Gewerbe und Gewerbeanmeldung für den Immobilienmakler
Gewerbe und Gewerbeanmeldung für den Immobilienmakler
Wer sich als Immobilienmakler selbstständig machen möchte, muss ein eigenes Gewerbe anmelden. Anders als bei manch anderen Berufen gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vorab erfüllt werden müssen. So handelt es sich bei dem Immobilienmakler um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe.
Immobilienmakler – ohne Ausbildung oder Studium?
Bei der Bezeichnung Makler handelt es sich in Deutschland nicht um einen geschützten Beruf. Wer sich also in der Branche als Immobilienmakler selbstständig machen möchte, braucht im Grunde genommen keine Ausbildung oder Studium. Um sich in der Immobilienwelt einen Namen zu machen und gegenüber anderen Mitstreitern zu behaupten, ist ein fundiertes Grundwissen jedoch das A und O.
Wer noch kein fachspezifisches Wissen hat und dieses von der Pieke auf lernen möchte, kann eine Ausbildung zum geprüften Immobilienfachwirt bei der Industrie- und Handelskammer anstreben. Ebenfalls empfehlenswert ist ein Studium im Bereich Wirtschaft mit dem Schwerpunkt auf Immobilien-, Grundstücks- oder Wohnungswesen. Eine weitere Option sind Fernlehrgänge, die unter anderem von der Industrie- und Handelskammer (IHK), Europäischen Immobilien Akademie oder der Deutschen Immobilien-Akademie angeboten werden.
Gewerbeanmeldung nur mit behördlicher Erlaubnis
Auch wenn es sich bei dem Immobilienmakler um keinen geschützten Beruf handelt und im Grunde keine berufliche Qualifikation vorliegen muss, gibt es Bestimmungen, die für die Gewerbeanmeldung erfüllt werden müssen. Die Gewerbeanmeldung kann nur mit einer behördlichen Erlaubnis nach §34c der Gewerbeverordnung erfolgen.
Die Erlaubnis wird erteilt, wenn der Antragssteller bislang nicht einschlägig vorbestraft ist und kein Konkurs- oder Vergleichsverfahren im Gange ist beziehungsweise war. So darf keine Eintragung im Schuldnerverzeichnis (Eidesstattliche Versicherung über das Vermögen oder Haftanordnung zur Erzwingung der Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung) vorliegen. Des Weiteren kann die Behörde sich bei der IHK erkundigen, ob die Person in den letzten fünf Jahren eine berufliche Tätigkeit als Geschäftsführer, Gesellschafter oder als Inhaber eines Einzelunternehmens ausgeübt hat.
Checkliste für die Gewerbeanmeldung als Immobilienmakler
- Personalausweis
- Ausgefülltes Antragsformular (i.d.R. erhältlich auf der Internetseite der jeweiligen Stadt)
- Führungszeugnis (Einwohnermeldeamt)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Ordnungsamt)
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (Finanzamt)
- Bescheinigung, über keine Eintragung in der Schuldnerliste (Amtsgericht)
- Bescheinigung, über kein Konkursverfahren (Amtsgericht)
Gewerbeamt Köln
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Weitere Informationen rund um die Gewerbeanmeldung:
Gewerbe anmelden — Schritt für Schritt
Benötigte Unterlagen für den Gewerbeschein
Häufige Fragen
Muss ich als Immobilienmakler ein Gewerbe anmelden?
Ja, wer sich als Immobilienmakler selbstständig machen möchte, muss zwingend ein eigenes Gewerbe anmelden. Es handelt sich dabei um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Die Anmeldung ist eine Grundvoraussetzung, um die Tätigkeit legal ausüben zu können.
Ist der Beruf des Immobilienmaklers geschützt oder brauche ich eine Ausbildung?
Der Beruf des Immobilienmaklers ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt, sodass keine spezifische Ausbildung oder ein Studium zwingend erforderlich ist. Ein fundiertes Fachwissen ist jedoch für den Erfolg und die Wettbewerbsfähigkeit unerlässlich. Empfohlen werden Ausbildungen wie der geprüfte Immobilienfachwirt oder ein Studium im Bereich Immobilienwirtschaft.
Welche behördliche Erlaubnis benötige ich für die Tätigkeit als Immobilienmakler?
Für die Ausübung der Tätigkeit als Immobilienmakler ist eine behördliche Erlaubnis nach §34c der Gewerbeordnung (GewO) zwingend erforderlich. Ohne diese Erlaubnis kann die Gewerbeanmeldung nicht erfolgen. Diese Erlaubnis stellt sicher, dass bestimmte persönliche Voraussetzungen erfüllt sind.
Welche persönlichen Voraussetzungen muss ich für die Erlaubnis nach §34c GewO erfüllen?
Für die Erlaubnis nach §34c GewO dürfen keine einschlägigen Vorstrafen vorliegen und es darf kein Konkurs- oder Vergleichsverfahren im Gange gewesen sein. Des Weiteren ist eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis hinderlich. Diese Prüfungen dienen der Feststellung Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit.
Welche Unterlagen sind für die Gewerbeanmeldung als Immobilienmakler erforderlich?
Sie benötigen unter anderem Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Antragsformular sowie ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister. Zusätzlich sind eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt und Nachweise über keine Eintragung in der Schuldnerliste oder kein Konkursverfahren vorzulegen. Diese Dokumente belegen Ihre Zuverlässigkeit und finanzielle Situation.
Wo kann ich mein Gewerbe als Immobilienmakler anmelden?
Die Gewerbeanmeldung erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt Ihrer Stadt oder Gemeinde. Für Städte wie Berlin, Frankfurt, Stuttgart oder Köln finden Sie die spezifischen Gewerbeämter auf den jeweiligen Stadtwebseiten. Dort erhalten Sie auch das benötigte Antragsformular und weitere Informationen zum lokalen Prozess.
Kann ich als Immobilienmakler ohne jegliche Vorkenntnisse starten?
Theoretisch ist ein Start ohne formelle Ausbildung oder Studium möglich, da der Beruf nicht geschützt ist. Ein fundiertes Grundwissen ist jedoch entscheidend, um sich in der Immobilienbranche erfolgreich zu etablieren und gegenüber Mitbewerbern zu behaupten. Fachspezifische Kenntnisse können durch Weiterbildungen, Fernlehrgänge oder ein Studium erworben werden.