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Stand: 13.06.2026

Gewerbeämter im Landkreis Saarlouis

Im Landkreis Saarlouis (Saarland) meldet jede Gemeinde Gewerbe selbst an. Zuständig ist das Amt der Gemeinde, in der die Betriebsstätte liegt, nicht das Landratsamt. Die Liste unten führt alle 13 Gemeinden mit der jeweils zuständigen Stelle.

Gewerbeanmeldung im Landkreis Saarlouis


Die Gebühr liegt in Saarland in der Regel bei 20-40 EUR. Mitzubringen sind:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ausgefülltes Formular GewA 1
  • bei eingetragenen Gesellschaften ein Handelsregisterauszug
  • bei erlaubnispflichtigen Gewerben die Erlaubnis, im Handwerk die Handwerkskarte

Was in die einzelnen Felder gehört, erklärt Gewerbeformular ausfüllen. Welche Unterlagen im Einzelfall dazukommen, steht unter Erforderliche Unterlagen.

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Gemeinden von A bis Z

13 Gemeinden im Landkreis Saarlouis, davon 13 mit hinterlegter Anschrift. Wählen Sie Ihre Gemeinde für Zuständigkeit, Gebühren und den Weg zur Anmeldung.

Gemeinde PLZ Hinterlegte Angaben
Bous 66359 Anschrift
Dillingen/Saar 66763 Anschrift, Telefon, Öffnungszeiten
Ensdorf 66806 Anschrift, Telefon, Öffnungszeiten
Lebach 66822 Anschrift
Nalbach 66809 Anschrift
Rehlingen-Siersburg 66780 Anschrift
Saarlouis 66740 Anschrift, Telefon, Öffnungszeiten
Saarwellingen 66793 Anschrift
Schmelz 66839 Anschrift
Schwalbach 66773 Anschrift
Wadgassen 66787 Anschrift, Telefon, Öffnungszeiten
Wallerfangen 66798 Anschrift
Überherrn 66802 Anschrift

Häufige Fragen

Welches Gewerbeamt ist im Landkreis Saarlouis zuständig?


Zuständig ist immer die Gemeinde, in der die Betriebsstätte liegt – nicht Ihr Wohnort und nicht das Landratsamt. Wählen Sie Ihre Gemeinde aus der Liste auf dieser Seite.

Wie hoch sind die Gebühren im Landkreis Saarlouis?


In Saarland liegen die Gebühren für eine Gewerbeanmeldung meist bei 20-40 EUR. Jede Gemeinde legt ihre Sätze selbst fest; erlaubnispflichtige Gewerbe kosten zusätzlich. Alle Sätze nach Bundesland stehen unter Kosten der Gewerbeanmeldung.

Kann ich mein Gewerbe im Landkreis Saarlouis online anmelden?


Das hängt an der Gemeinde. Ob Ihre Gemeinde angeschlossen ist, steht auf ihrer Seite in der Liste; eine Übersicht der Landesportale finden Sie unter Gewerbe online anmelden.

Muss ich persönlich erscheinen?


Nein. Die Anzeige nach § 14 GewO ist auch schriftlich per Post oder – wo angeboten – online möglich. Einen Termin brauchen Sie nur, wenn die Gemeinde ausschließlich vor Ort anmeldet.

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