Gewerbe und Gewerbeanmeldung für den Immobilienmakler
Wer sich als Immobilienmakler selbstständig machen möchte, muss ein eigenes Gewerbe anmelden. Anders als bei manch anderen Berufen gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vorab erfüllt werden müssen. So handelt es sich bei dem Immobilienmakler um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe.
Immobilienmakler – ohne Ausbildung oder Studium?
Bei der Bezeichnung Makler handelt es sich in Deutschland nicht um einen geschützten Beruf. Wer sich also in der Branche als Immobilienmakler selbstständig machen möchte, braucht im Grunde genommen keine Ausbildung oder Studium. Um sich in der Immobilienwelt einen Namen zu machen und gegenüber anderen Mitstreitern zu behaupten, ist ein fundiertes Grundwissen jedoch das A und O.
Wer noch kein fachspezifisches Wissen hat und dieses von der Pieke auf lernen möchte, kann eine Ausbildung zum geprüften Immobilienfachwirt bei der Industrie- und Handelskammer anstreben. Ebenfalls empfehlenswert ist ein Studium im Bereich Wirtschaft mit dem Schwerpunkt auf Immobilien-, Grundstücks- oder Wohnungswesen. Eine weitere Option sind Fernlehrgänge, die unter anderem von der Industrie- und Handelskammer (IHK), Europäischen Immobilien Akademie oder der Deutschen Immobilien-Akademie angeboten werden.
Gewerbeanmeldung nur mit behördlicher Erlaubnis
Auch wenn es sich bei dem Immobilienmakler um keinen geschützten Beruf handelt und im Grunde keine berufliche Qualifikation vorliegen muss, gibt es Bestimmungen, die für die Gewerbeanmeldung erfüllt werden müssen. Die Gewerbeanmeldung kann nur mit einer behördlichen Erlaubnis nach §34c der Gewerbeverordnung erfolgen.
Die Erlaubnis wird erteilt, wenn der Antragssteller bislang nicht einschlägig vorbestraft ist und kein Konkurs- oder Vergleichsverfahren im Gange ist beziehungsweise war. So darf keine Eintragung im Schuldnerverzeichnis (Eidesstattliche Versicherung über das Vermögen oder Haftanordnung zur Erzwingung der Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung) vorliegen. Des Weiteren kann die Behörde sich bei der IHK erkundigen, ob die Person in den letzten fünf Jahren eine berufliche Tätigkeit als Geschäftsführer, Gesellschafter oder als Inhaber eines Einzelunternehmens ausgeübt hat.
Checkliste für die Gewerbeanmeldung als Immobilienmakler
- Personalausweis
- Ausgefülltes Antragsformular (i.d.R. erhältlich auf der Internetseite der jeweiligen Stadt)
- Führungszeugnis (Einwohnermeldeamt)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Ordnungsamt)
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (Finanzamt)
- Bescheinigung, über keine Eintragung in der Schuldnerliste (Amtsgericht)
- Bescheinigung, über kein Konkursverfahren (Amtsgericht)
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