Gewerbeämter im Saarpfalz-Kreis
Im Saarpfalz-Kreis (Saarland) meldet jede Gemeinde Gewerbe selbst an. Zuständig ist das Amt der Gemeinde, in der die Betriebsstätte liegt, nicht das Landratsamt. Die Liste unten führt alle 7 Gemeinden mit der jeweils zuständigen Stelle.
Gewerbeanmeldung im Saarpfalz-Kreis
Die Gebühr liegt in Saarland in der Regel bei 20-40 EUR. Mitzubringen sind:
- Personalausweis oder Reisepass
- ausgefülltes Formular GewA 1
- bei eingetragenen Gesellschaften ein Handelsregisterauszug
- bei erlaubnispflichtigen Gewerben die Erlaubnis, im Handwerk die Handwerkskarte
Was in die einzelnen Felder gehört, erklärt Gewerbeformular ausfüllen. Welche Unterlagen im Einzelfall dazukommen, steht unter Erforderliche Unterlagen.
Gemeinden von A bis Z
7 Gemeinden im Saarpfalz-Kreis, davon 7 mit hinterlegter Anschrift. Wählen Sie Ihre Gemeinde für Zuständigkeit, Gebühren und den Weg zur Anmeldung.
| Gemeinde | PLZ | Hinterlegte Angaben |
|---|---|---|
| Bexbach | 66450 | Anschrift |
| Blieskastel | 66440 | Anschrift |
| Gersheim | 66453 | Anschrift |
| Homburg | 66424 | Anschrift, Telefon, Öffnungszeiten |
| Kirkel | 66459 | Anschrift |
| Mandelbachtal | 66399 | Anschrift |
| St. Ingbert | 66386 | Anschrift, Telefon, Öffnungszeiten |
Häufige Fragen
Welches Gewerbeamt ist im Saarpfalz-Kreis zuständig?
Zuständig ist immer die Gemeinde, in der die Betriebsstätte liegt – nicht Ihr Wohnort und nicht das Landratsamt. Wählen Sie Ihre Gemeinde aus der Liste auf dieser Seite.
Wie hoch sind die Gebühren im Saarpfalz-Kreis?
In Saarland liegen die Gebühren für eine Gewerbeanmeldung meist bei 20-40 EUR. Jede Gemeinde legt ihre Sätze selbst fest; erlaubnispflichtige Gewerbe kosten zusätzlich. Alle Sätze nach Bundesland stehen unter Kosten der Gewerbeanmeldung.
Kann ich mein Gewerbe im Saarpfalz-Kreis online anmelden?
Das hängt an der Gemeinde. Ob Ihre Gemeinde angeschlossen ist, steht auf ihrer Seite in der Liste; eine Übersicht der Landesportale finden Sie unter Gewerbe online anmelden.
Muss ich persönlich erscheinen?
Nein. Die Anzeige nach § 14 GewO ist auch schriftlich per Post oder – wo angeboten – online möglich. Einen Termin brauchen Sie nur, wenn die Gemeinde ausschließlich vor Ort anmeldet.