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Aktualisiert: 09.07.2026

Gewerbe anmelden als Nachhilfelehrer

Als Nachhilfelehrer selbstständig machen – Gewerbe oder Freiberufler?


Wer Nachhilfe gibt und damit Geld verdient, fragt sich oft als Erstes: Muss ich überhaupt ein Gewerbe anmelden? Die Antwort hängt davon ab, wie du tätig wirst. In Deutschland unterscheidet das Steuerrecht zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit – und genau diese Unterscheidung ist für Nachhilfelehrer entscheidend.

Freiberufler oder Gewerbetreibender?


Nachhilfelehrer können unter bestimmten Voraussetzungen als Freiberufler anerkannt werden. Das ist dann möglich, wenn die unterrichtete Person unmittelbar auf einen Bildungsabschluss vorbereitet wird – also etwa auf das Abitur, einen Schulabschluss oder eine staatlich anerkannte Prüfung. In diesem Fall spricht das Finanzamt von einer „unterrichtenden Tätigkeit" im Sinne des § 18 EStG, die nicht der Gewerbesteuerpflicht unterliegt.

Allerdings ist die Anerkennung als Freiberufler bei Nachhilfelehrern keine Selbstverständlichkeit. Wer allgemeine Lernunterstützung bietet, Hausaufgabenbetreuung übernimmt oder Nachhilfe ohne direkten Abschlussbezug anbietet, wird vom Finanzamt häufig als Gewerbetreibender eingestuft. In diesem Fall ist eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt erforderlich.

Wann ist die Gewerbeanmeldung Pflicht?


Die Gewerbeanmeldung ist zwingend, wenn deine Nachhilfe-Tätigkeit als gewerblich gilt. Das ist typischerweise der Fall, wenn du:

  • Nachhilfe in nicht abschlussbezogenen Fächern anbietest (z. B. allgemeine Lernbegleitung)
  • eine Nachhilfeschule oder ein Institut betreibst
  • mehrere Lehrer beschäftigst oder eine Lernplattform betreibst
  • regelmäßig und mit Gewinnabsicht tätig bist

Gerade wer im größeren Stil Nachhilfe anbietet oder eine eigene Nachhilfeschule aufbaut, kommt an der Gewerbeanmeldung nicht vorbei. Für Einzelpersonen mit kleinem Umsatz bietet sich das Kleingewerbe an – die einfachste Form der selbstständigen Tätigkeit.

Wie läuft die Gewerbeanmeldung ab?


Die Gewerbeanmeldung erfolgt beim Gewerbeamt deiner Gemeinde oder Stadt. In vielen Kommunen ist das inzwischen auch online möglich. Du füllst das Gewerbemeldeformular aus, gibst deine Tätigkeit an und zahlst die Anmeldegebühr. Mehr zu den genauen Schritten findest du unter Gewerbeanmeldung.

Nach der Anmeldung erhältst du deinen Gewerbeschein – das offizielle Dokument, das deine Gewerbetätigkeit bestätigt. Dieser wird dir per Post zugesandt oder direkt ausgehändigt.

Kosten und Steuern für Nachhilfelehrer


Die Kosten für die Gewerbeanmeldung liegen je nach Gemeinde zwischen 20 und 60 Euro. Was den Gewerbeschein kostet, erfährst du detailliert unter Gewerbeschein Kosten.

Steuerlich musst du als gewerblicher Nachhilfelehrer Einkommensteuer und Gewerbesteuer zahlen – allerdings erst ab einem Gewerbeertrag von mehr als 24.500 Euro im Jahr (Freibetrag für Einzelunternehmer). Wer wenig verdient, kann zudem die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen und muss dann keine Umsatzsteuer ausweisen.

Wenn das Finanzamt dich als Freiberufler anerkennt, entfällst du die Gewerbesteuer komplett und musst auch keine Gewerbeanmeldung vornehmen. Dann reicht die Anmeldung beim Finanzamt über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Ausrüstung, Versicherung und weitere Pflichten


Als Nachhilfelehrer brauchst du in der Regel keine spezielle Zulassung oder staatliche Genehmigung. Dennoch solltest du über eine Berufshaftpflichtversicherung nachdenken, die dich absichert, falls es zu Missverständnissen oder Problemen mit Schülern bzw. Eltern kommt.

Wenn du Nachhilfe online anbietest, musst du außerdem ein Impressum auf deiner Website haben und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beachten – besonders da du mit Minderjährigen arbeitest.

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Häufige Fragen

Muss ich als Nachhilfelehrer zwingend ein Gewerbe anmelden?

Nicht zwingend – wenn das Finanzamt dich als Freiberufler anerkennt, reicht die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt. Ob du als Freiberufler gilt, hängt von der Art deiner Nachhilfetätigkeit ab. Direkt abschlussbezogene Nachhilfe wird häufig als freiberuflich anerkannt.

Was kostet die Gewerbeanmeldung als Nachhilfelehrer?

Die Gebühr liegt je nach Gemeinde zwischen 20 und 60 Euro. Mehr Details zu den Kosten findest du unter Gewerbeschein Kosten.

Kann ich Nachhilfe im Nebenberuf anbieten?

Ja, das ist möglich. Auch als Angestellter kannst du nebenberuflich Nachhilfe geben. Wenn die Tätigkeit als gewerblich gilt, musst du trotzdem ein Gewerbe anmelden – und dein Arbeitgeber sollte es in der Regel genehmigen.

Brauche ich eine spezielle Ausbildung, um Nachhilfe anbieten zu dürfen?

Nein, für Nachhilfe ist keine staatlich anerkannte Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings kann ein Studium oder eine pädagogische Ausbildung die Chancen auf Anerkennung als Freiberufler erhöhen.

Muss ich als Nachhilfelehrer Umsatzsteuer berechnen?

Wenn du die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) nutzt und unter der Umsatzgrenze bleibst, musst du keine Umsatzsteuer ausweisen. Andernfalls gelten die normalen Mehrwertsteuerpflichten – außer es greift eine Steuerbefreiung gemäß § 4 UStG.

Wie melde ich mein Nachhilfe-Gewerbe ab?

Die Gewerbeabmeldung erfolgt ebenfalls beim Gewerbeamt. Du füllst ein Abmeldeformular aus und die Gewerbeabmeldung ist in der Regel kostenlos oder sehr günstig. Das Finanzamt wird automatisch informiert.

Darf ich als Nachhilfelehrer einen Firmenname verwenden?

Ja, als Einzelunternehmer kannst du einen Fantasienamen oder einen beschreibenden Namen für deine Nachhilfe verwenden. Einen eingetragenen Firmennamen (Handelsname) bekommst du durch die Eintragung ins Handelsregister – das ist für die meisten kleinen Nachhilfetätigkeiten jedoch nicht notwendig.

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