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Kleingewerbe als Angestellter

Generell darf jeder ein Kleingewerbe anmelden. Doch wie sieht es aus, wenn die Person im Angestelltenverhältnis ist? Alles rund zum Thema Kleingewerbe betreiben als Angestellter.

In Deutschland gilt die Berufs- und Gewerbefreiheit, dass heißt, jede Person ist dazu berechtigt ein eigenes Gewerbe beziehungsweise Kleingewerbe anzumelden. Dies ist sowohl im Grundgesetz als auch in der Gewerbeordnung festgehalten. Dort heißt es nach § 1 Gewerbeordnung: „Der Betrieb eines Gewerbes ist jedermann gestattet, soweit nicht durch dieses Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind“. Des Weiteren steht im Grundgesetz das „Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen“.

Als Angestellter ein Kleingewerbe anmelden – was sagt der Arbeitgeber?

Wer einen festen Job als Angestellter hat und dennoch davon träumt sich selbstständig zu machen, kann also ein Kleingewerbe anmelden. Doch hierbei gibt es einiges zu beachten und zu bedenken. Als Angestellter ist es ratsam sich zunächst seinen Arbeitsvertrag noch einmal genau unter die Lupe zu nehmen. Schließlich könnte eine Klausel vorliegen, welche es dem Angestellten untersagt, ein Nebenjob ohne Genehmigung auszuführen.
Auch wenn es laut Arbeitsvertrag keine Einschränkungen gibt, empfiehlt es sich seinen Chef von dem Vorhaben ein Kleingewerbe als Angestellter anzumelden zu erzählen. Solange das Kleingewerbe keine negativen Einschränkungen auf den Hauptjob hat und die Nebentätigkeit nicht in Konkurrenz steht, sollte es auch keine Probleme geben. Ein weiterer Punkt, der häufig unterschätzt wird, ist das Arbeiten im Nebenjob während des Urlaubs. Schließlich soll dieser dem Angestellten als Erholung dienen. Wer sich in seinem „Erholungsurlaub“ also Vollzeit mit seinem Kleingewerbe beschäftigt, könnte unter Umständen Ärger bekommen.

Wieviel und wie häufig darf ein Angestellter an seinem Kleingewerbe arbeiten?

Ein Kleingewerbe anzumelden und gleichzeitig als Angestellter zu arbeiten ist also in der Regel kein Problem. Doch nun stellt sich die Frage, wie oft und wie lange dürfen Kleingewerbetreibende an ihrem Minigewerbe arbeiten? Wer den Weg wählt ein Kleingewerbe anzumelden, muss sich auch bezüglich der Sozialversicherungspflicht an bestimmte Vorgaben halten. Dabei spielt es keine Rolle ob die Person Angestellter ist oder nicht. Während es für das Finanzamt und das Gewerbeamt keine Einschränkungen bezüglich der Arbeitszeit gibt, liegt die Grenze bei Krankenkassen in den meisten Fällen bei 18 Stunden. Wer darüber hinaus mit seinem Kleingewerbe arbeitet, muss sich bei der zuständigen Krankenversicherung erkundigen, ob eine Zuzahlung nötig ist.
Ähnliches gilt für das Einkommen: Zwar gibt es keine konkrete Summe die nicht überschritten werden darf, jedoch darf das Einkommen eines Angestellten durch sein Kleingewerbe, nicht das Einkommen aus dem Hauptberuf übersteigen.

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