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Stand: 13.06.2026

Gewerbeämter im Landkreis Vechta

Im Landkreis Vechta (Niedersachsen) meldet jede Gemeinde Gewerbe selbst an. Zuständig ist das Amt der Gemeinde, in der die Betriebsstätte liegt, nicht das Landratsamt. Die Liste unten führt alle 10 Gemeinden mit der jeweils zuständigen Stelle.

Gewerbeanmeldung im Landkreis Vechta


Die Gebühr liegt in Niedersachsen in der Regel bei 20-40 EUR. Mitzubringen sind:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ausgefülltes Formular GewA 1
  • bei eingetragenen Gesellschaften ein Handelsregisterauszug
  • bei erlaubnispflichtigen Gewerben die Erlaubnis, im Handwerk die Handwerkskarte

Was in die einzelnen Felder gehört, erklärt Gewerbeformular ausfüllen. Welche Unterlagen im Einzelfall dazukommen, steht unter Erforderliche Unterlagen.

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Gemeinden von A bis Z

10 Gemeinden im Landkreis Vechta, davon 10 mit hinterlegter Anschrift. Wählen Sie Ihre Gemeinde für Zuständigkeit, Gebühren und den Weg zur Anmeldung.

Gemeinde PLZ Hinterlegte Angaben
Bakum 49456 Anschrift
Damme 49401 Anschrift, Telefon, Öffnungszeiten
Dinklage 49413 Anschrift, Telefon, Öffnungszeiten
Goldenstedt 49424 Anschrift
Holdorf 49451 Anschrift, Telefon, Öffnungszeiten
Lohne (Oldenburg) 49393 Anschrift, Öffnungszeiten
Neuenkirchen-Vörden 49434 Anschrift, Telefon, Öffnungszeiten
Steinfeld (Oldenburg) 49439 Anschrift, Öffnungszeiten
Vechta 49377 Anschrift
Visbek 49429 Anschrift, Öffnungszeiten

Häufige Fragen

Welches Gewerbeamt ist im Landkreis Vechta zuständig?


Zuständig ist immer die Gemeinde, in der die Betriebsstätte liegt – nicht Ihr Wohnort und nicht das Landratsamt. Wählen Sie Ihre Gemeinde aus der Liste auf dieser Seite.

Wie hoch sind die Gebühren im Landkreis Vechta?


In Niedersachsen liegen die Gebühren für eine Gewerbeanmeldung meist bei 20-40 EUR. Jede Gemeinde legt ihre Sätze selbst fest; erlaubnispflichtige Gewerbe kosten zusätzlich. Alle Sätze nach Bundesland stehen unter Kosten der Gewerbeanmeldung.

Kann ich mein Gewerbe im Landkreis Vechta online anmelden?


Das hängt an der Gemeinde. Ob Ihre Gemeinde angeschlossen ist, steht auf ihrer Seite in der Liste; eine Übersicht der Landesportale finden Sie unter Gewerbe online anmelden.

Muss ich persönlich erscheinen?


Nein. Die Anzeige nach § 14 GewO ist auch schriftlich per Post oder – wo angeboten – online möglich. Einen Termin brauchen Sie nur, wenn die Gemeinde ausschließlich vor Ort anmeldet.

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