Gewerbeamt Lübeck: Adresse, Öffnungszeiten & Anmeldung
| 🏧 Behörde | Hansestadt Lübeck, Gewerbeamt |
|---|---|
| 📍 Adresse | Königstraße 49-57, 23552 Lübeck |
| 📞 Telefon | +49 451 115 |
| 🌐 Website | www.luebeck.de |
| 💻 Online-Portal | serviceportal.schleswig-holstein.de (Amtlicher Dienst) |
| 💶 Gebühren | 20-40 EUR |
| 🕒 Öffnungszeiten |
|
💡 Arbeitslos gemeldet? Wer Arbeitslosengeld I bezieht und hauptberuflich gründet, sollte den Gründungszuschuss vor der Gewerbeanmeldung beantragen. So geht’s →
- Gewerbe online anmelden – das Portal für Schleswig-Holstein und alle anderen Länder
- Gewerbeanmeldung – Ablauf, Unterlagen und Kosten Schritt für Schritt
- Gewerbeschein – was er ist, was er kostet und wann Sie ihn brauchen
- Kleingewerbe anmelden – der einfache Start im Haupt- oder Nebenerwerb
Gewerbeamt Lübeck – Ihre Anlaufstelle für die Gewerbeanmeldung
Das Gewerbeamt Lübeck ist die zuständige Behörde für alle Gewerbeanmeldungen, Gewerbeummeldungen und Gewerbeabmeldungen in Lübeck, Schleswig-Holstein. Wer in Lübeck selbstständig tätig sein möchte, muss sein Gewerbe hier anmelden.
Hinweis: Anschrift, Telefon und Öffnungszeiten oben stammen von der Verwaltung selbst (Website bzw. amtliches Landesportal) und wurden im September 2026 geprüft.
Was erledigt das Gewerbeamt Lübeck?
- Gewerbeanmeldung – Erstmalige Anmeldung einer gewerblichen Tätigkeit
- Gewerbeummeldung – Änderungen wie Umzug, Änderung der Tätigkeit oder der Rechtsform
- Gewerbeabmeldung – Beendigung einer gewerblichen Tätigkeit
- Auskünfte aus dem Gewerberegister – Informationen über eingetragene Gewerbetreibende
Was benötige ich für die Gewerbeanmeldung in Lübeck?
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Ausgefülltes Gewerbeanmeldeformular (GewA 1)
- Ggf. Handelsregisterauszug (bei Gesellschaftsformen wie GmbH, UG, OHG)
- Ggf. Genehmigungen oder Konzessionen (z.B. bei Gaststättengewerbe, Handwerk)
- Ggf. Aufenthaltsgenehmigung (bei Staatsangehörigen aus Nicht-EU-Ländern)
Die Gebühren für die Gewerbeanmeldung in Lübeck liegen in der Regel bei 20-40 EUR.
Online-Gewerbeanmeldung in Lübeck
In vielen Gemeinden in Schleswig-Holstein ist eine Online-Gewerbeanmeldung möglich. Informieren Sie sich auf der Website Ihrer Gemeinde Lübeck oder dem Portal des Landes Schleswig-Holstein, ob ein Online-Dienst zur Verfügung steht. Alternativ können Sie das Gewerbe direkt beim zuständigen Amt vor Ort anmelden.
Häufige Fragen
Welches Gewerbeamt ist für Lübeck zuständig?
Für Gewerbeanmeldungen in Lübeck ist das örtliche Gewerbeamt zuständig, das in der Regel beim Ordnungsamt, Bürgeramt oder der Gemeindeverwaltung Lübeck angesiedelt ist. Das Gewerbeamt Lübeck befindet sich in Schleswig-Holstein.
Kann ich mein Gewerbe in Lübeck auch online anmelden?
In Schleswig-Holstein bieten viele Gemeinden die Möglichkeit der Online-Gewerbeanmeldung an. Prüfen Sie auf der offiziellen Website der Gemeinde Lübeck oder dem Landesportal Schleswig-Holstein, ob ein Online-Dienst verfügbar ist. Alternativ ist die persönliche Anmeldung beim Gewerbeamt Lübeck möglich.
Was kostet die Gewerbeanmeldung in Lübeck?
Die Gebühren für die Gewerbeanmeldung in Lübeck liegen in der Regel bei 20-40 EUR. Bei bestimmten Gewerbearten (z.B. erlaubnispflichtige Gewerbe) können zusätzliche Kosten anfallen.
Welche Unterlagen brauche ich für die Gewerbeanmeldung in Lübeck?
Für die Gewerbeanmeldung in Lübeck benötigen Sie mindestens einen gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) sowie das ausgefüllte Anmeldeformular GewA 1. Je nach Rechtsform oder Branche können weitere Dokumente erforderlich sein.
Wie lange dauert die Gewerbeanmeldung in Lübeck?
Die Bearbeitung einer Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt Lübeck dauert in der Regel nur wenige Minuten bis Stunden, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen. Den Gewerbeschein erhalten Sie meist sofort oder innerhalb weniger Tage per Post.
- Was kostet die Gewerbeanmeldung?
- Welche Unterlagen brauche ich?
- Formular GewA 1 richtig ausfüllen
- Nebengewerbe anmelden
- Was nach der Anmeldung auf Sie zukommt
- Gewerbe nicht angemeldet: Bußgeld und Folgen
- Gewerbe ruhen lassen statt abmelden?