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Stand: 13.06.2026

Gewerbeämter im Ennepe-Ruhr-Kreis

Im Ennepe-Ruhr-Kreis (Nordrhein-Westfalen) meldet jede Gemeinde Gewerbe selbst an. Zuständig ist das Amt der Gemeinde, in der die Betriebsstätte liegt, nicht das Landratsamt. Die Liste unten führt alle 9 Gemeinden mit der jeweils zuständigen Stelle.

Gewerbeanmeldung im Ennepe-Ruhr-Kreis


Die Gebühr liegt in Nordrhein-Westfalen in der Regel bei 26-47 EUR. Mitzubringen sind:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ausgefülltes Formular GewA 1
  • bei eingetragenen Gesellschaften ein Handelsregisterauszug
  • bei erlaubnispflichtigen Gewerben die Erlaubnis, im Handwerk die Handwerkskarte

Was in die einzelnen Felder gehört, erklärt Gewerbeformular ausfüllen. Welche Unterlagen im Einzelfall dazukommen, steht unter Erforderliche Unterlagen.

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Gemeinden von A bis Z

9 Gemeinden im Ennepe-Ruhr-Kreis, davon 9 mit hinterlegter Anschrift. Wählen Sie Ihre Gemeinde für Zuständigkeit, Gebühren und den Weg zur Anmeldung.

Gemeinde PLZ Hinterlegte Angaben
Breckerfeld 58339 Anschrift, Öffnungszeiten
Ennepetal 58256 Anschrift, Telefon, Öffnungszeiten
Gevelsberg 58285 Anschrift, Telefon, Öffnungszeiten
Hattingen 45525 Anschrift, Telefon, Öffnungszeiten
Herdecke 58313 Anschrift
Schwelm 58332 Anschrift, Telefon
Sprockhövel 45549 Anschrift
Wetter (Ruhr) 58300 Anschrift, Telefon, Öffnungszeiten
Witten 58452 Anschrift, Telefon

Häufige Fragen

Welches Gewerbeamt ist im Ennepe-Ruhr-Kreis zuständig?


Zuständig ist immer die Gemeinde, in der die Betriebsstätte liegt – nicht Ihr Wohnort und nicht das Landratsamt. Wählen Sie Ihre Gemeinde aus der Liste auf dieser Seite.

Wie hoch sind die Gebühren im Ennepe-Ruhr-Kreis?


In Nordrhein-Westfalen liegen die Gebühren für eine Gewerbeanmeldung meist bei 26-47 EUR. Jede Gemeinde legt ihre Sätze selbst fest; erlaubnispflichtige Gewerbe kosten zusätzlich. Alle Sätze nach Bundesland stehen unter Kosten der Gewerbeanmeldung.

Kann ich mein Gewerbe im Ennepe-Ruhr-Kreis online anmelden?


Das hängt an der Gemeinde. Ob Ihre Gemeinde angeschlossen ist, steht auf ihrer Seite in der Liste; eine Übersicht der Landesportale finden Sie unter Gewerbe online anmelden.

Muss ich persönlich erscheinen?


Nein. Die Anzeige nach § 14 GewO ist auch schriftlich per Post oder – wo angeboten – online möglich. Einen Termin brauchen Sie nur, wenn die Gemeinde ausschließlich vor Ort anmeldet.

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