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Aktualisiert: 05.06.2026

Gewerbe und Gewerbeanmeldung für einen Imbiss

Gewerbe und Gewerbeanmeldung für einen Imbiss


Pommes Rot-Weiß, Currywurst und eine kalte Cola – wer sich mit einem Imbiss selbstständig machen und ein Gewerbe anmelden möchte, muss einiges beachten. Egal ob Imbiss oder Restaurant – im Gastrogewerbe gibt es bestimmte Voraussetzungen die vorab erfüllt werden müssen.

Ab in die Selbstständigkeit und am besten schnell mit einem kleinen Imbiss, aber mit Wurst braten und Pommes frittieren ist es noch lange nicht getan. Für nahezu alle Gewerbe die im Gastrobereich gegründet werden, gelten die gleichen Vorschriften. Die Größe des Betriebes spielt für die notwendige Erlaubnis keine Rolle. Sobald Lebensmittel verarbeitet und Kunden die Möglichkeit haben vor Ort die Speisen zu verzehren, muss eine Gaststättenerlaubnis vorliegen.

Gewerbe ohne Konzession?


Ohne die Gaststättenerlaubnis beziehungsweise Konzession darf kein Unternehmen, welches neben den Speisen auch alkoholische Getränke verkauft, eröffnet werden. Zwar fällt ein Imbiss mit der Tatsache, dass Kunden vor Ort ihre Wurst verspeisen, in die Kategorie des Gaststättengewerbes, jedoch solange keine alkoholischen Getränke angeboten werden, ist dieser nicht erlaubnispflichtig.

Voraussetzungen für ein Imbiss Gewerbe


Sobald Lebensmittel weiterverarbeitet werden, kommt die Lebensmittelhygiene-Verordnung ins Spiel. Dabei gibt es eine Reihe von EU-Regelungen die zu beachten sind. Des Weiteren muss jeder der mit Lebensmitteln in Berührung kommt an der Belehrung nach § 43 IfSG (Infektionsschutzgesetz) teilnehmen. Im Anschluss an die Belehrung, die je nach Betriebsstätte zum Beispiel beim Ordnungsamt durchgeführt wird, bekommt jeder Teilnehmer ein erforderliches Gesundheitszeugnis.
Wer mit einem mobilen Imbisswagen oder Foodtruck arbeiten möchte, braucht in den meisten Fällen eine Reisegewerbekarte. Ob diese erforderlich ist, erfahren Interessierte vom zuständigen Ordnungsamt.

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Gewerbeamt Stuttgart

Gewerbeamt Köln
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Häufige Fragen

Benötigt man für einen Imbiss immer eine Gaststättenerlaubnis oder Konzession?


Ein Imbiss benötigt eine Gaststättenerlaubnis beziehungsweise Konzession, wenn alkoholische Getränke verkauft werden. Ohne Alkoholausschank ist die Gaststättenerlaubnis für einen Imbiss, bei dem Speisen vor Ort verzehrt werden können, in der Regel nicht erlaubnispflichtig. Die Größe des Betriebes spielt dabei für die Notwendigkeit der Erlaubnis keine Rolle.

Welche Hygienevorschriften gelten für die Eröffnung eines Imbisses?


Für einen Imbiss gelten die strengen Vorgaben der Lebensmittelhygiene-Verordnung sowie eine Reihe von EU-Regelungen. Des Weiteren muss jeder, der mit Lebensmitteln in Berührung kommt, an der Belehrung nach § 43 IfSG (Infektionsschutzgesetz) teilnehmen. Im Anschluss an diese Belehrung erhält jeder Teilnehmer ein erforderliches Gesundheitszeugnis.

Wo erhalte ich das erforderliche Gesundheitszeugnis für meinen Imbiss?


Das Gesundheitszeugnis, offiziell die Bescheinigung nach § 43 IfSG, erhalten Sie nach erfolgreicher Teilnahme an der Belehrung. Diese Belehrung wird je nach Betriebsstätte beispielsweise beim zuständigen Ordnungsamt oder Gesundheitsamt Ihrer Stadt durchgeführt. Informieren Sie sich bei Ihrer lokalen Behörde über die genauen Termine und Anlaufstellen.

Ist für einen mobilen Imbisswagen oder Foodtruck eine Reisegewerbekarte notwendig?


Ja, in den meisten Fällen ist für den Betrieb eines mobilen Imbisswagens oder Foodtrucks eine Reisegewerbekarte erforderlich. Diese Genehmigung ist zusätzlich zur Gewerbeanmeldung zu beantragen. Ob diese speziell für Ihr Vorhaben notwendig ist, erfahren Sie verbindlich vom zuständigen Ordnungsamt Ihrer Gemeinde oder Stadt.

Welches Amt ist für die Gewerbeanmeldung meines Imbisses zuständig?


Für die Gewerbeanmeldung Ihres Imbisses ist das örtliche Gewerbeamt in Ihrer Gemeinde oder Stadt zuständig. Beispiele hierfür sind die Gewerbeämter in Berlin, Frankfurt, Stuttgart oder Köln, abhängig vom Standort Ihres Imbisses. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die spezifischen Anforderungen und benötigten Unterlagen bei Ihrer lokalen Behörde zu informieren.

Welche grundlegenden Voraussetzungen muss ich für die Eröffnung eines Imbisses erfüllen?


Sie müssen ein Gewerbe anmelden und die Vorschriften der Lebensmittelhygiene-Verordnung einhalten. Zudem ist eine Belehrung nach § 43 IfSG für alle Mitarbeiter mit Lebensmittelkontakt Pflicht. Je nach Angebot, insbesondere bei Alkoholausschank, und Betriebsart (mobil oder stationär) können weitere Genehmigungen wie eine Gaststättenerlaubnis oder Reisegewerbekarte erforderlich sein.

Welche Rolle spielt der Verkauf von Alkohol für die Genehmigung eines Imbisses?


Der Verkauf von alkoholischen Getränken ist ein entscheidender Faktor für die Genehmigung eines Imbisses. Sobald Sie Alkohol anbieten möchten, ist eine Gaststättenerlaubnis beziehungsweise Konzession zwingend erforderlich. Ohne Alkoholausschank ist ein Imbiss, bei dem Speisen vor Ort verzehrt werden, hingegen nicht erlaubnispflichtig.

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