Unabhängig & seriös
Stand: 14.09.2026

Gewerbeanmeldung für Handwerker: Handwerksrolle, Handwerkskarte, Meisterpflicht (2026)

Kurz gesagt: Handwerker melden ihr Gewerbe in zwei Schritten an: erst bei der Handwerkskammer, dann beim Gewerbeamt. Wer ein zulassungspflichtiges Handwerk der Anlage A HwO (53 Gewerke, etwa Elektro, Sanitär, Kfz, Maler, Friseur, Bäcker) betreibt, muss in die Handwerksrolle eingetragen sein; dafür braucht es den Meisterbrief, einen angestellten Meister als Betriebsleiter oder eine Ausnahme nach § 7a oder § 7b HwO. Zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe der Anlage B werden ohne Meister ins Verzeichnis der Kammer eingetragen. Mit der Handwerkskarte gehen Sie zum Gewerbeamt; die Gewerbeanmeldung selbst kostet 15 bis 65 Euro.

Welche Gruppe ist Ihr Handwerk?

GruppeBeispieleVoraussetzungEintragung
Anlage A: zulassungspflichtig (53 Handwerke)Maurer, Zimmerer, Dachdecker, Maler, Elektrotechniker, Installateur und Heizungsbauer, Kfz-Techniker, Tischler, Fliesenleger, Bäcker, Konditor, Fleischer, Friseur, Augenoptiker, Hörakustiker, OrthopädietechnikerMeisterbrief oder gleichwertiger Abschluss, Betriebsleiter, § 7a oder § 7b HwOHandwerksrolle
Anlage B1: zulassungsfreiUhrmacher, Gold- und Silberschmiede, Fotografen, Gebäudereiniger, Keramiker, Brauer, Kosmetiker, Maßschneider, Buchbinder, RaumausstatterkeineVerzeichnis zulassungsfreier Handwerke
Anlage B2: handwerksähnlichÄnderungsschneider, Einbau genormter Baufertigteile, Bodenleger, Fuger, Kabelverleger, Speiseeishersteller, Kosmetik-nahe TätigkeitenkeineVerzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe
Kein HandwerkHausmeisterdienst, Montageservice ohne Gewerk, Handel mit Handwerksbedarf, Autoaufbereitungkeinenur IHK

Ob eine Tätigkeit unter Anlage A fällt, entscheidet die Handwerkskammer; bei Mischbetrieben zählt der Schwerpunkt. Einfache Tätigkeiten, die in zwei bis drei Monaten erlernbar sind (Minderhandwerk, § 1 Abs. 2 HwO), gelten nicht als zulassungspflichtig, etwa das Anbringen von Fußleisten, das Wechseln von Glühbirnen oder Kleinreparaturen.

Jetzt Gewerbe online anmelden
Ohne Wartezeit, ohne Termin — direkt von Zuhause aus starten
✓ Einfach & schnell✓ Offiziell
Jetzt beantragen →

Ohne Meister in ein Anlage-A-Handwerk

  • Betriebsleiter: Ein angestellter Meister leitet den Betrieb fachlich; der Inhaber braucht keinen Meisterbrief (§ 7 Abs. 1 HwO). Der Betriebsleiter muss tatsächlich im Betrieb tätig sein; eine reine Namensleihe ist unzulässig.
  • Altgesellenregelung (§ 7b HwO): Gesellen mit mindestens sechs Jahren Berufserfahrung im Handwerk, davon vier in leitender Stellung, erhalten eine Ausübungsberechtigung. Nicht für Schornsteinfeger, Augenoptiker, Hörakustiker, Orthopädietechniker, Orthopädieschuhmacher und Zahntechniker.
  • Ausnahmebewilligung (§ 8 HwO): Bei Nachweis der nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten, etwa nach langer Berufspraxis oder ausländischem Abschluss, bewilligt die Kammer die Eintragung; bei Härtefällen auch ohne vollständige Prüfung.
  • Ausübungsberechtigung für verwandte Handwerke (§ 7a HwO): Meister eines Handwerks dürfen wesentliche Tätigkeiten eines anderen ausüben, wenn sie die Kenntnisse nachweisen.
  • Gleichwertige Abschlüsse: Ingenieure, Techniker, Industriemeister und Bachelor-Absolventen einschlägiger Fachrichtungen werden ohne Meisterprüfung eingetragen (§ 7 Abs. 2 HwO).
  • EU-Abschlüsse: Anerkennung nach der EU/EWR-Handwerk-Verordnung bei Berufserfahrung im Herkunftsland.

Wer ein zulassungspflichtiges Handwerk ohne Eintragung betreibt, riskiert Bußgeld bis 10.000 Euro (§ 117 HwO), Abmahnungen und Untersagung.

Die Anmeldung in der richtigen Reihenfolge

  1. Handwerkskammer: Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle (Anlage A) oder ins Verzeichnis (Anlage B) bei der Kammer, die für den Betriebssitz zuständig ist. Unterlagen: Ausweis, Meisterbrief oder Nachweis der Ausnahme, bei Betriebsleitern dessen Arbeitsvertrag und Meisterbrief, bei Gesellschaften Gesellschaftsvertrag. Gebühr je nach Kammer etwa 100 bis 300 Euro (Anlage A), 20 bis 60 Euro (Anlage B). Sie erhalten die Handwerkskarte.
  2. Gewerbeamt: Gewerbe anmelden mit Ausweis, Handwerkskarte und Formular GewA 1, 15 bis 65 Euro. Zuständige Stelle: Gewerbeamt-Verzeichnis. Ohne Handwerkskarte nimmt das Amt die Anmeldung zwar an, meldet sie aber der Kammer, die dann prüft.
  3. Automatisch informiert: Finanzamt, Berufsgenossenschaft, Statistikamt. Innerhalb eines Monats: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung; innerhalb einer Woche: Berufsgenossenschaft (BG BAU, BG Holz und Metall, BG ETEM, BGN oder BGW je nach Gewerk), bei der Handwerker selbst oft pflichtversichert sind.
  4. Danach: Betriebshaftpflicht, bei Elektro- und Gasinstallation Eintragung ins Installateurverzeichnis des Netzbetreibers, bei Bauhandwerk Unfallverhütungsvorschriften und Bauarbeiterschutz, bei Lebensmittelhandwerk IfSG-Belehrung und Lebensmittelüberwachung.

Eine Genehmigung der Bauaufsicht ist nur nötig, wenn Sie eine Werkstatt oder Produktionsstätte bauen oder Räume umnutzen; für die Gewerbeanmeldung selbst spielt sie keine Rolle.

Kammer, Beiträge, Altersvorsorge


Mit der Eintragung werden Sie Mitglied der Handwerkskammer. Im Gründungsjahr und dem Folgejahr sind Existenzgründer beitragsfrei, im dritten und vierten Jahr zahlen sie die Hälfte, wenn der Gewerbeertrag 25.000 Euro nicht übersteigt (§ 113 Abs. 2 HwO). Wer in der Handwerksrolle (Anlage A) eingetragen ist, ist in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert (§ 2 Nr. 8 SGB VI), 18,6 Prozent des Einkommens, in den ersten drei Jahren auf Antrag der halbe Regelbeitrag; nach 18 Jahren Pflichtbeiträgen ist die Befreiung möglich. Zulassungsfreie und handwerksähnliche Betriebe sind nicht rentenversicherungspflichtig.

Häufige Fragen

Darf ich ohne Meisterbrief einen Handwerksbetrieb gründen?


In zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben ja. In Anlage-A-Handwerken nur mit Betriebsleiter, Altgesellenregelung, Ausnahmebewilligung oder gleichwertigem Abschluss. Ohne Eintragung dürfen Sie nur Minderhandwerk anbieten.

Muss ich zuerst zur Handwerkskammer oder zum Gewerbeamt?


Zuerst zur Handwerkskammer. Das Gewerbeamt verlangt bei Handwerksbetrieben die Handwerkskarte oder meldet die Anmeldung der Kammer, die dann nachfragt. Die Kammer berät vorab kostenlos, welche Anlage Ihre Tätigkeit betrifft.

Was kostet die Anmeldung eines Handwerksbetriebs?


Eintragung bei der Kammer 100 bis 300 Euro (Anlage A) bzw. 20 bis 60 Euro (Anlage B), Gewerbeanmeldung 15 bis 65 Euro. Meisterprüfung, Betriebsleitergehalt oder Ausnahmebewilligung (mehrere hundert Euro) kommen gegebenenfalls dazu.

Bin ich als Handwerker automatisch bei der Handwerkskammer und nicht bei der IHK?


Reine Handwerksbetriebe gehören nur zur Handwerkskammer. Wer daneben in nennenswertem Umfang handelt (Küchenstudio mit Montage, Sanitärhandel mit Installation), ist Mischbetrieb und zahlt an beide Kammern, jeweils anteilig nach dem Gewerbeertrag.

Quellen und Rechtsgrundlagen

💡 Gewerbe bequem von Zuhause anmelden
Sparen Sie sich den Gang zum Amt — melden Sie Ihr Gewerbe in nur 10 Minuten online an.
Jetzt starten →
Gewerbe jetzt online anmelden
Einfach, schnell und ohne Wartezeit — starten Sie noch heute in die Selbstständigkeit.
Gewerbe in 10 Minuten online beantragen →
Über 100.000 erfolgreiche Gewerbeanmeldungen
Gewerbe online beantragen →