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Gewerbe und Gewerbeanmeldung für einen Imbiss

Pommes Rot-Weiß, Currywurst und eine kalte Cola – wer sich mit einem Imbiss selbstständig machen und ein Gewerbe anmelden möchte, muss einiges beachten. Egal ob Imbiss oder Restaurant – im Gastrogewerbe gibt es bestimmte Voraussetzungen die vorab erfüllt werden müssen.

Ab in die Selbstständigkeit und am besten schnell mit einem kleinen Imbiss, aber mit Wurst braten und Pommes frittieren ist es noch lange nicht getan. Für nahezu alle Gewerbe die im Gastrobereich gegründet werden, gelten die gleichen Vorschriften. Die Größe des Betriebes spielt für die notwendige Erlaubnis keine Rolle. Sobald Lebensmittel verarbeitet und Kunden die Möglichkeit haben vor Ort die Speisen zu verzehren, muss eine Gaststättenerlaubnis vorliegen.

Gewerbe ohne Konzession?

Ohne die Gaststättenerlaubnis beziehungsweise Konzession darf kein Unternehmen, welches neben den Speisen auch alkoholische Getränke verkauft, eröffnet werden. Zwar fällt ein Imbiss mit der Tatsache, dass Kunden vor Ort ihre Wurst verspeisen, in die Kategorie des Gaststättengewerbes, jedoch solange keine alkoholischen Getränke angeboten werden, ist dieser nicht erlaubnispflichtig.

Voraussetzungen für ein Imbiss Gewerbe

Sobald Lebensmittel weiterverarbeitet werden, kommt die Lebensmittelhygiene-Verordnung ins Spiel. Dabei gibt es eine Reihe von EU-Regelungen die zu beachten sind. Des Weiteren muss jeder der mit Lebensmitteln in Berührung kommt an der Belehrung nach § 43 IfSG (Infektionsschutzgesetz) teilnehmen. Im Anschluss an die Belehrung, die je nach Betriebsstätte zum Beispiel beim Ordnungsamt durchgeführt wird, bekommt jeder Teilnehmer ein erforderliches Gesundheitszeugnis.
Wer mit einem mobilen Imbisswagen oder Foodtruck arbeiten möchte, braucht in den meisten Fällen eine Reisegewerbekarte. Ob diese erforderlich ist, erfahren Interessierte vom zuständigen Ordnungsamt.

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