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Aktualisiert: 09.07.2026

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Handel als Gewerbe – was du wissen musst


Wer Waren kauft und verkauft, um damit dauerhaft Einnahmen zu erzielen, betreibt in der Regel ein Gewerbe und ist zur Gewerbeanmeldung verpflichtet. Das gilt für den stationären Laden ebenso wie für den Onlinehandel, den Markttisch oder den spezialisierten Fachhandel – zum Beispiel mit Antiquitäten oder Tieren.

Die gute Nachricht: Die meisten Handelstätigkeiten gelten als erlaubnisfreies Gewerbe. Das bedeutet, du kannst dein Unternehmen beim zuständigen Gewerbeamt anmelden, ohne vorher eine behördliche Genehmigung einzuholen. Ausnahmen bestehen dort, wo besondere gesetzliche Vorschriften greifen – etwa im Tierhandel, wo das Tierschutzgesetz eine Erlaubnis vorschreibt.

Viele Einsteiger starten ihren Handel als Kleingewerbe. Das bietet steuerliche Vereinfachungen durch die Kleinunternehmerregelung und hält den bürokratischen Aufwand gering. Sobald die Umsätze wachsen, lässt sich das Unternehmen jederzeit in ein vollkaufmännisches Gewerbe umwandeln.

Was du für die Anmeldung brauchst und was sie kostet, erfährst du auf den Seiten zu den Unterlagen und den Kosten. In dieser Kategorie findest du spezialisierte Leitfäden für die häufigsten Handelstätigkeiten – von der Gewerbepflicht beim Flohmarktverkauf über den Antiquitätenhandel bis hin zu den besonderen Anforderungen im Tierhandel.

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