Gewerbeanmeldung – Wieso? Weshalb? Warum?
Wer sich in Deutschland selbstständig machen möchte, um Waren und Dienstleistungen zu verkaufen oder mit diesen zu handeln, ist grundsätzlich verpflichtet, dafür ein Gewerbe anzumelden. Generell darf jeder auf Grund der Gewerbefreiheit ein eigenes Gewerbe anmelden. Allerdings ist bei einigen Gewerbezweigen der Gewerbeschein nicht ausreichend und es bedarf einer weiteren Gewerbeerlaubnis.
Gewerbeschein für die Gewerbeanmeldung beantragen
Der Gewerbeanmeldungsschein, kurz genannt Gewerbeschein, ist die Empfangsbestätigung der zuständigen Behörde, die Gründer dazu berechtigt ein Gewerbe zu betreiben. Um einen Gewerbeschein zu beantragen, führt der Weg somit zum Gewerbeamt. Dieses ist in der Regel in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung ansässig oder befindet sich in den Ortsämtern der Bezirke.
Beim Beantragen des Gewerbescheines und damit der Gewerbeanmeldung wird geprüft, ob alle Voraussetzungen zur Aufnahme des Gewerbes erfüllt sind. Die Daten des Gewerbetreibenden werden aufgenommen, um diese allen weiteren zuständigen Stellen zukommen zu lassen. Denn mit Ausstellen des Gewerbescheines werden die entsprechenden zuständigen Behörden über den neuen Gewerbetreibenden informiert.
Diese Behörden sind das Finanzamt, die Industrie- und Handels- oder Handwerkskammer, das statistische Landesamt, das Handelsregistergericht und die Berufsgenossenschaft.
Erforderliche Unterlagen für die Gewerbeanmeldung
Wer sich auf zum Gewerbeamt macht, um seinen Gewerbeschein zu beantragen, sollte vor allem einen amtlichen Identitätsausnachweis, also den Personalausweis oder Reisepass inklusive Meldebescheinigung, mitbringen. Je nach Gewerbeform und -zweig müssen weiterführende Unterlagen und Nachweise eingereicht werden. Dabei handelt es sich um Erlaubnisnachweise, Dokumente und Genehmigungen, die das jeweilige Gewerbe fordert.
In den meisten Fällen stehen die auszufüllenden Dokumente auch online auf dem Portal der jeweiligen Behörde zur Verfügung, so dass der Antrag bereits ausgefüllt zum Gewerbeamt mitgebracht werden kann.
Gewerbeanmeldung und das Finanzamt
Jeder, der ein Gewerbe anmeldet, ganz gleich welcher Rechtsform, wird künftig mit dem Finanzamt zu tun haben. In der Regel meldet sich das Finanzamt, nach der Anmeldung beim Gewerbeamt, auf dem postalischen Weg. Zur steuerlichen Erfassung muss ein Fragebogen ausgefüllt werden, bei dem es um die geschätzten zukünftigen Umsätze und Gewinne geht. Auch Kleinunternehmer, welche gemäß § 19 UStG von der Möglichkeit der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen können und somit nicht zum Ausweis von Mehrwertsteuer berechtigt sind, verpflichten sich dennoch die Angaben an das Finanzamt zu liefern. Wer bislang nicht selbstständig tätig war, erhält in diesem Zuge eine neue Steuernummer.
Ausnahme: Ärzte, Anwälte und Co.
Es gibt einige Berufe, welche von der Gewerbeanmeldung ausgenommen sind. Dazu gehören die sogenannten Freien Berufe, zu denen Ärzte, Rechtanwälte, Steuerberater oder Künstler zählen. Solange diese Berufsgruppen nicht in einer bestimmten Rechtsform organisiert sind, wie zum Beispiel einer GmbH, brauchen sie kein Gewerbe anmelden. Auch Landwirte und Wissenschaftler bilden eine Ausnahme und müssen nicht den Weg zum Gewerbeamt antreten.
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