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Aktualisiert: 09.07.2026

Gewerbe anmelden für Tierhandel

Gewerbe anmelden für den Tierhandel


Wer gewerbsmäßig mit Tieren handelt – sei es als Zoohandlung, Hundezüchter, Tiervermittler oder Online-Anbieter – steht vor besonderen gesetzlichen Anforderungen. Anders als beim Handel mit Waren genügt hier die einfache Gewerbeanmeldung allein nicht. Der Tierhandel ist in Deutschland eine erlaubnispflichtige Tätigkeit und erfordert eine Genehmigung nach § 11 des Tierschutzgesetzes (TierSchG). Wer diese nicht besitzt und trotzdem gewerblich mit Tieren handelt, macht sich strafbar.

Wer braucht die Erlaubnis nach § 11 TierSchG?


Die Erlaubnispflicht nach § 11 TierSchG trifft alle, die gewerbsmäßig Wirbeltiere – also Säugetiere, Vögel, Reptilien, Amphibien und Fische – zum Zweck der Abgabe an Dritte züchten, halten oder handeln. Konkret betrifft das unter anderem:

  • Betreiber von Zoohandlungen und Tiergeschäften
  • Hundezüchter und Katzenzüchter, die regelmäßig Tiere verkaufen
  • Online-Händler, die Tiere über Plattformen wie eBay Kleinanzeigen oder spezielle Portale anbieten
  • Tiervermittler und Tierheimbetreiber, die Tiere gegen Entgelt weitervermitteln
  • Aquaristik-Händler und Terraristik-Spezialisten

Ausdrücklich ausgenommen sind in vielen Fällen Hobbyzüchter, die gelegentlich einen Wurf abgeben, ohne damit systematisch Gewinne zu erzielen. Die Abgrenzung zwischen Hobby und Gewerbe ist jedoch fließend und wird im Einzelfall behördlich geprüft.

Die Erlaubnis nach § 11 TierSchG beantragen


Die Erlaubnis wird bei der zuständigen Veterinärbehörde oder dem Veterinäramt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt beantragt – nicht beim Gewerbeamt. Für die Erteilung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Sachkundenachweis: Du musst nachweisen, dass du die für die Tätigkeit notwendige Sachkunde besitzt. Das kann durch eine abgeschlossene Berufsausbildung (z. B. als Tierpfleger oder Veterinär), durch einschlägige Berufserfahrung oder durch das Bestehen einer Sachkundeprüfung erfolgen.
  2. Zuverlässigkeit: Du darfst nicht wegen tierschutzrechtlicher Verstöße vorbestraft sein.
  3. Räumlichkeiten und Ausstattung: Die Haltungsbedingungen müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Das Veterinäramt besichtigt die Räumlichkeiten vor der Erlaubniserteilung.

Gewerbeanmeldung zusätzlich zur Erlaubnis


Die Erlaubnis nach § 11 TierSchG ersetzt nicht die Gewerbeanmeldung. Beide Schritte sind separat erforderlich. Die Gewerbeanmeldung erfolgt beim Gewerbeamt, die tierschutzrechtliche Erlaubnis beim Veterinäramt. Als Tätigkeitsbeschreibung bei der Gewerbeanmeldung gibst du z. B. „Einzelhandel mit Heimtieren und Zubehör" oder „Hundezucht und -verkauf" an.

Als Kleingewerbe starten?


Wer im kleinen Rahmen mit Tieren handelt, kann grundsätzlich als Kleingewerbe starten. Allerdings solltest du bedenken, dass die § 11 TierSchG-Erlaubnis unabhängig von der Betriebsgröße gilt. Auch ein Hobbyzüchter, der regelmäßig Welpen verkauft und dabei die gewerblichen Schwellenwerte erreicht, benötigt sowohl die Gewerbeanmeldung als auch die Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz.

Artenschutz und weitere Pflichten


Beim Handel mit bestimmten Tierarten greifen zusätzliche Vorschriften. Das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) und die EU-Artenschutzverordnung schützen viele Tier- und Pflanzenarten vor übermäßiger kommerzieller Nutzung. Wer mit geschützten Arten handelt – etwa bestimmten Papageien, Reptilien oder exotischen Fischen – muss entsprechende CITES-Dokumente vorhalten und kann weitere behördliche Genehmigungen benötigen. Informiere dich vor dem Start beim zuständigen Veterinäramt und beim Bundesamt für Naturschutz (BfN).

Kennzeichnungspflicht für Heimtiere


Für Hunde gilt seit einigen Jahren eine europäische Kennzeichnungspflicht: Jeder Hund muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in einer Heimtierdatenbank registriert sein, bevor er abgegeben wird. Beim Verkauf von Hunden innerhalb der EU muss außerdem ein EU-Heimtierausweis mitgegeben werden. Wer dagegen verstößt, riskiert Bußgelder und Probleme bei der § 11 TierSchG-Erlaubnis.

Was du für die Gewerbeanmeldung brauchst und was sie kostet


Welche Dokumente du für die Gewerbeanmeldung mitbringen musst, erklärt die Seite zu den Unterlagen. Die anfallenden Gebühren findest du bei den Kosten. Denk daran, dass für die § 11 TierSchG-Erlaubnis beim Veterinäramt zusätzliche Gebühren anfallen, die je nach Bundesland und Tierart variieren können.

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Häufige Fragen

Brauche ich für den Tierhandel eine besondere Erlaubnis?

Ja. Wer gewerbsmäßig mit Wirbeltieren handelt, züchtet oder vermittelt, benötigt eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG). Diese wird beim zuständigen Veterinäramt beantragt und setzt einen Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit und geeignete Haltungsräume voraus.

Kann ich Tiere verkaufen, ohne ein Gewerbe anzumelden?

Nur wenn es sich um einen gelegentlichen privaten Verkauf handelt – etwa die Abgabe eines einzelnen Wurfes ohne systematische Gewinnabsicht. Sobald der Verkauf regelmäßig und mit Gewinnabsicht erfolgt, ist eine Gewerbeanmeldung und in der Regel auch die § 11 TierSchG-Erlaubnis erforderlich.

Was ist der Sachkundenachweis nach § 11 TierSchG und wie erhalte ich ihn?

Der Sachkundenachweis belegt, dass du die nötigen Kenntnisse für den Umgang mit den jeweiligen Tierarten hast. Er kann durch eine einschlägige Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine Sachkundeprüfung erworben werden. Das Veterinäramt prüft im Einzelfall, welcher Nachweis anerkannt wird.

Darf ich als Kleinunternehmer mit Tieren handeln?

Ja, die Kleinunternehmerregelung gilt auch im Tierhandel. Die tierschutzrechtliche Erlaubnis nach § 11 TierSchG ist jedoch unabhängig von der steuerlichen Einstufung und bleibt auch für Kleinunternehmer verpflichtend.

Was kostet die Gewerbeanmeldung für einen Tierhandel?

Die Gebühren für die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt liegen je nach Gemeinde zwischen 20 und 65 Euro. Hinzu kommen die Gebühren für die § 11 TierSchG-Erlaubnis beim Veterinäramt, die je nach Bundesland und Umfang der Tätigkeit variieren. Mehr zur Gewerbeanmeldungsgebühr findest du bei den Kosten.

Welche Unterlagen brauche ich für die Gewerbeanmeldung?

Für die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt benötigst du einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie das Anmeldeformular. Beim Veterinäramt kommen der Sachkundenachweis, Unterlagen zu den Haltungsräumen und ggf. weitere Dokumente hinzu. Die vollständige Liste für das Gewerbeamt findest du bei den Unterlagen.

Welche Rolle spielt der Artenschutz beim Tierhandel?

Wer mit Tierarten handelt, die unter das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) oder die EU-Artenschutzverordnung fallen, benötigt spezielle Dokumente und muss weitere behördliche Anforderungen erfüllen. Das betrifft unter anderem bestimmte Papageien, Reptilien, Schildkröten und Korallen. Informiere dich vorab beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) und beim Veterinäramt.

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