Mini Gewerbe, Nebengewerbe oder Kleingewerbe?
Wer sein eigenes Gewerbe anmelden möchte, sollte sich zunächst überlegen, ob dieses zunächst nur als Nebentätigkeit laufen soll. Doch wie ist die genaue Bezeichnung dafür? Mini Gewerbe, Nebengewerbe, Kleingewerbe oder Kleinunternehmen?
Der Schritt in die Selbstständigkeit und zum eigenen Gewerbe muss gut durchdacht sein, auch wenn es nur nebenbei betrieben werden soll. Schließlich kommt, auch mit einem sogenannten Mini Gewerbe, jede Menge Verantwortung auf die Person zu.
Voraussetzung für ein Mini Gewerbe, Nebengewerbe bzw. Kleingewerbe
Wer sich in einem festen Arbeitsverhältnis befindet und in einer Firma angestellt ist, muss in der Regel im Unternehmen um Erlaubnis bitten, eine Nebentätigkeit ausführen zu dürfen, sofern dies nicht bereits im Arbeitsvertrag geregelt ist. Als Nächstes sollte geprüft werden, ob es bestimmte Zulassungsvoraussetzungen für das eigene Gewerbe gibt. Gibt es keine oder sind diese bereits erfüllt kann das Gewerbe beim Gewerbeamt angemeldet werden.
Doch wie lautet nun die korrekte Bezeichnung für die Nebenbeschäftigung – Mini Gewerbe, Nebengewerbe oder Kleingewerbe?
Solange das Gewerbe im ersten Jahr bei einem Gewinn unter 17.500 Euro bleibt und im nächsten Kalenderjahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro verdient, tritt laut Umsatzsteuergesetz §19 die Kleinunternehmerregelung in Kraft. Somit lautet in diesem Fall die Bezeichnung Kleingewerbe oder Kleinunternehmen.
Im Grunde genommen lässt sich sagen, dass das Mini Gewerbe, das Nebengewerbe und das Kleingewerbe beziehungsweise das Kleinunternehmen ein und dasselbe sind.
____________________________________________
Infos über die OHG und die Limited
Alles über das Einzelunternehmen und die GBR
Informatives über die Steuererklärung und dem Gewerbeamt Frankfurt
Aktuelles zur Gewerbe und der Einkommensteuer