Gewerbe anmelden in Solingen: Gewerbeamt Solingen
Wer in Solingen ein Gewerbe anmelden möchte, kann dies beim zuständigen Gewerbeamt erledigen. Im Gegensatz zu anderen Städten gibt es in Solingen eine zentrale Anlaufstelle für die An-, Ab- oder Ummeldung eines Gewerbes.
Bevor es zum Gewerbeamt geht, gibt häufig noch Fragen, die ungeklärt sind. Welche Unternehmensform soll gewählt werden, gilt noch die Kleinunternehmerregelung oder macht es sogar Sinn eine UG zu gründen? In Solingen gibt es mehrere Beratungsstellen, die Existenzgründern auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit unterstützen.
Beratungsstellen für Existenzgründung in Solingen
Da wäre zum Beispiel das STARTERCENTER NRW Wuppertal-Solingen-Remscheid, welches mit dem GuT (Gründer- und Technologiezentrum Solingen) einen eigenen Standort in Solingen hat. Hier erhalten Neugründer eine umfangreiche Beratung rund um das Thema Selbstständigkeit. Angefangen von der Umsetzbarkeit einer Idee bis hin zur Begleitung in das erste Geschäftsjahr, bietet das GuT jungen Unternehmern eine große Vielfalt an Unterstützungsmöglichkeiten.
Gewerbe anmelden im Gewerbeamt Solingen
Wenn das Konzept steht und der Betrieb aufgenommen werden soll, fehlt nur noch die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt Solingen. In Solingen finden Existenzgründer das Gewerbeamt unter der Bezeichnung Gewerbemeldestelle. Anders als in anderen größeren Städten gibt es hier nur die eine zentrale Stelle, die sich um die Gewerbeanmeldung kümmert. Wer sich den Gang zum Gewerbeamt in Solingen sparen möchte, kann den Antrag und die erforderlichen Dokumente auch per Post einreichen. Das Formular für den Gewerbeschein können sich Interessierte bequem online auf der Seite der Stadt Solingen herunterladen. Dabei ist unbedingt zu beachten, dass die Gewerbeanmeldung zeitgleich mit dem Unternehmensstart erfolgt, da ansonsten ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro fällig werden kann. Die Kosten für die Anmeldung belaufen sich in Solingen auf 20 Euro.
Checkliste für die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt Solingen
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Bei Bevollmächtigten Personen die Vollmacht sowie den Ausweis des Antragstellers und den des Bevollmächtigten
- Bei Firmen die in einem Register eingetragen sind, den entsprechenden Registerauszug
- Bei erlaubnispflichtigen Gewerbe, die entsprechende Genehmigung
- Bei ausländischen Mitbürgern, die Aufenthaltsgenehmigung
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