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Stand: 13.06.2026

Gewerbeämter im Landkreis Verden

Im Landkreis Verden (Niedersachsen) meldet jede Gemeinde Gewerbe selbst an. Zuständig ist das Amt der Gemeinde, in der die Betriebsstätte liegt, nicht das Landratsamt. Die Liste unten führt alle 11 Gemeinden mit der jeweils zuständigen Stelle.

Gewerbeanmeldung im Landkreis Verden


Die Gebühr liegt in Niedersachsen in der Regel bei 20-40 EUR. Mitzubringen sind:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ausgefülltes Formular GewA 1
  • bei eingetragenen Gesellschaften ein Handelsregisterauszug
  • bei erlaubnispflichtigen Gewerben die Erlaubnis, im Handwerk die Handwerkskarte

Was in die einzelnen Felder gehört, erklärt Gewerbeformular ausfüllen. Welche Unterlagen im Einzelfall dazukommen, steht unter Erforderliche Unterlagen.

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Gemeinden von A bis Z

11 Gemeinden im Landkreis Verden, davon 8 mit hinterlegter Anschrift. Wählen Sie Ihre Gemeinde für Zuständigkeit, Gebühren und den Weg zur Anmeldung.

Gemeinde PLZ Hinterlegte Angaben
Achim 28832 Anschrift, Telefon, Öffnungszeiten
Blender 27337 Gemeinde-Website
Dörverden 27313 Anschrift, Öffnungszeiten
Emtinghausen 27321 Gemeinde-Website
Kirchlinteln 27308 Anschrift
Langwedel 27299 Anschrift, Telefon, Öffnungszeiten
Ottersberg 28870 Anschrift, Telefon
Oyten 28876 Anschrift, Telefon, Öffnungszeiten
Riede 27339 Gemeinde-Website
Thedinghausen 27321 Anschrift
Verden (Aller) 27283 Anschrift, Öffnungszeiten

Häufige Fragen

Welches Gewerbeamt ist im Landkreis Verden zuständig?


Zuständig ist immer die Gemeinde, in der die Betriebsstätte liegt – nicht Ihr Wohnort und nicht das Landratsamt. Wählen Sie Ihre Gemeinde aus der Liste auf dieser Seite.

Wie hoch sind die Gebühren im Landkreis Verden?


In Niedersachsen liegen die Gebühren für eine Gewerbeanmeldung meist bei 20-40 EUR. Jede Gemeinde legt ihre Sätze selbst fest; erlaubnispflichtige Gewerbe kosten zusätzlich. Alle Sätze nach Bundesland stehen unter Kosten der Gewerbeanmeldung.

Kann ich mein Gewerbe im Landkreis Verden online anmelden?


Das hängt an der Gemeinde. Ob Ihre Gemeinde angeschlossen ist, steht auf ihrer Seite in der Liste; eine Übersicht der Landesportale finden Sie unter Gewerbe online anmelden.

Muss ich persönlich erscheinen?


Nein. Die Anzeige nach § 14 GewO ist auch schriftlich per Post oder – wo angeboten – online möglich. Einen Termin brauchen Sie nur, wenn die Gemeinde ausschließlich vor Ort anmeldet.

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