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Stand: 13.06.2026

Gewerbeämter im Rhein-Erft-Kreis

Im Rhein-Erft-Kreis (Nordrhein-Westfalen) meldet jede Gemeinde Gewerbe selbst an. Zuständig ist das Amt der Gemeinde, in der die Betriebsstätte liegt, nicht das Landratsamt. Die Liste unten führt alle 10 Gemeinden mit der jeweils zuständigen Stelle.

Gewerbeanmeldung im Rhein-Erft-Kreis


Die Gebühr liegt in Nordrhein-Westfalen in der Regel bei 26-47 EUR. Mitzubringen sind:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ausgefülltes Formular GewA 1
  • bei eingetragenen Gesellschaften ein Handelsregisterauszug
  • bei erlaubnispflichtigen Gewerben die Erlaubnis, im Handwerk die Handwerkskarte

Was in die einzelnen Felder gehört, erklärt Gewerbeformular ausfüllen. Welche Unterlagen im Einzelfall dazukommen, steht unter Erforderliche Unterlagen.

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Gemeinden von A bis Z

10 Gemeinden im Rhein-Erft-Kreis, davon 10 mit hinterlegter Anschrift. Wählen Sie Ihre Gemeinde für Zuständigkeit, Gebühren und den Weg zur Anmeldung.

Gemeinde PLZ Hinterlegte Angaben
Bedburg 50181 Anschrift, Telefon, Öffnungszeiten
Bergheim 50126 Anschrift, Telefon, Öffnungszeiten
Brühl 50321 Anschrift, Telefon, Öffnungszeiten
Elsdorf 50189 Anschrift, Telefon
Erftstadt 50374 Anschrift
Frechen 50226 Anschrift, Telefon
Hürth 50354 Anschrift, Telefon
Kerpen 50171 Anschrift, Telefon, Öffnungszeiten
Pulheim 50259 Anschrift, Öffnungszeiten
Wesseling 50389 Anschrift, Telefon, Öffnungszeiten

Häufige Fragen

Welches Gewerbeamt ist im Rhein-Erft-Kreis zuständig?


Zuständig ist immer die Gemeinde, in der die Betriebsstätte liegt – nicht Ihr Wohnort und nicht das Landratsamt. Wählen Sie Ihre Gemeinde aus der Liste auf dieser Seite.

Wie hoch sind die Gebühren im Rhein-Erft-Kreis?


In Nordrhein-Westfalen liegen die Gebühren für eine Gewerbeanmeldung meist bei 26-47 EUR. Jede Gemeinde legt ihre Sätze selbst fest; erlaubnispflichtige Gewerbe kosten zusätzlich. Alle Sätze nach Bundesland stehen unter Kosten der Gewerbeanmeldung.

Kann ich mein Gewerbe im Rhein-Erft-Kreis online anmelden?


Das hängt an der Gemeinde. Ob Ihre Gemeinde angeschlossen ist, steht auf ihrer Seite in der Liste; eine Übersicht der Landesportale finden Sie unter Gewerbe online anmelden.

Muss ich persönlich erscheinen?


Nein. Die Anzeige nach § 14 GewO ist auch schriftlich per Post oder – wo angeboten – online möglich. Einen Termin brauchen Sie nur, wenn die Gemeinde ausschließlich vor Ort anmeldet.

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