagt, ein Nebenjob ohne Genehmigung auszuführen.
Auch wenn es laut Arbeitsvertrag keine Einschränkungen gibt, empfiehlt es sich seinen Chef von dem Vorhaben ein Kleingewerbe als Angestellter anzumelden zu erzählen. Solange das Kleingewerbe keine negativen Einschränkungen auf den Hauptjob hat und die Nebentätigkeit nicht in Konkurrenz steht, sollte es auch keine Probleme geben. Ein weiterer Punkt, der häufig unterschätzt wird, ist das Arbeiten im Nebenjob während des Urlaubs. Schließlich soll dieser dem Angestellten als Erholung dienen. Wer sich in seinem „Erholungsurlaub“ also Vollzeit mit seinem Kleingewerbe beschäftigt, könnte unter Umständen Ärger bekommen.
Wieviel und wie häufig darf ein Angestellter an seinem Kleingewerbe arbeiten?
Ein Kleingewerbe anzumelden und gleichzeitig als Angestellter zu arbeiten ist also in der Regel kein Problem. Doch nun stellt sich die Frage, wie oft und wie lange dürfen Kleingewerbetreibende an ihrem Minigewerbe arbeiten? Wer den Weg wählt ein Kleingewerbe anzumelden, muss sich auch bezüglich der Sozialversicherungspflicht an bestimmte Vorgaben halten. Dabei spielt es keine Rolle ob die Person Angestellter ist oder nicht. Während es für das Finanzamt und das Gewerbeamt keine Einschränkungen bezüglich der Arbeitszeit gibt, liegt die Grenze bei Krankenkassen in den meisten Fällen bei 18 Stunden. Wer darüber hinaus mit seinem Kleingewerbe arbeitet, muss sich bei der zuständigen Krankenversicherung erkundigen, ob eine Zuzahlung nötig ist.
Ähnliches gilt für das Einkommen: Zwar gibt es keine konkrete Summe die nicht überschritten werden darf, jedoch darf das Einkommen eines Angestellten durch sein Kleingewerbe, nicht das Einkommen aus dem Hauptberuf übersteigen.
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Häufige Fragen
Darf ich als Angestellter ein Kleingewerbe in Deutschland anmelden?
Ja, in Deutschland hat jede Person das Recht, ein Kleingewerbe anzumelden, auch wenn sie bereits angestellt ist. Dies ist durch die Berufs- und Gewerbefreiheit sowie die Gewerbeordnung (§ 1) geregelt.
Muss ich meinen Arbeitgeber über mein Kleingewerbe informieren?
Es ist ratsam, den Arbeitsvertrag auf entsprechende Klauseln zu prüfen, die eine Genehmigung für Nebentätigkeiten erfordern. Auch wenn keine Einschränkungen vorliegen, wird empfohlen, den Arbeitgeber über das Vorhaben zu informieren.
Was passiert, wenn mein Arbeitsvertrag ein Kleingewerbe verbietet?
Liegt eine Klausel im Arbeitsvertrag vor, die einen Nebenjob ohne Genehmigung untersagt, muss diese beachtet werden. Eine Nichtbeachtung könnte zu Problemen im Hauptarbeitsverhältnis führen.
Darf mein Kleingewerbe mit meinem Hauptberuf konkurrieren?
Nein, die Nebentätigkeit als Kleingewerbe darf nicht in Konkurrenz zum Hauptberuf stehen. Zudem darf sie keine negativen Auswirkungen auf die Haupttätigkeit haben.
Wie viele Stunden darf ich als Angestellter an meinem Kleingewerbe arbeiten?
Für das Finanzamt und das Gewerbeamt gibt es keine festen Arbeitszeitbeschränkungen. Bei den Krankenkassen liegt die Grenze für die Sozialversicherungspflicht jedoch meist bei 18 Stunden pro Woche. Wer mehr arbeitet, sollte sich bei seiner Krankenversicherung über mögliche Zuzahlungen informieren.
Darf ich während meines Urlaubs im Kleingewerbe tätig sein?
Der Urlaub ist zur Erholung des Angestellten gedacht. Wer sich in dieser Zeit vollzeitlich mit seinem Kleingewerbe beschäftigt, riskiert Ärger mit dem Arbeitgeber.
Gibt es eine Einkommensgrenze für mein Kleingewerbe als Angestellter?
Es gibt keine feste Betragsobergrenze, die als Kleingewerbetreibender nicht überschritten werden darf. Allerdings darf das Einkommen aus dem Kleingewerbe das Einkommen aus dem Hauptberuf nicht übersteigen.