Versicherungsmakler – Gewerbe anmelden und Zulassung
Versicherungsmakler – Gewerbe anmelden und Zulassung
Wer als Versicherungsmakler tätig sein möchte, braucht in Deutschland mehr als nur eine Gewerbeanmeldung. Der Beruf ist stark reguliert – eine staatliche Zulassung nach § 34d Gewerbeordnung (GewO) ist Pflicht, bevor du auch nur eine einzige Versicherung vermitteln darfst.
Versicherungsmakler vs. Versicherungsvertreter – der entscheidende Unterschied
Bevor es um die Zulassung geht, ist die Unterscheidung grundlegend:
Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 GewO): Der Makler ist dem Kunden verpflichtet. Er vergleicht Angebote verschiedener Versicherungsgesellschaften und empfiehlt das für den Kunden beste Produkt. Er ist unabhängig – und trägt deshalb eine besondere Beratungspflicht und Haftung.
Versicherungsvertreter (§ 34d Abs. 7 GewO): Der Vertreter ist im Auftrag einer oder mehrerer bestimmter Versicherungsgesellschaften tätig. Er vermittelt ausschließlich deren Produkte. Seine Zulassung läuft über die Gesellschaft – er braucht keine eigene IHK-Erlaubnis.
Für den klassischen selbstständigen Makler-Beruf ist die vollständige Zulassung nach § 34d Abs. 1 GewO erforderlich.
Die Zulassung nach § 34d GewO – Voraussetzungen
Die Zulassung als Versicherungsmakler beantragst du bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) deines Bezirks. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
1. Sachkundenachweis: Du musst nachweisen, dass du das erforderliche Fachwissen besitzt. Das kann auf zwei Wegen erfolgen:
- Abschlussprüfung als Kaufmann für Versicherungen und Finanzen oder ein vergleichbarer Abschluss
- Bestehen der IHK-Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler
2. Geordnete Vermögensverhältnisse: Du darfst keine Einträge im Schuldnerverzeichnis haben und nicht in einem Insolvenzverfahren sein.
3. Zuverlässigkeit: Kein Eintrag im Gewerbezentralregister, keine einschlägigen Vorstrafen.
4. Berufshaftpflichtversicherung: Du musst eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen nach EU-Vorgaben nachweisen (mindestens 1.300.380 Euro pro Versicherungsfall und 1.924.560 Euro für alle Schadensfälle eines Jahres – Stand 2026).
Gewerbeanmeldung und Registrierung
Nach Erhalt der IHK-Erlaubnis meldest du das Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt an. Gleichzeitig musst du dich im Versicherungsvermittlerregister des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) registrieren lassen – das ist gesetzlich vorgeschrieben und ermöglicht Kunden, deine Zulassung zu überprüfen.
Die Gewerbeanmeldung selbst kostet zwischen 15 und 65 Euro. Für die Unterlagen und Kosten des Gewerbescheins findest du Details auf den verlinkten Seiten.
Berufshaftpflicht – warum sie so wichtig ist
Als Versicherungsmakler gibst du Empfehlungen, auf die Kunden vertrauen. Wenn du einen Fehler machst – zum Beispiel den falschen Versicherungsschutz empfiehlst und ein Schaden deshalb nicht gedeckt ist – haftest du persönlich. Die gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung ist dein Schutz in solchen Situationen.
Ohne eine gültige Berufshaftpflicht darf die IHK-Erlaubnis nicht erteilt werden und die Tätigkeit nicht aufgenommen werden.
Fortbildungspflicht und laufende Pflichten
Als zugelassener Versicherungsmakler bist du zu 15 Stunden Weiterbildung pro Jahr verpflichtet (§ 34d Abs. 9 GewO). Diese Weiterbildungspflicht dient der Sicherung der Beratungsqualität. Nachweise müssen gegenüber der IHK erbracht werden.
Außerdem unterliegt du weiteren Pflichten: Dokumentationspflicht bei der Beratung, Offenlegung von Provisionen gegenüber Kunden (IDD-Richtlinie) und regelmäßige Aktualisierung der Kundendaten.
Häufige Fragen
Welche Zulassung brauche ich als Versicherungsmakler?
Du benötigst eine Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, die du bei der IHK beantragst. Voraussetzungen: Sachkundenachweis (IHK-Prüfung oder anerkannter Berufsabschluss), geordnete Vermögensverhältnisse, Zuverlässigkeit und Berufshaftpflichtversicherung.
Was ist der Unterschied zwischen Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter?
Der Makler ist dem Kunden verpflichtet und vergleicht Angebote verschiedener Gesellschaften. Er braucht eine eigene IHK-Erlaubnis. Der Vertreter arbeitet im Auftrag einer oder weniger Gesellschaften und benötigt keine eigene Zulassung – die läuft über das Versicherungsunternehmen.
Wie bekomme ich den IHK-Sachkundenachweis für Versicherungsmakler?
Entweder durch einen anerkannten Berufsabschluss (z. B. Kaufmann für Versicherungen und Finanzen) oder durch Bestehen der IHK-Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler. Die Prüfung wird von allen IHKs angeboten und besteht aus schriftlichem und mündlichem Teil.
Wie hoch muss meine Berufshaftpflichtversicherung als Versicherungsmakler sein?
Die Mindestdeckungssummen betragen (Stand 2026) mindestens 1.300.380 Euro pro Versicherungsfall und 1.924.560 Euro für alle Schadensfälle eines Jahres. Diese Mindestbeträge werden regelmäßig angepasst.
Muss ich mich als Versicherungsmakler fortbilden?
Ja. Das Gesetz schreibt 15 Stunden Weiterbildung pro Jahr vor (§ 34d Abs. 9 GewO). Die Nachweise müssen bei der IHK eingereicht werden. Verstöße gegen die Weiterbildungspflicht können zur Rücknahme der Erlaubnis führen.
Wie melde ich mich im Vermittlerregister an?
Die Registrierung im bundesweiten Versicherungsvermittlerregister erfolgt automatisch nach Erteilung der IHK-Erlaubnis. Das Register wird vom DIHK geführt und ist öffentlich zugänglich. Kunden können dort die Zulassung jedes Maklers überprüfen.