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Stand: 13.06.2026

Gewerbeämter im Oberbergischen Kreis

Im Oberbergischen Kreis (Nordrhein-Westfalen) meldet jede Gemeinde Gewerbe selbst an. Zuständig ist das Amt der Gemeinde, in der die Betriebsstätte liegt, nicht das Landratsamt. Die Liste unten führt alle 13 Gemeinden mit der jeweils zuständigen Stelle.

Gewerbeanmeldung im Oberbergischen Kreis


Die Gebühr liegt in Nordrhein-Westfalen in der Regel bei 26-47 EUR. Mitzubringen sind:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ausgefülltes Formular GewA 1
  • bei eingetragenen Gesellschaften ein Handelsregisterauszug
  • bei erlaubnispflichtigen Gewerben die Erlaubnis, im Handwerk die Handwerkskarte

Was in die einzelnen Felder gehört, erklärt Gewerbeformular ausfüllen. Welche Unterlagen im Einzelfall dazukommen, steht unter Erforderliche Unterlagen.

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Gemeinden von A bis Z

13 Gemeinden im Oberbergischer Kreis, davon 13 mit hinterlegter Anschrift. Wählen Sie Ihre Gemeinde für Zuständigkeit, Gebühren und den Weg zur Anmeldung.

Gemeinde PLZ Hinterlegte Angaben
Bergneustadt 51702 Anschrift, Telefon
Engelskirchen 51766 Anschrift
Gummersbach 51643 Anschrift, Telefon
Hückeswagen 42499 Anschrift, Telefon, Öffnungszeiten
Lindlar 51789 Anschrift
Marienheide 51709 Anschrift, Telefon
Morsbach 51597 Anschrift
Nümbrecht 51588 Anschrift
Radevormwald 42477 Anschrift, Telefon, Öffnungszeiten
Reichshof 51580 Anschrift
Waldbröl 51545 Anschrift
Wiehl 51674 Anschrift
Wipperfürth 51688 Anschrift, Telefon, Öffnungszeiten

Häufige Fragen

Welches Gewerbeamt ist im Oberbergischen Kreis zuständig?


Zuständig ist immer die Gemeinde, in der die Betriebsstätte liegt – nicht Ihr Wohnort und nicht das Landratsamt. Wählen Sie Ihre Gemeinde aus der Liste auf dieser Seite.

Wie hoch sind die Gebühren im Oberbergischen Kreis?


In Nordrhein-Westfalen liegen die Gebühren für eine Gewerbeanmeldung meist bei 26-47 EUR. Jede Gemeinde legt ihre Sätze selbst fest; erlaubnispflichtige Gewerbe kosten zusätzlich. Alle Sätze nach Bundesland stehen unter Kosten der Gewerbeanmeldung.

Kann ich mein Gewerbe im Oberbergischen Kreis online anmelden?


Das hängt an der Gemeinde. Ob Ihre Gemeinde angeschlossen ist, steht auf ihrer Seite in der Liste; eine Übersicht der Landesportale finden Sie unter Gewerbe online anmelden.

Muss ich persönlich erscheinen?


Nein. Die Anzeige nach § 14 GewO ist auch schriftlich per Post oder – wo angeboten – online möglich. Einen Termin brauchen Sie nur, wenn die Gemeinde ausschließlich vor Ort anmeldet.

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