Gewerbeämter im Rheinisch-Bergischen Kreis
Im Rheinisch-Bergischen Kreis (Nordrhein-Westfalen) meldet jede Gemeinde Gewerbe selbst an. Zuständig ist das Amt der Gemeinde, in der die Betriebsstätte liegt, nicht das Landratsamt. Die Liste unten führt alle 8 Gemeinden mit der jeweils zuständigen Stelle.
Gewerbeanmeldung im Rheinisch-Bergischen Kreis
Die Gebühr liegt in Nordrhein-Westfalen in der Regel bei 26-47 EUR. Mitzubringen sind:
- Personalausweis oder Reisepass
- ausgefülltes Formular GewA 1
- bei eingetragenen Gesellschaften ein Handelsregisterauszug
- bei erlaubnispflichtigen Gewerben die Erlaubnis, im Handwerk die Handwerkskarte
Was in die einzelnen Felder gehört, erklärt Gewerbeformular ausfüllen. Welche Unterlagen im Einzelfall dazukommen, steht unter Erforderliche Unterlagen.
Gemeinden von A bis Z
8 Gemeinden im Rheinisch-Bergischer Kreis, davon 8 mit hinterlegter Anschrift. Wählen Sie Ihre Gemeinde für Zuständigkeit, Gebühren und den Weg zur Anmeldung.
| Gemeinde | PLZ | Hinterlegte Angaben |
|---|---|---|
| Bergisch Gladbach | 51465 | Anschrift |
| Burscheid | 51399 | Anschrift, Telefon, Öffnungszeiten |
| Kürten | 51515 | Anschrift, Telefon |
| Leichlingen (Rheinland) | 42799 | Anschrift, Telefon, Öffnungszeiten |
| Odenthal | 51519 | Anschrift, Telefon, Öffnungszeiten |
| Overath | 51491 | Anschrift, Telefon |
| Rösrath | 51503 | Anschrift |
| Wermelskirchen | 42929 | Anschrift, Telefon |
Häufige Fragen
Welches Gewerbeamt ist im Rheinisch-Bergischen Kreis zuständig?
Zuständig ist immer die Gemeinde, in der die Betriebsstätte liegt – nicht Ihr Wohnort und nicht das Landratsamt. Wählen Sie Ihre Gemeinde aus der Liste auf dieser Seite.
Wie hoch sind die Gebühren im Rheinisch-Bergischen Kreis?
In Nordrhein-Westfalen liegen die Gebühren für eine Gewerbeanmeldung meist bei 26-47 EUR. Jede Gemeinde legt ihre Sätze selbst fest; erlaubnispflichtige Gewerbe kosten zusätzlich. Alle Sätze nach Bundesland stehen unter Kosten der Gewerbeanmeldung.
Kann ich mein Gewerbe im Rheinisch-Bergischen Kreis online anmelden?
Das hängt an der Gemeinde. Ob Ihre Gemeinde angeschlossen ist, steht auf ihrer Seite in der Liste; eine Übersicht der Landesportale finden Sie unter Gewerbe online anmelden.
Muss ich persönlich erscheinen?
Nein. Die Anzeige nach § 14 GewO ist auch schriftlich per Post oder – wo angeboten – online möglich. Einen Termin brauchen Sie nur, wenn die Gemeinde ausschließlich vor Ort anmeldet.