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Gewerbe anmelden in München: Gewerbeamt München

Es ist der wohl größte Schritt in Richtung Selbstständigkeit: die Gewerbeanmeldung im Gewerbeamt München. Wer sich für die eigene Existenzgründung entscheidet, muss sich in München an eine zentrale Stelle wenden.

Immer mehr Personen wagen sich in das Abenteuer Selbstständigkeit und möchten ein eigenes Gewerbe anmelden. Dabei gibt es einiges zu beachten und zu bedenken. Vorab sollte überlegt werden, um welche Form des Gewerbes es sich handeln soll. Reicht ein Kleingewerbe oder wird es doch ein Einzelunternehmen oder sogar eine GmbH? Wer sich bei Themen rund um die Selbstständigkeit unsicher ist, kann sich in München für die Gewerbeanmeldung an unterschiedliche Beratungsstellen wenden.

Beratungsstellen in München

Eine mögliche Anlaufstation könnte das Münchner Existenzgründungs-Büro sein, welches von der Stadt München und der IHK München und Oberbayern betrieben wird. Der kostenlose Service umfasst persönliche Beratung und das Bereitstellen von nützlichem Informationsmaterial angefangen von der Hilfe beim Unternehmenskonzept über Finanzierungsmöglichkeiten bis hin zu wertvollen Netzwerkkontakten. Die IHK München bietet zudem Interessierten die Option das Gründertelefon zu nutzen, an dem alle wichtigen Fragen rund um die Gewerbeanmeldung in München geklärt werden können.

Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt München / Kreisverwaltungsreferat (KVR)

Etwas anders als in einigen anderen Großstädten gibt es in München nur ein zentrales Gewerbeamt beziehungsweise das Kreisverwaltungsreferat (KVR), bei dem das eigene Gewerbe, mit Hilfe des Formulars, angemeldet werden muss. Die Anmeldung muss spätestens am Tag des Gewerbestarts oder bereits vorab erfolgen, da ansonsten eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, welche mit einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro geahndet werden kann. Die Gewerbeanmeldung muss persönlich vorgenommen werden und kann nicht auf dem postalischen Weg beantragt werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 47 bis 50 Euro. Im Anschluss an die Gewerbeanmeldung informiert die Behörde je nach Fall das Finanzamt, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer, das Eichamt, das Registergericht, den Landesverband der Berufsgenossenschaften, das Statistisches Landesamt und das Arbeitsamt.

Checkliste für die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt München

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei ausländischen Staatsangehörigen (ausgenommen EU-Länder) die gültige Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit
  • Bei Bevollmächtigten eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
  • Bei Minderjährigen die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (bei nebenberuflicher Tätigkeit) oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts (bei hauptberuflicher Tätigkeit)
  • Bei im Vereins-, Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen der Registerauszug

Adresse Gewerbeamt München

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Ruppertstraße 19
80337 München

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