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Stand: 13.06.2026

Gewerbeämter im Landkreis St. Wendel

Im Landkreis St. Wendel (Saarland) meldet jede Gemeinde Gewerbe selbst an. Zuständig ist das Amt der Gemeinde, in der die Betriebsstätte liegt, nicht das Landratsamt. Die Liste unten führt alle 8 Gemeinden mit der jeweils zuständigen Stelle.

Gewerbeanmeldung im Landkreis St. Wendel


Die Gebühr liegt in Saarland in der Regel bei 20-40 EUR. Mitzubringen sind:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ausgefülltes Formular GewA 1
  • bei eingetragenen Gesellschaften ein Handelsregisterauszug
  • bei erlaubnispflichtigen Gewerben die Erlaubnis, im Handwerk die Handwerkskarte

Was in die einzelnen Felder gehört, erklärt Gewerbeformular ausfüllen. Welche Unterlagen im Einzelfall dazukommen, steht unter Erforderliche Unterlagen.

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Gemeinden von A bis Z

8 Gemeinden im Landkreis St. Wendel, davon 8 mit hinterlegter Anschrift. Wählen Sie Ihre Gemeinde für Zuständigkeit, Gebühren und den Weg zur Anmeldung.

Gemeinde PLZ Hinterlegte Angaben
Freisen 66629 Anschrift
Marpingen 66646 Anschrift, Öffnungszeiten
Namborn 66640 Anschrift
Nohfelden 66625 Anschrift
Nonnweiler 66620 Anschrift
Oberthal 66649 Anschrift
St. Wendel 66606 Anschrift, Telefon, Öffnungszeiten
Tholey 66636 Anschrift

Häufige Fragen

Welches Gewerbeamt ist im Landkreis St. Wendel zuständig?


Zuständig ist immer die Gemeinde, in der die Betriebsstätte liegt – nicht Ihr Wohnort und nicht das Landratsamt. Wählen Sie Ihre Gemeinde aus der Liste auf dieser Seite.

Wie hoch sind die Gebühren im Landkreis St. Wendel?


In Saarland liegen die Gebühren für eine Gewerbeanmeldung meist bei 20-40 EUR. Jede Gemeinde legt ihre Sätze selbst fest; erlaubnispflichtige Gewerbe kosten zusätzlich. Alle Sätze nach Bundesland stehen unter Kosten der Gewerbeanmeldung.

Kann ich mein Gewerbe im Landkreis St. Wendel online anmelden?


Das hängt an der Gemeinde. Ob Ihre Gemeinde angeschlossen ist, steht auf ihrer Seite in der Liste; eine Übersicht der Landesportale finden Sie unter Gewerbe online anmelden.

Muss ich persönlich erscheinen?


Nein. Die Anzeige nach § 14 GewO ist auch schriftlich per Post oder – wo angeboten – online möglich. Einen Termin brauchen Sie nur, wenn die Gemeinde ausschließlich vor Ort anmeldet.

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