Gewerbe anmelden als Umzugsunternehmen
Gewerbe anmelden als Umzugsunternehmen
Ein Umzugsunternehmen zu gründen ist eine attraktive Geschäftsidee – die Nachfrage ist konstant hoch, der Einstieg mit überschaubarem Kapital möglich. Doch bevor du den ersten Umzugswagen beladest, gibt es einige wichtige behördliche Schritte zu erledigen. Neben der klassischen Gewerbeanmeldung brauchst du insbesondere eine Güterkraftverkehrserlaubnis, wenn du gewerblich Güter transportierst.
Was unterscheidet ein Umzugsunternehmen von einem einfachen Transportgewerbe?
Ein Umzugsunternehmen bietet in der Regel das gewerbliche Befördern von Umzugsgut an – das heißt, du transportierst Möbel, Hausrat und persönliche Gegenstände von A nach B. Diese Tätigkeit fällt unter das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) und erfordert eine behördliche Erlaubnis, sobald du Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen einsetzt. Bei kleineren Fahrzeugen (bis 3,5 t) reicht eine einfache Gewerbeanmeldung als Kleintransporter-Dienst.
Schritt-für-Schritt: Umzugsunternehmen gründen
1. Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt
Der erste offizielle Schritt ist die Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt deines Betriebssitzes. Du meldest das Gewerbe „Güterbeförderung / Umzugsdienstleistungen" an. Dazu benötigst du deinen Personalausweis und ggf. weitere Unterlagen.
2. Güterkraftverkehrserlaubnis beantragen
Wenn du Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht nutzt, brauchst du eine EU-Güterkraftverkehrsgenehmigung. Diese wird beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) oder der zuständigen Landesbehörde beantragt. Voraussetzungen sind: fachliche Eignung (Fachkundenachweis oder IHK-Prüfung), finanzielle Leistungsfähigkeit (Nachweis von mindestens 9.000 € Eigenkapital pro Fahrzeug) sowie persönliche Zuverlässigkeit (polizeiliches Führungszeugnis, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister).
3. Fahrzeuge zulassen und versichern
Deine Umzugsfahrzeuge müssen auf das Unternehmen zugelassen und gewerblich versichert sein. Für Kleintransporter bis 3,5 t ist das unkomplizierter; für schwere Lkw gelten zusätzliche technische Auflagen.
4. Steuerliche Anmeldung
Nach der Gewerbeanmeldung meldet sich das Finanzamt. Du füllst den steuerlichen Erfassungsbogen aus. Umzugsunternehmen unterliegen in der Regel der Regelbesteuerung (19 % USt). Das Kleingewerbe mit Kleinunternehmerregelung ist bei Umzugsfirmen mit nennenswertem Umsatz selten empfehlenswert.
5. Berufsgenossenschaft und Sozialversicherung
Melde dich und deine Mitarbeiter bei der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft an. Außerdem ist ein Minijob- oder Vollzeitarbeitsverhältnis für Helfer sozialversicherungspflichtig anzumelden.
6. Versicherungen
Notwendige Versicherungen: Transportversicherung für Umzugsgut, Betriebshaftpflicht, Kfz-Haftpflicht für alle Fahrzeuge sowie eine Waren- und Güterversicherung.
Welche Kosten entstehen?
Die Gewerbeanmeldung kostet je nach Kommune 20 bis 60 Euro. Die Güterkraftverkehrserlaubnis kostet zusätzlich Gebühren, die sich je nach Anzahl der Fahrzeuge staffeln. Für ein Fahrzeug fallen ca. 200 bis 400 Euro an. Dazu kommen Kosten für die Fahrzeuge, Versicherungen und ggf. Lagerräume. Eine vollständige Übersicht findest du bei den Kosten des Gewerbescheins.
Mit Kleintransporter starten – geht das ohne Erlaubnis?
Ja! Wenn du ausschließlich mit Fahrzeugen unter 3,5 Tonnen arbeitest, brauchst du keine Güterkraftverkehrserlaubnis. Eine einfache Gewerbeanmeldung reicht aus. Viele Gründer starten so und schaffen sich erst später größere Fahrzeuge an. Als Kleingewerbe ist das ebenfalls möglich, solange du die Umsatzgrenze nicht überschreitest.
Häufige Fragen
Brauche ich für einen Kleintransporter-Umzugsdienst eine besondere Erlaubnis?
Nein. Wenn du ausschließlich Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht einsetzt, brauchst du keine Güterkraftverkehrserlaubnis. Eine einfache Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt genügt. Achte jedoch auf die gewerbliche Kfz-Versicherung.
Was ist der Fachkundenachweis für den Güterkraftverkehr?
Der Fachkundenachweis ist eine Prüfung, die du bei der IHK ablegen kannst. Sie deckt Themen wie Transportrecht, kaufmännische Buchführung und technische Normen ab. Alternativ kann langjährige Berufserfahrung als Nachweis anerkannt werden.
Kann ich als Umzugsunternehmer ein Kleingewerbe anmelden?
Ja, solange dein jährlicher Umsatz die Kleinunternehmergrenze nicht überschreitet. Für ein wachsendes Umzugsunternehmen mit Angestellten ist das Kleingewerbe aber meist nicht praktikabel. Denk auch daran, dass die Kleinunternehmerregelung auf Privatkunden gut wirkt, aber bei B2B-Kunden Nachteile haben kann.
Welche Unterlagen brauche ich für die Gewerbeanmeldung?
Du benötigst einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Bei einer GmbH außerdem den notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag und den Handelsregistereintrag. Alle erforderlichen Unterlagen findest du auf unserer Übersichtsseite.
Wie viel Eigenkapital muss ich nachweisen?
Für die Güterkraftverkehrserlaubnis gilt: 9.000 Euro für das erste Fahrzeug und je 5.000 Euro für jedes weitere Fahrzeug. Dieser Nachweis kann durch Eigenkapital, Bankguthaben oder Bürgschaften erbracht werden. Das schützt Auftraggeber und Mitarbeiter.
Muss ich meine Mitarbeiter besonders absichern?
Ja. Umzugshelfer sind körperlich belastende Tätigkeiten ausgesetzt. Du bist verpflichtet, alle Beschäftigten bei der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) anzumelden. Außerdem gelten Arbeitszeitregelungen für Fahrer streng nach dem Arbeitszeitgesetz und den EU-Verordnungen für den Güterkraftverkehr.
Was kostet die Güterkraftverkehrserlaubnis?
Die Gebühren variieren je nach Bundesland und Anzahl der Fahrzeuge, liegen aber in der Regel zwischen 200 und 500 Euro pro Fahrzeug. Weitere Details zu allen relevanten Gebühren gibt es auf der Seite zu den Kosten des Gewerbescheins.