Gewerbe und Gewerbeanmeldung für die Handelsvertretung
Wer sich als Handelsvertreter selbstständig machen möchte, muss bis auf wenige Ausnahmen ein eigenes Gewerbe anmelden. Darüber hinaus sollten Gründer echte Verkaufstalente sein.
Ein Handelsvertreter ist eine Person, die als selbstständiger Gewerbetreibender tätig ist und von Unternehmen beauftragt wird in dessen Namen Geschäfte zu vermitteln oder abzuschließen. Somit ist es von Vorteil bereits Erfahrung im Verkaufen zu haben – ganz egal ob im Einzelhandel, bei der Telefonakquise oder bei einer anderen verkäuferischen Tätigkeit. Eine festgeschriebene Ausbildung oder spezielle Qualifikation ist also von Vorteil aber nicht vorgeschrieben. Handelsvertreter können zudem in gewissem Maße selber entscheiden, wann und wie lange sie arbeiten.
Handelsvertreter als Kaufmann laut Handelsgesetzbuch
Grundsätzlich gilt jeder Gewerbetreibende als Kaufmann und ist somit verpflichtet sich in das Handelsregister einzutragen und nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) zu Handeln. Diese Regelung gilt jedoch nur, wenn das Unternehmen einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordert. Dies hängt von Umsatz- und Gewinnhöhe, Anzahl möglicher Mitarbeiter, doppelter Buchhaltung sowie Kunden und einigen weiteren Faktoren ab. Werden die Kriterien nicht erfüllt, gilt der Existenzgründer als Kleingewerbetreibender beziehungsweise Nicht-Kaufmann.
In diesem Fall ist die Person berechtigt sich in das Handelsregister einzutragen, jedoch nicht dazu verpflichtet.
Gewerbe anmelden als Handelsvertreter
Ist die Frage geklärt, ob der Neugründer sich in das Handelsregister eintragen lassen muss oder möchte, folgt der Schritt zur Gewerbeanmeldung. Das eigene Gewerbe können Handelsvertreter beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Vorab sollten sich Interessierte ausreichend darüber informieren, welche Rechtsform die richtige ist. In einigen Fällen reicht das Einzelunternehmen aus, soll der Betrieb jedoch schnell wachsen, wäre eventuell eine UG oder sogar ein GmbH die bessere Wahl. Die Kosten für die Gewerbeanmeldung als Handelsvertreter können je nach Wohnsitz und Art der Rechtsform stark variieren.
Ähnliche Berufszweige und Alternativen zum Handelsvertreter
- Handelsmakler arbeiten ebenfalls für externe Auftraggeber und handeln in dessen Namen, diese stehen jedoch in keinem festen Vertragsverhältnis.
- Großhändler kaufen im eigenen Namen Produkte ein, verkaufen diese an andere Gewerbetreibende und schreiben Rechnungen auf eigenen Namen.
- Vertragshändler arbeiten ebenfalls auf eigene Rechnung und im eigenen Namen, sind jedoch an feste Geschäftspartner gebunden.
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