Gewerbeamt Oberstadtfeld: Adresse, Öffnungszeiten & Anmeldung
Oberstadtfeld hat kein eigenes Gewerbeamt. Zuständig ist die Verbandsgemeindeverwaltung Daun in Daun.
| 🏧 Zuständig | Verbandsgemeindeverwaltung Daun |
|---|---|
| 📍 Adresse | Leopoldstraße 29, 54550 Daun |
| 📞 Telefon | +49 6592 939-0 |
| info@vgv.daun.de | |
| 🌐 Website | www.vgv-daun.de |
| 💶 Gebühren | 20-40 EUR |
| 🕒 Öffnungszeiten |
|
Gewerbe anmelden in Oberstadtfeld
Zuständig ist die Verbandsgemeindeverwaltung Daun in Daun – wie für alle Gemeinden ihres Bereichs. Das gilt für die Anmeldung, die Ummeldung und die Abmeldung eines Gewerbes ebenso wie für Auskünfte aus dem Gewerberegister. Maßgeblich ist der Ort der Betriebsstätte, nicht Ihr Wohnort.
Die Anschrift lautet Leopoldstraße 29, 54550 Daun. Telefon: +49 6592 939-0. Geöffnet ist dort Mo–Fr 08:00–12:00; Do 14:00–18:00.
Was Sie mitbringen müssen
- Personalausweis oder Reisepass
- ausgefülltes Formular GewA 1 – was in die Felder gehört, erklärt Gewerbeformular ausfüllen
- bei eingetragenen Gesellschaften ein Handelsregisterauszug
- bei erlaubnispflichtigen Gewerben die Erlaubnis, im Handwerk die Handwerkskarte
- bei Staatsangehörigen von außerhalb der EU der Aufenthaltstitel mit erlaubter selbstständiger Tätigkeit
Die Gebühr liegt in Rheinland-Pfalz in der Regel bei 20-40 EUR. Welche Unterlagen im Einzelfall dazukommen, steht unter Erforderliche Unterlagen.
Online anmelden statt hinfahren
Rheinland-Pfalz bietet die Gewerbeanmeldung über das Landesportal an. Ob die Verbandsgemeindeverwaltung Daun angeschlossen ist, sehen Sie dort nach Eingabe der Postleitzahl. Wie das Verfahren abläuft und was Sie dafür brauchen, beschreibt Gewerbe online anmelden.
Häufige Fragen
Wo melde ich mein Gewerbe in Oberstadtfeld an?
Bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29, 54550 Daun. Eine eigene Gewerbemeldestelle gibt es in Oberstadtfeld nicht.
Was kostet die Gewerbeanmeldung in Oberstadtfeld?
In der Regel 20-40 EUR. Den Satz legt die Verwaltung selbst fest; erlaubnispflichtige Gewerbe kosten zusätzlich. Alle Gebühren nach Bundesland stehen unter Kosten der Gewerbeanmeldung.
Muss ich persönlich hinfahren?
Nein. Die Anzeige nach § 14 GewO können Sie auch schriftlich per Post einreichen oder – wo angeboten – online erledigen. Einen Termin brauchen Sie nur, wenn die Verwaltung ausschließlich vor Ort anmeldet.
Was passiert nach der Anmeldung?
Das Gewerbeamt meldet Sie an Finanzamt, IHK oder Handwerkskammer und Berufsgenossenschaft weiter. Was dann auf Sie zukommt, beschreibt Nach der Gewerbeanmeldung.
Weitere Gewerbeämter
Quellen
- Zuständige Verwaltung laut Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamts, Stand 31.07.2026
- Anschrift, Telefon und Öffnungszeiten: vgv-daun.de, geprüft am 11.09.2026