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Aktualisiert: 09.07.2026

Imkerei & Honig verkaufen – Gewerbe anmelden

Imkerei & Honig verkaufen – Gewerbe anmelden


Die Imkerei erlebt einen Aufschwung – immer mehr Menschen halten Bienen, produzieren Honig und verkaufen diesen an Freunde, auf Märkten oder online. Doch ab wann wird aus dem Hobby-Imker ein Gewerbetreibender – und welche Regeln gelten für den Honigverkauf?

Hobby-Imker vs. gewerbliche Imkerei


Die Grenze zwischen Hobby und Gewerbe liegt auch bei der Imkerei im Bereich der Gewinnerzielungsabsicht und Regelmäßigkeit:

Hobby-Imker: Wer ein paar Bienenvölker hält, Honig für den Eigenverbrauch produziert und gelegentlich etwas überschüssigen Honig an Bekannte verschenkt oder gegen Kostenbeteiligung abgibt, ist nicht gewerbepflichtig. Hier fehlt die Gewinnerzielungsabsicht.

Gewerbliche Imkerei: Wer Honig und andere Bienenprodukte (Propolis, Bienenwachs, Gelée Royale, Pollen) systematisch erzeugt und verkauft – ob direkt ab Hof, auf Märkten oder online – ist gewerblich tätig. Das gilt auch bei kleineren Mengen, wenn die Absicht besteht, dauerhaft Einnahmen zu erzielen.

Als Faustformel: Wer mehr als eine Handvoll Völker hat und den Honig regelmäßig verkauft, sollte sein Gewerbe anmelden oder zumindest beim Finanzamt nachfragen.

Lebensmittelrecht für Honig


Honig ist ein Lebensmittel – und unterliegt damit dem umfangreichen deutschen und europäischen Lebensmittelrecht. Konkret:

Honigverordnung: In Deutschland gilt die Honigverordnung (HonigV), die Anforderungen an Qualität, Zusammensetzung und Kennzeichnung von Honig festlegt. Verkaufshonig muss definierte Mindestgehalte an Zuckern und Wasser einhalten.

Kennzeichnungspflicht: Honig, der verkauft wird, muss korrekt etikettiert sein. Das Etikett muss enthalten: Bezeichnung „Honig" (mit Herkunftsangabe, z. B. „Blütenhonig"), Mindesthaltbarkeitsdatum, Nettogewicht, Name und Anschrift des Herstellers/Verkäufers, Herkunftsland.

Lebensmittelhygiene: Du musst beim zuständigen Lebensmittelüberwachungsamt deiner Gemeinde als Lebensmittelunternehmer registriert werden. Hygieneanforderungen an Schleuderraum, Abfüllanlage und Lagerung müssen eingehalten werden.

Direktvermarktung: Kleine Imker, die ihren Honig ausschließlich direkt an Endverbraucher in unmittelbarer Nähe des Betriebs verkaufen, können von vereinfachten Regelungen nach der EU-Hygieneverordnung profitieren. Für größere Mengen und Fernverkauf gelten strengere Regeln.

Imkerei und Landwirtschaft – steuerliche Besonderheiten


Imkerei wird steuerlich oft der Land- und Forstwirtschaft zugerechnet, wenn sie mit landwirtschaftlichen Flächen verbunden ist. Das hat besondere steuerliche Konsequenzen:

  • Durchschnittssatzbesteuerung (§ 24 UStG): Landwirte und Imker können unter bestimmten Voraussetzungen eine vereinfachte Umsatzsteuerpauschalierung nutzen. Der Vorsteuersatz beträgt pauschal 9,5 % – das vereinfacht die Abrechnung erheblich.
  • Gewinnermittlung: Kleine Imkereien können unter bestimmten Umsatzgrenzen von der Buchführungspflicht befreit sein.

Wer keine landwirtschaftliche Bindung hat (z. B. städtischer Imker ohne eigene Flächen), wird in der Regel als normaler Gewerbetreibender eingestuft.

Gewerbeanmeldung für Imker


Die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt ist schnell erledigt: Personalausweis, Formular, 15 bis 65 Euro Gebühr. Als Tätigkeitsbeschreibung: „Imkerei und Verkauf von Honig und Bienenprodukten".

Zusätzlich musst du dich beim Lebensmittelüberwachungsamt registrieren und dich je nach Bundesland beim Bienensachverständigen oder der Tierseuchenkasse anmelden.

Die vollständigen Unterlagen und Kosten des Gewerbescheins findest du auf den verlinkten Seiten.

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Häufige Fragen

Ab wann muss ich als Imker ein Gewerbe anmelden?

Sobald du Honig regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht verkaufst, bist du gewerbepflichtig. Das gilt für den Verkauf auf Märkten, online oder direkt ab Hof. Gelegentliches Verschenken überschüssigen Honigs ist kein Gewerbe.

Welche Kennzeichnung muss mein Honig haben?

Dein Honig muss als Lebensmittel korrekt etikettiert sein: Bezeichnung (z. B. „Blütenhonig"), Mindesthaltbarkeitsdatum, Nettogewicht, Name und Anschrift des Herstellers, Herkunftsland. Das ist durch die Honigverordnung und die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung geregelt.

Muss ich meinen Schleuderraum beim Gesundheitsamt anmelden?

Ja. Als Lebensmittelunternehmer musst du deine Produktionsstätte beim Lebensmittelüberwachungsamt registrieren. Das Amt kann Kontrollen durchführen und prüft Hygiene und Einhaltung der Lebensmittelvorschriften.

Kann ich als Imker die landwirtschaftliche Umsatzsteuerpauschalierung nutzen?

Das hängt von deiner konkreten Situation ab. Wenn deine Imkerei landwirtschaftlichen Charakter hat, kann § 24 UStG (Durchschnittssatzbesteuerung) gelten. Das Finanzamt entscheidet im Einzelfall. Für reine Stadtimker ohne Landwirtschaftsbezug gilt in der Regel die normale Gewerberegelung.

Darf ich Honig auch online verkaufen?

Ja, Honig darf online verkauft werden. Dabei gelten die normalen Fernabsatzregeln: vollständige Produktkennzeichnung, Widerrufsrecht, Impressum. Du musst sicherstellen, dass auch Versandkunden alle Pflichtinformationen erhalten. Kühlkette und Verpackung müssen den Qualitätsvorgaben entsprechen.

Muss ich meine Bienen irgendwo anmelden?

Ja. Bienenhalter sind nach dem Tierseuchenrecht in den meisten Bundesländern verpflichtet, ihre Bienenvölker beim Veterinäramt oder der Tierseuchenkasse zu registrieren. Das gilt unabhängig davon, ob du gewerblich tätig bist oder nicht.

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