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Stand: 26.10.2026

Gewerbeamt Würzburg: Adresse, Gebühren & Anmeldung

🏢 Gewerbeamt Würzburg
🏧 BehördeStadt Würzburg, Bürgerbüro (Gewerbe)
📍 AdresseRückermainstraße 2, 97070 Würzburg
📞 Telefon+49 931 372000
✉️ E-Mailgewerbemeldung@stadt.wuerzburg.de
🌐 Websitewww.wuerzburg.de
💶 Gebühren40 EUR (Anmeldung, je nach Rechtsform mehr), Um- und Abmeldung je 30 EUR
🕒 Öffnungszeiten
  • Mo, Mi 07:20–13:00
  • Di 07:20–12:00 und 13:30–16:00
  • Do 07:30–12:00 und 13:30–18:00
  • Fr 07:20–12:00
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Ratgeber zur Gewerbeanmeldung in Würzburg

Kurz gesagt: In Würzburg ist das Bürgerbüro der Stadt in der Rückermainstraße 2 für Gewerbemeldungen zuständig. Sie melden Ihr Gewerbe über den Online-Service, per Post oder Scan per E-Mail oder persönlich mit Termin an. Die Anmeldung kostet grundsätzlich 40 Euro und erhöht sich je nach Rechtsform.

Zuständige Stelle in Würzburg

  • Behörde: Stadt Würzburg, Bürgerbüro
  • Anschrift: Rückermainstraße 2, 97070 Würzburg
  • Telefon: 0931 372000
  • Fax: 0931 372029
  • E-Mail: gewerbemeldung@stadt.wuerzburg.de
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Öffnungszeiten und Termin


Öffnungszeiten des Bürgerbüros:

  • Montag und Mittwoch: 07:20–13:00 Uhr
  • Dienstag: 07:20–12:00 Uhr und 13:30–16:00 Uhr
  • Donnerstag: 07:30–12:00 Uhr und 13:30–18:00 Uhr
  • Freitag: 07:20–12:00 Uhr

Eine Vorsprache ohne Termin ist nicht möglich. Termine für das Gewerbewesen buchen Sie online über die Terminvereinbarung des Bürgerbüros, höchstens 90 Tage im Voraus. Die Stadt rät, morgens zwischen 07:15 und 07:30 Uhr nachzusehen, weil dann je nach Personallage weitere Termine freigegeben werden.

Gewerbe online anmelden


Auf der Gewerbeseite der Stadt sind Online-Services für die Gewerbeanmeldung, die Ummeldung und die Abmeldung verlinkt. Alternativ schicken Sie das PDF-Formular zusammen mit einer Ausweiskopie per Post oder als Scan an gewerbemeldung@stadt.wuerzburg.de.

Für die Übermittlung der Gewerbeanzeige auf elektronischem oder postalischem Weg fallen bei der Stadt keine zusätzlichen Gebühren an. Die Stadt warnt vor kostenpflichtigen Angeboten privater Drittanbieter, die Formulare bereitstellen und weiterleiten; die eigentliche Anmeldegebühr ist dort in der Regel nicht enthalten.

Gebühren

VorgangGebühr
Gewerbeanmeldunggrundsätzlich 40 Euro, erhöht sich je nach Rechtsform
Gewerbeummeldung30 Euro
Gewerbeabmeldung30 Euro je Abmeldung
Abdruck einer Gewerbemeldung5 Euro

Im Einzelfall können weitere Gebühren anfallen. Der landesweite Gebührenrahmen in Bayern liegt laut BayernPortal bei 25 bis 100 Euro.

Unterlagen


Benötigt wird in jedem Fall der Personalausweis oder Reisepass. Zusätzlich kann ein Führungszeugnis erforderlich sein. Je nach Gewerbeart und anmeldender Person sind weitere Unterlagen nötig. Wenn Sie das Bürgerbüro vor der Anmeldung kontaktieren, teilt es Ihnen mit, welche Unterlagen und welche Gebühren bei Ihnen anfallen und ob eine zusätzliche Erlaubnis erforderlich ist.

Erlaubnispflichtig sind zum Beispiel Gaststätten, Versteigerer, Makler, Bauträger, Pfandleiher und Bewachungsgewerbe. Einen Überblick gibt die Seite Unterlagen für die Gewerbeanmeldung.

Beratung für Gründer in Würzburg

  • Wirtschaftsförderung der Stadt Würzburg: Information und Beratung in Standortfragen, Begleitung von Ansiedlungen und Geschäftsführung des Innovations- und Gründerzentrums Würzburg. Sitz im Rathaus, Rückermainstraße 2, 3. Obergeschoss.

Häufige Fragen

Kann ich in Würzburg ohne Termin ins Bürgerbüro?


Nein. Für das Gewerbewesen brauchen Sie einen online gebuchten Termin.

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Würzburg?


Grundsätzlich 40 Euro. Je nach Rechtsform wird es mehr. Um- und Abmeldung kosten jeweils 30 Euro.

Darf jemand anderes mein Gewerbe abmelden?


Nein. Die Abmeldung muss der Betriebsinhaber selbst vornehmen. Eine bevollmächtigte Person oder ein Prokurist ist dafür nicht zugelassen. Für die Ummeldung ist dagegen eine Vollmacht möglich.

Muss ich mich abmelden, wenn ich den Betrieb in eine andere Gemeinde verlege?


Nein. Sie melden das Gewerbe nur beim Gewerbeamt des neuen Meldebezirks an. Eine Abmeldung in Würzburg ist dann nicht mehr notwendig.

Wen informiert die Stadt über meine Anmeldung?


Unter anderem das Finanzamt, die IHK, die Berufsgenossenschaft, die Agentur für Arbeit, das Statistische Landesamt, das Gewerbeaufsichtsamt oder die Handwerkskammer.

Quellen

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