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Stand: 13.06.2026

Gewerbeämter im Regionalverband Saarbrücken

Im Regionalverband Saarbrücken (Saarland) meldet jede Gemeinde Gewerbe selbst an. Zuständig ist das Amt der Gemeinde, in der die Betriebsstätte liegt, nicht das Landratsamt. Die Liste unten führt alle 10 Gemeinden mit der jeweils zuständigen Stelle.

Gewerbeanmeldung im Regionalverband Saarbrücken


Die Gebühr liegt in Saarland in der Regel bei 20-40 EUR. Mitzubringen sind:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ausgefülltes Formular GewA 1
  • bei eingetragenen Gesellschaften ein Handelsregisterauszug
  • bei erlaubnispflichtigen Gewerben die Erlaubnis, im Handwerk die Handwerkskarte

Was in die einzelnen Felder gehört, erklärt Gewerbeformular ausfüllen. Welche Unterlagen im Einzelfall dazukommen, steht unter Erforderliche Unterlagen.

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Gemeinden von A bis Z

10 Gemeinden im Regionalverband Saarbrücken, davon 10 mit hinterlegter Anschrift. Wählen Sie Ihre Gemeinde für Zuständigkeit, Gebühren und den Weg zur Anmeldung.

Gemeinde PLZ Hinterlegte Angaben
Friedrichsthal 66299 Anschrift, Telefon, Öffnungszeiten
Großrosseln 66352 Anschrift
Heusweiler 66265 Anschrift
Kleinblittersdorf 66271 Anschrift
Püttlingen 66346 Anschrift, Öffnungszeiten
Quierschied 66287 Anschrift, Telefon, Öffnungszeiten
Riegelsberg 66292 Anschrift
Saarbrücken 66111 Anschrift
Sulzbach/Saar 66280 Anschrift, Telefon, Öffnungszeiten
Völklingen 66333 Anschrift, Telefon, Öffnungszeiten

Häufige Fragen

Welches Gewerbeamt ist im Regionalverband Saarbrücken zuständig?


Zuständig ist immer die Gemeinde, in der die Betriebsstätte liegt – nicht Ihr Wohnort und nicht das Landratsamt. Wählen Sie Ihre Gemeinde aus der Liste auf dieser Seite.

Wie hoch sind die Gebühren im Regionalverband Saarbrücken?


In Saarland liegen die Gebühren für eine Gewerbeanmeldung meist bei 20-40 EUR. Jede Gemeinde legt ihre Sätze selbst fest; erlaubnispflichtige Gewerbe kosten zusätzlich. Alle Sätze nach Bundesland stehen unter Kosten der Gewerbeanmeldung.

Kann ich mein Gewerbe im Regionalverband Saarbrücken online anmelden?


Das hängt an der Gemeinde. Ob Ihre Gemeinde angeschlossen ist, steht auf ihrer Seite in der Liste; eine Übersicht der Landesportale finden Sie unter Gewerbe online anmelden.

Muss ich persönlich erscheinen?


Nein. Die Anzeige nach § 14 GewO ist auch schriftlich per Post oder – wo angeboten – online möglich. Einen Termin brauchen Sie nur, wenn die Gemeinde ausschließlich vor Ort anmeldet.

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