Gewerbeämter im Rhein-Kreis Neuss
Im Rhein-Kreis Neuss (Nordrhein-Westfalen) meldet jede Gemeinde Gewerbe selbst an. Zuständig ist das Amt der Gemeinde, in der die Betriebsstätte liegt, nicht das Landratsamt. Die Liste unten führt alle 8 Gemeinden mit der jeweils zuständigen Stelle.
Gewerbeanmeldung im Rhein-Kreis Neuss
Die Gebühr liegt in Nordrhein-Westfalen in der Regel bei 26-47 EUR. Mitzubringen sind:
- Personalausweis oder Reisepass
- ausgefülltes Formular GewA 1
- bei eingetragenen Gesellschaften ein Handelsregisterauszug
- bei erlaubnispflichtigen Gewerben die Erlaubnis, im Handwerk die Handwerkskarte
Was in die einzelnen Felder gehört, erklärt Gewerbeformular ausfüllen. Welche Unterlagen im Einzelfall dazukommen, steht unter Erforderliche Unterlagen.
Gemeinden von A bis Z
8 Gemeinden im Rhein-Kreis Neuss, davon 8 mit hinterlegter Anschrift. Wählen Sie Ihre Gemeinde für Zuständigkeit, Gebühren und den Weg zur Anmeldung.
| Gemeinde | PLZ | Hinterlegte Angaben |
|---|---|---|
| Dormagen | 41539 | Anschrift |
| Grevenbroich | 41515 | Anschrift, Öffnungszeiten |
| Jüchen | 41363 | Anschrift |
| Kaarst | 41564 | Anschrift, Telefon |
| Korschenbroich | 41352 | Anschrift |
| Meerbusch | 40668 | Anschrift, Telefon, Öffnungszeiten |
| Neuss | 41460 | Anschrift, Telefon, Öffnungszeiten |
| Rommerskirchen | 41569 | Anschrift, Telefon, Öffnungszeiten |
Häufige Fragen
Welches Gewerbeamt ist im Rhein-Kreis Neuss zuständig?
Zuständig ist immer die Gemeinde, in der die Betriebsstätte liegt – nicht Ihr Wohnort und nicht das Landratsamt. Wählen Sie Ihre Gemeinde aus der Liste auf dieser Seite.
Wie hoch sind die Gebühren im Rhein-Kreis Neuss?
In Nordrhein-Westfalen liegen die Gebühren für eine Gewerbeanmeldung meist bei 26-47 EUR. Jede Gemeinde legt ihre Sätze selbst fest; erlaubnispflichtige Gewerbe kosten zusätzlich. Alle Sätze nach Bundesland stehen unter Kosten der Gewerbeanmeldung.
Kann ich mein Gewerbe im Rhein-Kreis Neuss online anmelden?
Das hängt an der Gemeinde. Ob Ihre Gemeinde angeschlossen ist, steht auf ihrer Seite in der Liste; eine Übersicht der Landesportale finden Sie unter Gewerbe online anmelden.
Muss ich persönlich erscheinen?
Nein. Die Anzeige nach § 14 GewO ist auch schriftlich per Post oder – wo angeboten – online möglich. Einen Termin brauchen Sie nur, wenn die Gemeinde ausschließlich vor Ort anmeldet.