Gewerbeämter im Landkreis Merzig-Wadern
Im Landkreis Merzig-Wadern (Saarland) meldet jede Gemeinde Gewerbe selbst an. Zuständig ist das Amt der Gemeinde, in der die Betriebsstätte liegt, nicht das Landratsamt. Die Liste unten führt alle 8 Gemeinden mit der jeweils zuständigen Stelle.
Gewerbeanmeldung im Landkreis Merzig-Wadern
Die Gebühr liegt in Saarland in der Regel bei 20-40 EUR. Mitzubringen sind:
- Personalausweis oder Reisepass
- ausgefülltes Formular GewA 1
- bei eingetragenen Gesellschaften ein Handelsregisterauszug
- bei erlaubnispflichtigen Gewerben die Erlaubnis, im Handwerk die Handwerkskarte
Was in die einzelnen Felder gehört, erklärt Gewerbeformular ausfüllen. Welche Unterlagen im Einzelfall dazukommen, steht unter Erforderliche Unterlagen.
Gemeinden von A bis Z
7 Gemeinden im Landkreis Merzig-Wadern, davon 7 mit hinterlegter Anschrift. Wählen Sie Ihre Gemeinde für Zuständigkeit, Gebühren und den Weg zur Anmeldung.
| Gemeinde | PLZ | Hinterlegte Angaben |
|---|---|---|
| Beckingen | 66701 | Anschrift |
| Losheim am See | 66679 | Anschrift, Telefon |
| Merzig | 66663 | Anschrift, Telefon, Öffnungszeiten |
| Mettlach | 66693 | Anschrift |
| Perl | 66706 | Anschrift |
| Wadern | 66687 | Anschrift |
| Weiskirchen | 66709 | Anschrift |
Häufige Fragen
Welches Gewerbeamt ist im Landkreis Merzig-Wadern zuständig?
Zuständig ist immer die Gemeinde, in der die Betriebsstätte liegt – nicht Ihr Wohnort und nicht das Landratsamt. Wählen Sie Ihre Gemeinde aus der Liste auf dieser Seite.
Wie hoch sind die Gebühren im Landkreis Merzig-Wadern?
In Saarland liegen die Gebühren für eine Gewerbeanmeldung meist bei 20-40 EUR. Jede Gemeinde legt ihre Sätze selbst fest; erlaubnispflichtige Gewerbe kosten zusätzlich. Alle Sätze nach Bundesland stehen unter Kosten der Gewerbeanmeldung.
Kann ich mein Gewerbe im Landkreis Merzig-Wadern online anmelden?
Das hängt an der Gemeinde. Ob Ihre Gemeinde angeschlossen ist, steht auf ihrer Seite in der Liste; eine Übersicht der Landesportale finden Sie unter Gewerbe online anmelden.
Muss ich persönlich erscheinen?
Nein. Die Anzeige nach § 14 GewO ist auch schriftlich per Post oder – wo angeboten – online möglich. Einen Termin brauchen Sie nur, wenn die Gemeinde ausschließlich vor Ort anmeldet.